
© Stephan Schütze
Gastronomen von Landesregierung verunsichert: Wer darf eigentlich öffnen?
Coronavirus
Das Land hat viele Gastronomen auch in Castrop-Rauxel verunsichert. Welche Betriebe dürfen bereits am Montag öffnen? Dürfen auch reine Kneipen die Türen aufmachen? Vom Land fehlt Klarheit.
Das Land NRW hat mit seiner Ankündigung, dass die Gastronomie ab Montag, 11. Mai, unter Auflagen wieder öffnen dürfe, nicht für Klarheit gesorgt. Denn sowohl bei den Pressekonferenzen von Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) als auch bei der von Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart wurden keine klaren Definitionen von Gastronomie genannt.
Erklärungen sind sehr unterschiedlich
So gibt es noch große Unsicherheit in der Branche, wer unter welchen Bedingungen am Montag nun tatsächlich öffnen darf. Zunächst war nur die Rede von Speisegastwirtschaften, was alle reinen Bier-Kneipen ausgeschlossen hätte.
Andreas Pinkwart erklärte dann, die Lockerung gelte für gastronomische Betriebe, die Sitzplätze mit räumlichem Abstand anbieten. „Das lässt sich an einer Theke schlecht organisieren“, sagte der Minister.
Das hieße, jede Kneipe, die Sitzgelegenheiten schaffen könne, könnte öffnen. Das möchte zum Beispiel Wirt Michael Henke nutzen, der in Frohlinde die Kneipe „Haus Ratte“ betreibt. „Ich mach Montag auf“, sagt Henke am Freitagmittag. Punkt 17 Uhr soll es losgehen. Er habe sich auf den Seiten des Landes informiert und mit der Stadt Castrop-Rauxel ausgetauscht.
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) in Dortmund aber geht derzeit aber davon aus, dass reine Kneipen doch nicht öffnen dürfen. Die IHK bestätigte auf Anfrage, dass nach aktuellem Sachstand Schankwirtschaften von den Lockerungen ausgenommen sind und nicht öffnen dürfen. Demnach sei es ein Ausschluss-Kriterium, sobald ein Tresen zum Inventar gehöre.
Ist der Tresen ein Hindernis?
„Wir können nur das an unser Mitglieder weitergeben, was die Politik uns vorgibt“, sagt IHK-Sprecher Gero Brandenburg dazu. In Castrop-Rauxel aber geht etwa der Geschäftsführer des Brauhauses Rütershoff, Erich Brennecke, davon aus, dass man den Tresenbereich nicht nutzen dürfe und will ihn einfach absperren.
Bisher klar geregelt vom Land ist bisher:
- Es dürfen nur Gaststätten mit Tischen eröffnen. Wo es keine Tische gibt, müssen die Türen zu bleiben.
- Zwischen den benutzbaren Tischen muss ein Mindestabstand von 1,5 Meter gelten.
- Personen aus zwei Haushalten können an einem Tisch gemeinsam Platz nehmen. Die Zahl der Personen ist dabei nicht festgelegt worden.
- Bei Gästewechseln soll der benutzte Bereich dann jeweils desinfiziert werden.
- Gäste müssen keine Masken tragen, für das Servicepersonal ist es Pflicht.
- Eine namentliche Registrierung der Gäste ist vorgeschrieben. Eine Reservierungspflicht besteht aber nicht.
Ob und wann das Land NRW genaue Angaben darüber macht, welche Gastronomien nun unter welchen Bedingungen am Montag tatsächlich öffnen dürfen, ist offen. Dafür fehlt noch eine neue Verordnung.
1961 geboren. Dortmunder. Jetzt in Castrop-Rauxel. Vater von drei Söhnen. Opa. Blogger. Interessiert sich für viele Themen. Mag Zeitung. Mag Online. Aber keine dicken Bohnen.
