Die E-Scooter von Spin stehen an vielen Orten in Castrop-Rauxel.

© Nora Varga

E-Scooter in Fußgängerzonen abschalten: Möglich, aber rechtlich ungeklärt

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Für die einen sind sie ein Ärgernis, für die anderen ein Gewinn: E-Scooter polarisieren. In Castrop-Rauxel wird nach der Pilotphase eine positive Bilanz gezogen. Änderungswünsche gibt es trotzdem.

Castrop-Rauxel

, 10.09.2021, 20:00 Uhr / Lesedauer: 3 min

Seit April rollen E-Scooter auch durch Castrop-Rauxel. Oder sie stehen am Straßenrand und liegen im schlimmsten Fall im Gebüsch. Während etliche Castrop-Rauxeler auch in den Sozialen Medien über die E-Scooter schimpfen und vor allem über ihre Nutzer, ziehen der Betreiber und die Stadt eine erste Bilanz.

Sie fällt auf beiden Seiten positiv aus. Nachbesserungen könnte es dennoch geben. Dabei hat die Stadt die Zukunft im Blick und die Einwände der Kommunalpolitiker im Ohr. Bei einigen der vergangenen Ausschusssitzungen hatte der Digitalisierungsbeauftrage der Stadt, Jan-Philip Hermes, die Ergebnisse der dreimonatigen Pilotphase vorgestellt.

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Koray Aktas, General Manager Ruhr Region beim Anbieter Spin Mobility, sagt auf Anfrage unserer Redaktion: „Wir sind sehr zufrieden.“ Der Start sei unkompliziert verlaufen. Es zeige sich, dass E-Scooter-Fahrer von Castrop-Rauxel aus in die Nachbarstädte fahren.

Die Fakten:

  • Zwischen dem 14. April und dem 15. Juli wurden mehr als 30.000 Fahrten zurückgelegt. Das sind durchschnittlich 335 Fahrten pro Tag.
  • Zusammengerechnet wurden mehr als 110.000 Kilometer in Castrop-Rauxel mit E-Scootern gefahren. Das sind pro Tag durchschnittlich 1256 Kilometer.
  • Die durchschnittliche Fahrtzeit lag bei 22,3 Minuten. Und durchschnittlich fuhr ein E-Scooter-Fahrer pro Fahrt 3741 Meter.
  • Die Verfügbarkeit der einsatzbereiten E-Scooter lag bei 73,8 Prozent. Ziel von Spin Mobility, einer Tochter der Ford Motor Company, ist es, bei mindestens 85 Prozent zu liegen.
  • 462 Meldungen zu Problemen sind in den drei Monaten bei Spin Mobility eingegangen. Davon betrafen rund die Hälfte die App. 15 der Meldungen kamen von der Stadt Castrop-Rauxel.

Spin Mobility wird weiter mit seinen E-Scootern vor Ort sein. Mit der Stadt wird eine Kooperationsvereinbarung getroffen, deren grundsätzliche Punkte bereits jetzt beachtet werden, so Koray Aktas. Aber es gibt auch noch kritische Themen.

Fahren in den Fußgängerzonen ist nicht erlaubt

Zwei Probleme werden von der Stadt, werden von den Kommunalpolitikern angesprochen. Sie werden auch in der Vereinbarung mit Spin Mobility aufgenommen. Immer wieder sind Menschen mit ihren E-Scootern unerlaubterweise auch in der Fußgängerzone unterwegs. Spin Mobility kann dies nicht verhindern, sondern nur dafür sorgen, dass Fahrzeuge dort nicht abgestellt werden können.

Die Karte zeigt, welche Stellen im Castrop-Rauxeler Norden am häufigsten als Startpunkt für Fahrten mit den E-Scootern genutzt wurden. Je häufiger ein Punkt genutzt wurde, desto länger die Säule, die über dem entsprechenden Punkt aufragt. Die blauen Linien markieren die Autobahnen 2, 45 und 42 sowie die B 235.

Die Karte zeigt, welche Stellen im Castrop-Rauxeler Norden am häufigsten als Startpunkt für Fahrten mit den E-Scootern genutzt wurden. Je häufiger ein Punkt genutzt wurde, desto länger die Säule, die über dem entsprechenden Punkt aufragt. Die blauen Linien markieren die Autobahnen 2, 45 und 42 sowie die B 235. © Spin Mobility GmbH

Rein technisch, sagt Koray Aktas, sei es möglich, E-Scooter in bestimmten Zonen abzuschalten oder zu drosseln, sodass sie beispielsweise nur noch sechs Stundenkilometer schnell sind. Also in etwa so schnell wie Fußgänger. „Das wäre praktisch. Und ist in anderen Ländern auch erlaubt“, so der Spin-Manager. In Deutschland ist es das sehr wahrscheinlich nicht. Man werde das aber jetzt noch einmal rechtlich prüfen lassen.

Die Karte zeigt, welche Stellen im Castrop-Rauxeler Süden am häufigsten als Startpunkt für Fahrten mit den E-Scootern genutzt wurden. Je häufiger ein Punkt genutzt wurde, desto länger die Säule, die über dem entsprechenden Punkt aufragt (wie in der Castroper Altstadt). Die blauen Linien markieren die Autobahnen 42 und 45.

Die Karte zeigt, welche Stellen im Castrop-Rauxeler Süden am häufigsten als Startpunkt für Fahrten mit den E-Scootern genutzt wurden. Je häufiger ein Punkt genutzt wurde, desto länger die Säule, die über dem entsprechenden Punkt aufragt (wie in der Castroper Altstadt). Die blauen Linien markieren die Autobahnen 42 und 45. © Spin Mobility GmbH

Die Stadt, so erläuterte der Digitalisierungsbeauftragte Jan-Philip Hermes, hat Kontakt mit der Polizei aufgenommen und auch Schwerpunktkontrollen besprochen. Der Ordnungsdienst darf nämlich nicht eingreifen und Bußgelder verteilen. Das bestätigt auch Pressesprecherin Nicole Fulgenzi auf Anfrage. Der Grund: Bei E-Scootern handelt es sich um „fließenden Verkehr“. Rollerfahrer, die sich falsch verhalten, könne der KOD nur ansprechen.

Einhaltung von Altersvorgaben soll technisch umgesetzt werden

Kritik entzündet sich auch daran, dass Jugendliche mit den Rollern unterwegs sind. E-Scooter dürfen Menschen ab 16 Jahren fahren. Spin erlaubt es sogar erst ab 18. Doch das klappt nicht immer. Auch hier werde, so Aktas, geprüft, ob eine Verifizierung mit Ausweisen eingeführt werden kann. Für die Stadt ist die Einhaltung von Altersvorgaben und Personenbegrenzungen ein weiterer Punkt, der in der Kooperationsvereinbarung geklärt werden soll.

Perspektivisch gesehen ist es wahrscheinlich, dass weitere E-Scooter-Anbieter ihre Roller in Castrop-Rauxel aufstellen. Zwei Betreiber, so Hermes im Wirtschaftsausschuss, hätten bislang grundsätzliches, aber noch unkonkretes Interesse bekundet. In die Kooperationsvereinbarung mit Spin Mobility soll deshalb vorausschauend auch schon die Geschäftstätigkeit mehrerer E-Scooter-Anbieter auf dem Stadtgebiet mitgeregelt werden.

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Die Stadt appelliert jetzt an die Nutzer, sich an die Regeln im Straßenverkehr sowie an die Regeln zur Nutzung der E-Scooter zu halten. In einer Pressemitteilung geht es auch um die Regeln:

  • Radwege, Radfahrsteifen und Fahrradstraßen dürfen befahren werden. Nur wenn diese fehlen, ist es erlaubt, auf die Fahrbahn auszuweichen.
  • Verboten sind die Roller auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung.
  • Zudem ist auf den Elektrorollern nur eine Person zugelassen.
  • Auch große Gegenstände dürfen mit dem E-Roller nicht transportiert werden.
  • Roller sind so abzustellen, dass Fußgänger und Rollstuhlfahrer nicht behindert oder gefährdet werden.
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