E-Scooter werden häufig wild auf öffentlichen Gehwegen geparkt. Müssen Betreiber deswegen Sondergebühren an die Stadt Castrop-Rauxel zahlen?

© Thomas Schroeter (A)

Parken auf Gehwegen: Zahlen E-Scooter-Betreiber auch Nutzungsgebühren?

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Gastronomen zahlen Sondergebühren, wenn Tische und Stühle auf öffentlichen Wegen stehen. Gilt das Gleiche für E-Scooter-Betreiber, deren Roller ebenfalls Gehwege in Castrop-Rauxel zuparken?

Castrop-Rauxel

, 17.09.2021, 04:55 Uhr / Lesedauer: 2 min

Winfried Radinger ist genervt. „Mich ärgern die Dinger“, sagt der Inhaber der Altstadt-Apotheke in der Castrop-Rauxeler Innenstadt. Was ihn ärgert sind E-Scooter, die seit April auch in Castrop-Rauxel angekommen sind.

Seitdem werden sie häufig wild auf Gehwegen oder öffentlichen Plätzen geparkt. „Die werden immer da abgestellt, wo sie kein Mensch braucht“, ärgert sich Radinger. „Auf Gehwegen können Leute mit Kinderwagen oder Rollatoren manchmal kaum daran vorbei kommen.“

Apotheker Winfried Radinger ist genervt von wild abgestellten Elektro-Rollern in der Stadt.

Apotheker Winfried Radinger ist genervt von wild abgestellten Elektro-Rollern in der Stadt. © Jens Lukas (A)

Die Elektro-Roller polarisieren – die einen lieben sie für kurze Fahrten, andere können nur ihren Kopf schütteln. Winfried Radinger gehört zur zweiten Gruppe. Und bei ihm kam darum die Frage auf: Müssen E-Scooter-Betreiber wie Spin eigentlich Sondernutzungsgebühren an die Stadt Castrop-Rauxel zahlen? Schließlich blockieren die elektrischen Roller öffentliche Wege zwischen zwei Fahrten.

Wann Sondernutzungsgebühren fällig werden können

Bei Sondernutzungsgebühren handelt es sich nämlich genau darum: Eine Kommune kann die extra Gebühren erheben, wenn öffentliche Straßen, Wege oder Plätze über ein übliches Maß hinaus genutzt werden. Das ist beispielsweise der Fall bei Gastronomen, die Tische und Stühle auf dem Gehweg vor ihrem Lokal aufstellen. Einzelhändler müssen eine Sondernutzungsgebühr zahlen, wenn sie Verkaufsstände oder Reklametafel vor ihrem Geschäft aufstellen.

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Auch Privatpersonen können davon betroffen sein. In Winfried Radingers Haus ist vor kurzer Zeit ein Brief der Stadt eingetroffen. Er hat sein Haus renoviert. Deswegen stand ein Gerüst auf dem Gehweg. „Das Gerüst stand keine Woche da, aber ich habe direkt eine Rechnung bekommen“, sagt Winfried Radinger. Grund: Sondernutzungsgebühren seien fällig.

Bisher keine Sondergebühren für E-Roller-Betreiber in Castrop-Rauxel

Bislang ist die Frage nach Sondergebühren für Elektro-Roller kompliziert. Es kommen laut Stadt mehrere Punkte zusammen. Nicole Fulgenzi, Pressesprecherin aus dem Castrop-Rauxeler Rathaus, bringt allerdings zunächst eines ganz klar auf den Punkt: „E-Scooter-Betreiber müssen bislang keine Sondernutzungsgebühren zahlen.“

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Dann weist sie darauf hin, dass auch Gastronomen zurzeit von dieser Pflicht ausgenommen seien. Wegen der Corona-Pandemie hat der Rat beschlossen, auf die Erhebung dieser Gebühr vorerst zu verzichten, weil Außengastronomie sicherer vor Ansteckung ist. „Es werden auch keine Parkgebühren an den Wochenenden erhoben, damit die Innenstadt gestärkt wird“, sagt Nicole Fulgenzi.

Zudem sei die Rechtslage noch unklar: Kann die Stadt Castrop-Rauxel von den E-Roller-Betreibern diese Sondernutzungsgebühr überhaupt erheben? Städte können für E-Scooter verschiedene Zonen festlegen. Entweder werden Zonen markiert, in denen E-Scooter abgestellt werden dürfen. Oder anders herum: Es werden Abstell-Verbots-Zonen in der Stadt markiert.

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„Wir sind im Moment so aufgestellt, dass es in Castrop-Rauxel nur Zonen gibt, in denen E-Scooter nicht abgestellt werden dürfen“, sagt Nicole Fulgenzi. Diese Zonen sind anders zu bewerten als feste Parkstationen. Und ob darauf Sondergebühren erhoben werden können, sei noch unklar.

„Ich halte das für eine Ungleichbehandlung“

Die Stadt-Pressesprecherin fasst die aktuelle Lage noch einmal zusammen: „Dieses Jahr werden keine Sondernutzungsgebühren für E-Scooter-Betreiber erhoben. Zukünftig vielleicht, aber da müssten dann zuerst die Rechtslage und Parkzonen geprüft werden.“

Winfried Radinger findet das ungerecht. „Ich halte das für eine Ungleichbehandlung. Schließlich verdienen E-Scooter-Betreiber damit ihr Geld“, sagt Radinger und meint damit die Roller, die überall in der Stadt auf Gehwegen geparkt werden und dort auf ihren nächsten Fahrer warten. „Ich muss für meine Geschäftsräume schließlich auch Miete zahlen.“

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