Kreis: Nur echte Härtefälle können im Moment vorzeitig geimpft werden

© picture alliance/dpa

Kreis: Nur echte Härtefälle können im Moment vorzeitig geimpft werden

rnCorona-Impfung

Wer kann sich wann mit welchem Impfstoff gegen Corona versorgen lassen? Alle wichtigen Infos dazu hat der Kreis Recklinghausen zusammen gestellt. Wichtig ist: Eigeninitiative ist angesagt.

Castrop-Rauxel

, 08.03.2021, 08:55 Uhr / Lesedauer: 2 min

Der Kreis hat seine Internetseite zu den Impfmöglichkeiten um alle der Verwaltung bekannten Regelungen und Vorgaben ergänzt. „Den Überblick zu behalten, wer sich wo anmelden kann und wer überhaupt gerade impfberechtigt ist, ist nicht einfach. Ab sofort gibt es alle Erklärungen und die Infos zu häufig gestellten Fragen auf einer Seite“, sagt Landrat Bodo Klimpel dazu.

Derzeit gibt es drei Gruppen, die sich zur Impfung anmelden können:

Für jede Gruppe hat das Land einen eigenen Anmeldeweg vorgesehen. Welche Vorgehensweise für welche Gruppe gilt, ist auf der Internetseite beschrieben. Die Einhaltung dieser Verfahrensweisen ist wesentliche Grundlage für die berechtigten Personen, um geimpft zu werden.

Die Kreisverwaltung hat eine Hotline für diejenigen eingerichtet, die noch Fragen haben, ehe sie sich über das Portal zum Termin anmelden. Sie ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr geschaltet unter Tel. (02361) 9 70 90 60.

Klare Vorgaben vom Land zu den Impfstoffen

Wer sich in einem nicht für die Gruppe vorgesehenen Portal oder unberechtigt angemeldet hat, kann zu dem vereinbarten Termin nicht geimpft werden, da die Impfstoffe entsprechend der Termine und der zugelassenen Personenkreise zur Verfügung stehen.

Das Land hat klare Vorgaben gemacht, welche Personengruppe mit welchem Impfstoff zu versorgen ist, es gibt keine freie Impfstoff-Wahl. Derzeit werden:

  • alle Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren mit dem Impfstoff von Astrazeneca geimpft,
  • Personen ab 65 Jahren in den meisten Fällen mit Biontech,
  • in einigen Einrichtungen auch mit Moderna.

In den vergangenen Tagen ist bei der Kreisverwaltung auch eine Flut von Anträgen auf Impfung mit höchster Priorität eingegangen. Ein Großteil dieser Anträge muss abgelehnt werden.

Jetzt lesen

„Anträge auf Höchstpriorisierung, also auf eine vorgezogene, zeitnahe Impfung, können derzeit nur bewilligt werden, wenn es sich um sogenannte Härtefälle handelt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn jemand vor einer Chemotherapie oder einer Organtransplantation steht“, sagt Patrick Hundt, Fachbereichsleiter Soziales und Leiter des Impfzentrums, „diejenigen, die aufgrund von Vorerkrankungen in Prioritätsgruppe 2 aufgeführt sind, werden vom Land gesonderte Impftermine bekommen. Die Verfahrensweise ist aber noch nicht abschließend geklärt.“

Lesen Sie jetzt