Grundsteuer-Entscheidung für Castrop-Rauxel gefallen Stadtrat entscheidet mit klarer Mehrheit

Keine differenzierten Hebesätze: Grundsteuer B bleibt 2025 einheitlich
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Castrop-Rauxel wird im kommenden Jahr ebenso wie im laufenden einen Hebesatz von 825 Punkten auf alle Grundstücke bei der Grundsteuer B erheben. Der Stadtrat entschied sich am Donnerstagabend (12.12.2024) in deutlicher Mehrheit gegen die vom Land NRW empfohlenen differenzierten Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke.

Zwar bleibt der Hebesatz konstant, aber insgesamt kommt es durch 2022 neu berechnete Grundstückswerte zu deutlichen Verschiebungen. Viele Klein-Eigentümer und Mieter müssen künftig mehr für die Grundsteuer B bezahlen. Der EUV wird Mitte Januar Gebührenbescheide verschicken. Im kommenden Jahr, versprach Bürgermeister Rajko Kravanja, werde man trotz des Wahljahres die Frage nach der Differenzierung ab 2026 wieder neu auf den Tisch bringen.

Ratssitzung am 12.12.2024 im Ratssaal der Stadt Castrop-Rauxel am Europaplatz.
Ratssitzung am 12.12.2024 im Ratssaal der Stadt Castrop-Rauxel am Europaplatz. © Tobias Weckenbrock

Die Freie Wählerinitiative wies in der Sitzung noch mal auf die anderen Städte hin: Warum können Dortmund, Recklinghausen und Co. differenzieren, aber Castrop-Rauxel nicht? Warum sagt das Finanzministerium in NRW, es gebe kein Ausfallrisiko und keine Rechtsunsicherheit? „Wir könnten mit einer Differenzierung die Mieter und Eigentümer um 19 Prozent zu entlasten, lassen Sie es uns tun“, forderte Annette Korte (FWI).

Der Beigeordnete Michael Eckhardt entgegnete: „Mich hätte überrascht, wenn das Land NRW gesagt hätte, es sei nicht alles in Ordnung. Das Verfahren ist weiterhin mit erheblichen Risiken versehen. Wir bleiben dabei, dass es Sinn macht, für 2025 dabei zu bleiben und nicht ins Risiko zu laufen. Für 2026 mag das anders aussehen; ich habe da das Gefühl, dass man das hinkriegen wird. Nur dann kann man mit einer anderen Sicherheit im Rat offen darüber diskutieren.“

Sechs Stimmen schwenken auf FWI-Linie um

Margita Gudjons vom BSW und Andreas Kemna von der Partei folgten der Argumentation und dem FWI-Antrag ebenso wie Ursula Mintrop-Werkle und Notburga Henke (fraktionslos). Mit sechs Stimmen war der Antrag, differenzierte Hebesätze einzuführen, aber gegen die überwiegende Mehrheit nicht durchzusetzen.

Nils Bettinger von der FDP wies noch auf einen Punkt hin, der ihm wichtig war: „Warum soll ein Haus mit einem Ladenlokal unten drin den Mietern oben drüber einen doppelten Hebesatz bringen?“ An der Lange Straße und am Biesenkamp gebe es viele Betroffene, die der differenzierte Hebesatz für Nichtwohngrundstücke voll treffen würde. Holger Schelte von den Grünen meinte: „Wir würden uns auch wünschen, die Bürger zu entlasten. Aber es ist ein Akt der Vernunft, es nicht zu tun.“