Mitte Januar sollen die Grundsteuerbescheide und auch die Gebührenbescheide für das Jahr 2025 versandt werden. Deshalb laden die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel und der EUV Stadtbetrieb am Montag (13.1.) um 18 Uhr in der Europahalle am Stadtmittelpunkt zu einer Informationsveranstaltung rund um dieses Thema ein, wie aus einer gemeinsamen Pressemitteilung hervor.
Häufig gestellte Fragen zur Grundsteuerreform und welche Änderungen sich dadurch für die Bürgerinnen und Bürger ergeben, beantworten Stadt und EUV aktuell in einem sogenannten FAQ (Frequently Asked Questions) auf ihren Internetseiten. „Darüber hinaus stehen Vertreterinnen und Vertreter des Bereichs Finanzen der Stadtverwaltung und des EUV Stadtbetriebs, der in Castrop-Rauxel mit der Einziehung der Grundsteuer beauftragt ist, am Abend des 13. Januar Rede und Antwort und liefern ausführliche Erklärungen zum Thema Grundsteuer“, so die Pressemitteilung.
Hebesatz bleibt konstant
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat die Höhe des Hebesatzes für die Grundsteuer B (Wohn- und Nichtwohngrundstücke) für das Jahr 2025 einheitlich auf 825 Prozent festgesetzt. Für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) beträgt der Hebesatz 2025 entsprechend dem Beschluss des Rates 600 Prozent. Gegenüber dem Vorjahr bleibt die Höhe der von der Stadt Castrop-Rauxel festgesetzten Hebesätze damit unverändert. Der vom Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag für die einzelnen Grundstücke ist mit dem Hebesatz zu multiplizieren. Das Ergebnis ist die zu zahlende Grundsteuer.

Die Festsetzung der Hebesätze sowie die Entscheidung, bei der Grundsteuer B keine „differenzierenden Hebesätze“ (unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke) einzuführen, gilt zunächst für das Jahr 2025. Über die Hebesätze der Grundsteuer A und Grundsteuer B ab dem Jahr 2026 werde der Rat zu gegebener Zeit neu entscheiden.
Allgemeine Informationen in Schriftform sowie einen „Erklärfilm“ zur Grundsteuer und zur Grundsteuerreform finden Bürgerinnen und Bürger auf der Seite des Bundesfinanzministeriums: www.bundesfinanzministerium/grundsteuer. Informationen mit konkretem Bezug auf das Land Nordrhein-Westfalen finden sich auf der Seite des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen: www.finanzverwaltung.nrw.de/grundsteuerreform.