Schnelltests sind seit 30. Juni 2022 nicht mehr grundsätzlich kostenlos. Unsere Autorinnen haben seitdem unterschiedliche Erfahrungen gemacht. (Archivbild)

Schnelltests sind seit 30. Juni 2022 nicht mehr grundsätzlich kostenlos. Unsere Autorinnen haben seitdem unterschiedliche Erfahrungen gemacht. (Archivbild) © Lydia Heuser

Coronatest-Wirrwarr: 9 Euro, 3 Euro oder kostenlos – jeder macht es anders

rnCoronavirus

Wer sich per Bürgertest auf Corona testen lässt, zahlt seit dem 30. Juni. Oder auch nicht. Die Verordnung ist kompliziert. Das erfuhren unsere zwei Autorinnen am eigenen Leibe.

Castrop-Rauxel

, 09.07.2022, 11:55 Uhr / Lesedauer: 2 min

Corona-Bürgertests sind nicht mehr kostenlos. Sie sollen gezielter eingesetzt werden und so dem Bund und damit uns Steuerzahlern Geld sparen. Gut. Doch wie das Ganze umgesetzt wird, wirft Fragen auf.

Kaum jemand an einer Teststelle weiß genau, wann wieviel bezahlt werden muss. Manchmal gibt es sogar fragwürdige Tipps. Selbst das Land NRW hat zur Corona-Testverordnung des Bundes festgestellt, dass sie einige Fragen offen lasse. Insbesondere, wie man den Bedarf rechtssicher und praktikabel belegen kann. Muss ich 9 Euro zahlen oder 3 Euro zahlen oder gar nichts? Zwei Redakteurinnen, drei Beispiele aus einer Woche.

Beispiel 1: Besuch im Krankenhaus

Wir geben bei der Terminvergabe ins Handy ein, dass wir in ein Krankenhaus zu Besuch wollen. Der Mitarbeiter vor Ort fragt also nach einer Bescheinigung. Wie das? Der Besuch im Krankenhaus in der Nachbarstadt Dortmund steht doch erst noch bevor.

Soll ich erst zum Krankenhaus, dann zur Teststelle, dann wieder zum Krankenhaus? Der Mann bleibt unerbittlich. Er habe sich das nicht ausgedacht, überreicht einen Vordruck. Der soll vom Krankenhaus abgestempelt werden.

Die einfachste Lösung: Wir zahlen 3 Euro und gehen das nächste Mal zu einer anderen Teststelle. Der Vordruck, den das Land NRW bereitstellt, drucken wir fürs nächste Mal aus. Damit versichern wir, dass wir nach Paragraf 4a Absatz 1, Nr. 5 berechtigt sind, kostenlos getestet zu werden.

Auf eine solche Eigenerklärung verweist auch der Bund. Aber ob sie reicht? Immerhin schreibt das Land NRW auch, dass es sich bei diesem Formular um eine Handlungshilfe, nicht um ein offizielles Dokument handele.

Beispiel 2: Zweiter Krankenhaus-Besuch

Nächster Tag, andere Teststelle: Das gleiche Spiel. Hier werden 9 Euro ins Spiel gebracht, aber man wolle mal nicht so sein: 3 Euro. Die Mitarbeiterin kreuzt an, dass wir Kontakt zu einem Menschen haben werden, der älter als 60 Jahre ist. Das ist wohl das Einfachste. Nachweisen können wir das genauso wenig wie den Krankenhausbesuch. Den Landes-Vordruck? Kennt und akzeptiert man nicht.

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Beispiel 3: Kontakt zu einem Infizierten

Ein guter Grund: der Kontakt zu einem Menschen, der wenig später an Covid-19 erkrankt ist. Die rote Kachel in der Warn-App fehlt zwar, aber selbst die würde nicht zu einem kostenlosen Test führen. Die Damen in der Teststelle einer Dortmunder Apotheke erklärt das ausdrücklich. Aber: Würde man die Oma in der Pflegeeinrichtung besuchen wollen, dann wäre der Test kostenfrei. Aha. Stimmt, wir wollen ja ins Pflegeheim. Die Dame nickt: „Haben Sie mich also verstanden...“

Kurz online einen Termin übers Smartphone gebucht, Häkchen an der richtigen Stelle gesetzt. Wieder rein, einmal in der Nase bohren lassen. Fertig. Einen Nachweis will keiner sehen.