Castrop-Rauxel wird am Donnerstag (12.12.2024) im Stadtrat die Hebesätze für die Grundsteuern im Jahr 2025 beschließen. Die Ratspolitiker haben dabei im Fachausschuss für Finanzen (Hauptausschuss) schon klar die Richtung vorgegeben: Nur die FWI stimmte gegen den Verwaltungsvorschlag, alle anderen dafür. Der besagt, dass man auch 2025 einen einheitlichen Hebesatz bei der Grundsteuer B erhebt. Dabei gäbe es auch die Option, zwei Hebesätze in der Grundsteuer B für Wohngrundstücke und Gewerbegrundstücke zu veranschlagen.
Was machen die anderen Städte im Umfeld von Castrop-Rauxel? Wir geben einen Überblick.
Herten (einheitlich): Kämmerer Dr. OIiver Lind plädierte für den einheitlichen Hebesatz in der Grundsteuer B. Und die Politik folgte in Mehrheit. Er liegt jetzt bei 920 Prozent und bleibt auf dem bisherigen Niveau. Der Jurist sagte: „Darüber, ob eine solche Differenzierung verfassungsrechtlich überhaupt zulässig ist oder nicht, wird unter namhaften Juristen leidenschaftlich gestritten.“ Andererseits befürchte er, dass sonst „Wohnen gegen Gewerbe ausgespielt“ werde.
Gelsenkirchen (differenziert): Die Verwaltung will Unternehmensgrundstücke deutlich höher besteuern, um Wohneigentum nur in geringerem Maße zu belasten. Der Stadtrat tagt wie in Castrop-Rauxel am 12. Dezember. Der einheitliche Hebesatz von bisher 675 Prozent steigt auf 696 bzw. 1378 Prozent. Eigentümer von „Nichtwohngrundstücken“, also mit Gewerbe- oder Mischnutzung, zahlen also ordentlich drauf, wenn der Rat dem Vorschlag folgt.

Herne (einheitlich): Sowohl Privatleute als auch Unternehmen werden verstärkt zur Kasse gebeten. Bei einem Haushalts-Rekord-Minus von 106 Millionen Euro für 2025 bleibt man bei einem einheitlichen Hebesatz. Der steigt aber von bisher 830 auf 970 Prozent, wie der Rat am 26. November entschied. Zur Mehrbelastung wegen der neuen Grundstücksmesswerte steigt hier also noch ein zweiter Faktor und verteuert das Wohnen erheblich.
Marl (einheitlich): Am 8. November entschied der Stadtrat nach leidenschaftlicher Debatte mit Mehrheit für ein Beibehalten des einheitlichen Grundsteuer-B-Hebesatzes von 790. Für die hoch verschuldete Stadt bedeutet die Entscheidung den Verzicht auf Einnahmen von etwa 1,5 Millionen Euro.
Recklinghausen (differenziert): Die Verwaltung schlug der Politik letztlich neutral zwei „aufkommensneutrale“ Varianten mit stabilen Steuereinnahmen vor. Der einheitliche Hebesatz wäre bei Modell 1 von 695 auf 784 Prozent deutlich gestiegen. Variante 2 sah einen Hebesatz von 663 Prozent für Wohn- und 1173 Prozent für Nicht-Wohngrundstücke vor. Am 2. Dezember fiel die Entscheidung auf die differenzierten Hebesätze nach Variante 2.
Datteln: (einheitlich) Trotz eines hohen Defizits im Haushalt 2025 werden in Datteln die Grundsteuer-Hebesätze (825 Prozent) nicht verändert und auch nicht differenziert. Darauf hat sich der Stadtrat am 27. November einstimmig verständigt. Das kostet Einnahmen in Höhe von 1,2 Millionen Euro. Andernfalls lag der Stadt die Empfehlung des Landes vor, die Grundsteuer B auf 978 Prozent zu erhöhen oder zu differenzieren: Wohnen hätte dann 837 Prozent bedeutet, eine leichte Steigerung also für alle Wohneigentümer, und Nichtwohngrundstücke 1447 Prozent. Man wolle aber eine zusätzliche Belastung vermeiden, argumentierte die Verwaltung.
Dortmund (differenziert): Die Politik hat sich durchgesetzt: Der Hebesatz der Grundsteuer B wird erstmals gesplittet. Der Plan von OB Thomas Westphal (SPD), den Hebesatz einheitlich von 610 auf 795 Prozent anzuheben, wurde am 5. Dezember gestoppt. Der Finanzausschuss entschied sich nahezu geschlossen für einen differenzierten Hebesatz. Auch die SPD stimmte gegen den Vorschlag von Westphal. Demnach soll der Hebesatz für Wohngrundstücke von 610 auf lediglich 625 Prozent steigen, der Hebesatz für Geschäftsgrundstücke hingegen auf 1245 Prozent. Das Gesamt-Aufkommen bei der Grundsteuer bleibt damit bei rund 130 Millionen Euro. Der Tat wird am Donnerstag (12.12.) diese Entscheidung bestätigen.
Bochum (differenziert): Die Verwaltung stellt sich hinter das Gutachten des Deutschen Städtetages, das die einheitlichen Sätze empfiehlt. Sie lässt damit aktuell das Gutachten des NRW-Finanzministers außer acht, das differenzierten Hebesätzen aufgrund der größeren Rechtssicherheit das Wort redet. Die rot-grüne Koalition will diesem Vorschlag aber nicht folgen: SPD und Grüne äußerten sich zuletzt dahingehend, dass sie das Modell der differenzierten Hebesätze befürworten. Würde Bochum beim Einheits-Hebesatz bleiben, müsste der nach Berechnungen des Landes von 645 auf 843 Prozent steigen, um am Ende zu einem Gesamtbetrag von 91,4 Millionen Euro zu landen und damit aufkommensneutral zu sein. Bei geteilten Sätzen wären Wohngrundstücke mit 710 Prozentpunkten zu veranschlagen, Nichtwohngrundstücke mit 1211 Prozentpunkten.