Diese Corona-Regeln gelten am Donnerstag in Castrop-Rauxel
Coronavirus
Welche Corona-Regeln müssen Sie am Donnerstag in Castrop-Rauxel beachten? Welche Lockerungen gelten bereits? Den Überblick zu bewahren, ist nicht immer einfach. Hier die große Übersicht.

Das Schiffshebewerk Henrichenburg darf ohne Test besucht werden. © Tobias Weckenbrock
Die stärkste der drei Corona-Lockerungsstufen ist in Castrop-Rauxel erreicht. Seit Freitag (11.6.) gelten weitreichende Lockerungen.
Grundsätzlich aber haben die AHA-Regeln (Abstand halten, Hygienemaßnahmen beachten und Alltagsmaske tragen) nach wie vor Bestand. Ebenso wie die Tatsache, dass manche Lockerungen aktuell nur für Menschen aus der GGG-Gruppe gültig sind. Wer also nicht als genesen oder vollständig geimpft gilt, braucht einen negativen Selbsttest.
Folgende konkrete Regeln gelten am Donnerstag:
- Treffen im öffentlichen Raum sind für Angehörige aus fünf Haushalten ohne Begrenzung erlaubt. Außerdem sind Treffen mit bis zu 100 Personen aus der GGG-Gruppe möglich.
- Bei nicht mehr als 200 Zuschauern müssen diese bei Kultur-Veranstaltungen im Freien nicht getestet sein. Da es bei der „Sommerbühne Parkbad Süd“ auch mehr werden können, ist dort allerdings ein Test erforderlich.
- Das Schiffshebewerk Henrichenburg kann ohne Corona-Test besucht werden. Am Donnerstag hat es von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Letzter Einlass ist um 17.30 Uhr.
- Das Parkbad Nord in Ickern darf ohne Corona-Test besucht werden. Allerdings gibt es für den Donnerstag- und Freitagnachmittag bereits keine Karten mehr.
- Draußen und drinnen ist Kontaktsport mit bis zu 100 Personen möglich. Weil die Landesinzidenz unter 35 liegt, brauchen die Sportler keinen Test mehr. Auch Zuschauer dürfen wieder auf die Sportplätze. Jeder dritte Platz darf besetzt werden.
- Die Kundenanzahl für den Castrop-Rauxeler Einzelhandel ist nicht mehr beschränkt. Bis auf die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, besteht keine spezielle Corona-Regel mehr.
- Restaurants, Cafés, Kneipen und Biergärten dürfen komplett öffnen. Auch drinnen ist kein Corona-Test mehr erforderlich. Es herrscht Platzpflicht, um die Kontaktverfolgung zu ermöglichen.
- Private Veranstaltungen – Partys sind hier nicht inbegriffen – können mit bis zu 250 Gästen stattfinden. Diese müssen nicht zur GGG-Gruppe gehören. Im Innenbereich sind bis zu 100 Personen erlaubt – sie wiederum müssten genesen, geimpft oder getestet sein.
- Partys sind außen mit bis zu 100 und innen mit bis zu 50 Gästen möglich. Abstand zu halten, ist nicht mehr erforderlich, allerdings müssen alle getestet, genesen oder geimpft sein.
- Mit festen Sitzplätzen ist die außerschulische Bildung wie zum Beispiel der Musikunterricht ohne Maske möglich. Weil auch die Landesinzidenz aktuell unter 35 liegt, ist der Unterricht auch drinnen ohne Corona-Test erlaubt.