Briefwahl-Rekord: Viele Castrop-Rauxeler werden von Zuhause wählen
Kommunalwahl
Bei der Stadt gingen so viele Briefwahlanträge ein wie noch nie – mehr als doppelt so viele wie bei der Kommunalwahl 2014. Die Stadt reagiert auf die Rekordbeteiligung bei der Briefwahl.

Viele Castrop-Rauxeler haben Briefwahlunterlagen beantragt. © Tobias Weckenbrock
Spätestens seit vergangenem Wochenende sollten alle der über 60.100 wahlberechtigten Castrop-Rauxeler ihre Wahlbenachrichtigung für die Kommunalwahl am Sonntag, 13. September, erhalten haben. Im Wahlbüro im Rathaus sind bereits über 13.000 Anträge auf Briefwahl eingegangen.
„Alle Anträge werden nun schnellstmöglich bearbeitet, sodass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig bei den Bürgerinnen und Bürgern eintreffen“, informiert die Stadtverwaltung. Sie weist darauf hin, dass es aufgrund der hohen Anzahl von Briefwahlanträgen zu leichten Verzögerungen bei der Zustellung der Unterlagen kommen kann.
Wegen der Corona-Pandemie hatte sich die Stadt bereits früh auf einen Anstieg bei der Briefwahl eingestellt und die Anzahl der Briefwahllokale im Vergleich zur Europawahl 2019 von 11 auf mindestens 23 erhöht und die Anzahl der Urnenwahllokale von 57 auf 27 reduziert sowie mehr Personal im Wahlbüro eingesetzt.
Briefwahlquote lag vor sechs Jahren bei 24 Prozent
Allein in den vergangenen sieben Tagen sind rund 5000 Briefwahlanträge bei der Stadt eingegangen. 6264 Wähler entschieden sich bei der Kommunalwahl 2014 für die Briefwahl. Damals gaben 26.107 Castrop-Rauxeler ihre Stimme ab, die Briefwahlquote lag somit bei 24 Prozent. Bleibt es bei einer ähnlichen Wahlbeteiligung könnten es bei bislang mehr als 13.000 Anträgen mehr als 50 Prozent werden.
Informationen zur Wahl
- Castrop-Rauxeler, die wahlberechtigt sind, jedoch bisher keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich entweder per E-Mail an wahlbuero@castrop-rauxel.de oder telefonisch unter 02305 / 106-2317, -2167, oder -2162 bei der Stadtverwaltung melden.
- Die Briefwahl kann auch online auf der Internetseite der Stadt Castrop-Rauxel beantragt werden.
- Briefwahlunterlagen können auch ohne Wahlbenachrichtigung formlos schriftlich beantragt werden. Briefwähler sollten auch angeben, ob Briefwahlunterlagen nur für die Kommunalwahlen am 13. September oder auch für die eventuell erforderliche Stichwahl am 27. September gewünscht sind.
- Weitere Informationen zur Kommunalwahl sowie zur Integrationsratswahl sind im Internet abrufbar.