Diese Corona-Regeln gelten am Samstag in Castrop-Rauxel

Coronavirus

Welche Corona-Regeln müssen Sie am Samstag in Castrop-Rauxel beachten? Welche Lockerungen gelten genau? Die große Übersicht.

Castrop-Rauxel

, 05.06.2021, 06:00 Uhr / Lesedauer: 2 min
Sport unter freiem Himmel ist in Castrop-Rauxel wieder erlaubt. Wer allerdings Kontaktsport betreiben möchte, benötigt einen negativen Test, muss geimpft oder genesen sein.

Sport unter freiem Himmel ist in Castrop-Rauxel wieder erlaubt. Wer allerdings Kontaktsport betreiben möchte, benötigt einen negativen Test, muss geimpft oder genesen sein. © Manfred Hupka

Seit Mittwoch (2.6.) gelten in Castrop-Rauxel und dem ganzen Kreis Recklinghausen neue Corona-Regeln, die mit mehr Lockerungen verbunden sind. Sie betreffen vor allem das private Miteinander, die Gastronomen, aber auch die Kultur und den Sport.

Grundsätzlich gilt zweierlei: Trotz aller Erleichterungen wird nicht gerüttelt an den AHA-Regeln. Abstand halten, Hygienemaßnahmen beachten und Alltagsmaske tragen - das muss beachtet werden, um die Corona-Ausbreitung einzudämmen.

Außerdem gelten viele Regeln für die sogenannte GGG- (oder 3G-)Gruppe, die Getesteten, Geimpften oder Genesenen. Genau bedeutet dies:

  • Als getestet gelten alle, die einen offiziellen PCR-Test oder Schnelltest vorlegen, der maximal 48 Stunden alt ist. Auch Kinder ab 6 Jahre brauchen ein Testergebnis. Seit Montag dürfen auch Negativtests vorgelegt werden, die die Schule bescheinigt hat.
  • Als geimpft gelten alle, die nachweisen, dass die zweite Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt (bzw. im Falle einer Impfung mit Johnson&Johnson die einzige Impfung). Ebenfalls als geimpft gilt, wer eine einzige Impfung nachweisen kann, falls er/sie zuvor mit dem Coronavirus infiziert war.
  • als genesen gelten alle, die einen positiven PCR-Coronatest des Gesundheitsamtes vorlegen, der nachweist, dass die Infektion mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt.

Folgende konkrete Regeln gelten am Samstag:

Ohne Einschränkungen dürfen sich Angehörige von bis zu drei verschiedenen Haushalten im öffentlichen Raum treffen, um ihre Freizeit zu verbringen. Zudem gilt dies für bis zu zehn Personen aus der GGG-Gruppe, selbst wenn sie aus verschiedenen Haushalten kommen.

Unter freiem Himmel ist Kontaktsport mit bis zu 25 Menschen möglich. Auch in Hallen darf wieder Kontaktsport betrieben werden - mit bis zu 12 Menschen. Man muss allerdings zur GGG-Gruppe gehören. Darüber hinaus ist innen (auch in Fitnessstudios) kontaktfreier Sport mit beliebig vielen Menschen erlaubt. Die Kontaktverfolgung muss gewährleistet sein.

Das Freibad Parkbad Nord ist mit Personenbegrenzung für die GGG-Gruppe geöffnet. Auch die Liegewiesen dürfen wieder besetzt werden. Zur Kultur: Man kann ohne Termin das Schiffshebewerk Henrichenburg und andere Museen im Kreis Recklinghausen besuchen. Auch die Ruhrfestspiele finden wieder vor Publikum statt.

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Beim Einkaufen muss weiter eine Maske getragen werden. Darüber hinaus aber gilt nur noch, dass sich allein eine Person pro 10 Quadratmeter in einem Laden aufhalten darf - alle anderen Regeln sind aufgehoben.

Restaurants, Cafés, Kneipen und Biergärten dürfen komplett öffnen. Drinnen dürfen allerdings nur Menschen aus der GGG-Gruppe sitzen. Außerdem herrscht Platzpflicht, um die Kontaktverfolgung zu ermöglichen. In die Außengastronomie darf man auch ohne Impfung oder Test.

In der außerschulischen Bildung ist Präsenzunterricht für die GGG-Gruppe gestattet, allerdings mit festem Sitzplan. Auf den Mindestabstand muss dabei nicht geachtet werden. Und: Musikunterricht mit Gesang oder Blasinstrumenten ist innen mit bis zu 10 Personen möglich. Diese müssen geimpft, genesen oder getestet sein.