So ordentlich aufgestellt hat man E-Scooter in Castrop-Rauxel selten gesehen. Deshalb gab es viel Krtitik an deren Einsatz. Für einen möglichen neuen Betreiber solcher Elektroroller möchte die CDU nun klare Regeln festschreiben lassen. © Thomas Schroeter (Archiv)

Elektroroller

E-Scooter in Castrop-Rauxel: Partei will feste Regeln und eine Roller-Gebühr

Die E-Scooter sind in Castrop-Rauxel erst einmal Vergangenheit. Aber weitere Scooter könnten folgen. Die Politik will dafür gerüstet sein. Die CDU fordert gar Gebühren von künftigen Betreibern.

Castrop-Rauxel

, 13.02.2022 / Lesedauer: 3 min

Die Firma Spin hat ihre E-Scooter in Castrop-Rauxel nach weniger als einem Jahr wieder eingesammelt und abtransportiert. Vielen Menschen waren die Elektroroller ein Dorn im Auge, weil sie gerne an jeder möglichen und unmöglichen Stelle abgestellt, -gelegt oder -worfen worden sind.

Ob die kurze Geschichte der E-Scooter damit in Castrop-Rauxel beendet ist, ist noch unklar. Wie aus der Politik zu hören war, gibt es wohl weitere Interessenten, die ihre Scooter in Castrop-Rauxel anbieten wollen.

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Politiker wollen sich auf eine mögliche weitere E-Scooter-Flotte nun aber vorbereiten. Dazu gibt es gleich zwei Anträge, mit denen sich Ausschüsse und Rat im Februar zu beschäftigen haben. SPD und Grüne wollen sich für künftige Anfragen anderer Verleihfirmen rüsten und bitten die Verwaltung daher um einen Sachstandsbericht, welche Erfahrungen man als Verwaltung bisher mit E-Scootern im Stadtgebiet gemacht hat.

Die CDU möchte direkt einen Schritt weiter gehen. Sie möchte die Stadt beauftragen, eine Kooperationsvereinbarung für die zukünftige Gestattung des Betriebes von kommerziellen E-Scooter-Anbietern vorzubereiten, in der Firmen klar definierte Rechte und vor allem Pflichten zugeschrieben werden.

Außerdem soll die Stadt künftig eine Sondernutzungsgebühr für kommerzielle E-Scooter-Anbieter in Höhe von 50 Euro pro aufgestelltem Roller und Jahr zu erheben.

Aus Sicht der CDU sei spätestens jetzt der richtige Zeitpunkt, um einheitliche Standards festzuschreiben. In der Kooperationsvereinbarung sollen demnach folgende Punkte festgeschrieben werden:

eine Obergrenze für abgestellte Scooter pro Anbieterdie Festlegung von Abstellzonen und Verbotszonendie Miete der Roller soll nicht in Parks, Wäldern, auf Friedhöfen oder Spielplätzen beginnen oder enden können,es soll einer kostenlose „Beschwerdehotline“ eingerichtet werdendie Anbieter sollen technisch dafür sorgen, dass die Nutzerinnen und Nutzer die Bedingungen einhalten.

Außerdem fordert man die oben erwähnte Nutzugsgebühr für die Nutzung des öffentlichen Raums, die man als CDU-Fraktion im Betriebsausschuss 1 immer wieder gefordert habe. Die Fachverwaltung habe dazu rechtliche Bedenken angeführt.

Das Oberverwaltungsgericht Münster allerdings habe im Zusammenhang mit der Erhebung entsprechender Gebühren in der Landeshauptstadt Düsseldorf entschieden, dass gewerbliches Vermieten von Mietfahrzeugen, die im öffentlichen Raum stehen, als genehmigungspflichtige Sondernutzung anzusehen sei. Düsseldorf erhebt deshalb seit Ende 2021 tatsächlich eine Sondernutzungsgebühr von jetzt 50 Euro je Roller im Innenstadtgebiet und 30 Euro pro Gerät und Jahr in den Außenbezirken.

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