Parteien fordern Hilfen für Castrop-Rauxeler Gastronomen
Coronavirus
Gleich drei Parteien haben sich gerade unabhängig voneinander Gedanken über Gastronomie und Handel in Castrop-Rauxel gemacht und wollen sie 2020 durch den Verzicht auf Gebühren unterstützen.

Gaststätten wie die „Kulisse“ sollen in diesem Jahr keine Sondernutzungsgebühren für ihren Außenbereich bezahlen. © Thomas Schroeter
Es klingt fast wie abgesprochen, ist aber offenbar gänzlich unabhängig voneinander ausgedacht worden: CDU, FDP und UBP im Rat stellen jetzt Anträge, mit denen sie die Castrop-Rauxeler Gastronomen unterstützen wollen.
Die seien, so die einhellige Auffassung der drei Rats-Fraktionen, in diesem Jahr durch die Corona-Krise besonders schlimm getroffen worden und sollte nun mit Entlastungen von Stadtseite gefördert werden.
Das sieht auch die Stadt so und so hat auch Bürgermeister Rajko Kravanja im Interview mit unserer Redaktion in Aussicht gestellt, dass die Stadt den Gastronomen versuchen will, entgegen zu kommen. Ob man ihnen draußen mehr Platz einräume, die Sondernutzungsgebühr erlasse oder was auch immer, will die Verwaltung am Montag besprechen.
CDU will die Gaststätten unterstützen
Zum Antrag seiner CDU-Fraktion schreibt Michael Breilmann: „Auch wenn nun partiell der Betrieb wieder aufgenommen werden kann, bestehen finanzielle und existenzgefährdende Nachwirkungen, die nicht mehr kompensiert werden können.“
Besonders die inhabergeführten Familienbetriebe in den Stadtteilen mit hohem Stammgastaufkommen dürften nicht vergessen werden. Daher, so die CDU, sollte der Rat beschließen, die Gastronomiebetriebe 2020 von den Gebühren für Außenbereiche zu befreien.
Breilmann: „Der Erlass von Gebühren wäre ein kleiner, finanziell nicht unbedeutender und auch ideell motivierender Beitrag zur Existenzsicherung.“
FDP: Keine Sondernutzungsgebühren
FDP und UBP gehen noch weiter in ihren Anträgen. Die Freien Demokraten schlagen vor, sowohl von Einzelhändlern als auch von Gastronomen zunächst für dieses Jahr keine Sondernutzungsgebühren zu erheben. Diese erhebt die Stadt per Gebührenordnung von allen, die Warenaufsteller im öffentlichen Raum, aber auch Tische und Stühle aufstellen möchten.
Nils Bettinger, Fraktionschef der FDP: „So kann die Stadt ihren Beitrag leisten, den Unternehmen vor Ort entgegen zu kommen und in der Zeit der Corona-Krise zumindest bei den Gebühren Entlastung zu schaffen.“ Es gehe dabei auch darum, Kunden für den lokalen Handel zu gewinnen, die in den letzten Monaten auf den Internethandel ausgewichen sind.
UBP will sogar Parkgebühren erlassen
Die UBP schließlich möchte die Gastronomen ebenfalls von den Sondernutzungsgebühren befreien, die für eine Außengastronomie anfallen. Thomas Schmidt von der UBP schreibt dazu: „Durch die Corona-Pandemie mussten in diesem Jahr viele öffentliche Veranstaltungen abgesagt werden. Die gut funktionierende und geschätzte Gastronomie hat dadurch erheblichen Schaden genommen.“ Eine Gebührenbefreiung wäre an dieser Stelle aus Sicht der UBP ein deutliches Signal der Stadt an die Gastronomen.
Zudem aber möchte er noch eine Vergünstigung draufsetzen, die die Kunden des Einzelhandels und der Gaststätten betrifft: Beantragt wird nämlich ein Verzicht auf sämtliche Gebühren für städtische Parkflächen bis zum 24. Dezember. Schmidt: „Die Stadt Castrop-Rauxel würde durch den Verzicht auf Parkgebühren ein Signal in die richtige Richtung der Kaufmannschaft sowie der Kunden setzen und durch diesen Vorgang den heimischen Handel unterstützen.“
WANN WIRD GEÖFFNET?
Sehr geehrte Gastronominnen und Gastronomen aus Castrop-Rauxel, viele Castrop-Rauxeler freuen sich, dass ihr Lieblingsrestaurant oder -café oder ihre Stammkneipe offenbar wieder öffnen darf. Wir wollen daher melden, welche Betriebe wann wieder den normalen Betrieb aufnehmen. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns bei der Recherche unterstützen. Sollte ihr Betrieb von der neuen Lockerung der Corona-Maßnahmen betroffen sein, beantworten Sie uns doch bitte per Mail die folgenden Angaben bis Sonntag, 10. Mai, um 18 Uhr:- 1. Name des Betriebs/Stadtteil
- 2. Geöffnet ab (Tag und Uhrzeit)
- 3. Gibt es Änderungen?
- 4. Wenn Sie einen Liefer- Abholservice haben: Bleibt der bestehen?