Die Wahl wird in diesem Jahr anders laufen, als in den Jahren zuvor.

© Oliver Volmerich

Kein Fahrdienst, Maskenpflicht, Nachverfolgung: Corona und die Kommunalwahl

rnKommunalwahl 2020

Die Kommunalwahl steht, wie vieles andere momentan, unter dem Zeichen von Corona. Für einige könnte es in diesem Jahr schwieriger werden, ihre Stimme abzugeben. Das muss man zum Wahltag wissen.

Castrop-Rauxel

, 12.09.2020, 08:55 Uhr / Lesedauer: 2 min

In diesem Jahr haben sich so viele Menschen wie noch nie in Castrop-Rauxel für die Briefwahl entschieden. Vielen Menschen ist das Risiko, sich beim Urnengang zu infizieren, offenbar zu hoch. In den Wahllokalen wurden Vorsichtsmaßnahmen getroffen. Was man wissen muss, wenn man hingehen möchte:

? Können die Wahllokale länger geöffnet haben, wenn sich die Stimmabgabe durch die Corona-Maßnahmen verzögert?

Die Stadt Castrop-Rauxel erklärt hierzu auf Anfrage der Redaktion schriftlich: „Um die erforderlichen coronabedingten Mindestabstände zu wahren, werden Wähler unter Umständen vor dem Wahlraum warten müssen. Falls Wähler um 18 Uhr noch in der Warteschlange vor dem Wahlraum / Wahlgebäude stehen, wird ein Wahlhelfer das Ende der Warteschlange um 18 Uhr markieren, sodass diejenigen, die vor 18 Uhr bereits angestanden haben, die Wahl noch durchführen können.“

? Gibt es Fahrdienste zu den Wahllokalen?

CDU und SPD haben in der Vergangenheit besonders Wählerinnen und Wähler, die Schwierigkeiten haben, das Wahllokal zu erreichen, begleitet oder gefahren. Dieses Jahr müssen die Parteien auf diesen Service verzichten. Erschwerend kommt hinzu, dass die Wahllokale in Seniorenheimen wegfallen und ältere Wählerinnen und Wähler so längere Wege haben.

? Durch das Vermummungsverbot in Wahllokalen dürfen die Wahlhelfer keine Masken tragen. Wie werden sie geschützt?

Die Stadt erläutert: „Zum Schutz der Wahlhelfer wurden Plexiglaswände mit Durchreiche angeschafft. Wahlhelfer, die durch die Abtrennung geschützt sind, müssen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Die Mitglieder des Wahlvorstands werden zudem mit Masken ausgestattet, die bei der Auszählung zu tragen sind, soweit die Mindestabstände im jeweiligen Wahlraum nicht gewahrt sind und ein Schutz durch Plexiglaswände nicht praktikabel ist.“

? Was passiert, wenn ein Coronafall unter den Wahlhelfern bekannt wird?

Sofern dem Wahlbüro bekannt wird, dass ein Wahlhelfer positiv getestet wurde, wird er nicht als Wahlhelfer eingesetzt, schreibt die Stadt auf Anfrage. Sollte ein Fall erst nach der Wahl bekannt werden, obliegt die Nachverfolgung dem Kreisgesundheitsamt. Pressesprecher Jochem Manz erklärt, dass in einer Nachverfolgung nicht die Wähler kontaktiert würden, weil die kritische Grenze von 15 Minuten Kontakt beim Wählen nicht überschritten werde und die Schutzmaßnahmen ausreichende Sicherheit böte. Es würden nur die direkt mit dem betroffenen Wahlhelfer Arbeitenden kontaktiert.

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? Müssen im Wahllokal Masken getragen werden?

Hier ist die Stadt Castrop-Rauxel eindeutig in ihrer Antwort: „Ja, im Wahllokal sowie in einer möglichen Warteschlange davor sind laut der § 2 Absatz 3 Nr. 10 und Nr. 11 der Coronaschutzverordnung Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen.“

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