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Landwirt verklagt die Stadt Ahaus: Urteile in erster Instanz gefallen
Sorge um Betrieb
Ein Landwirt fürchtet um die Zukunft seines Betriebes und hat darum die Stadt Ahaus wegen erteilter Baugenehmigungen verklagt. Jetzt sind die Urteile gefallen – alle mit dem gleichen Ergebnis.
Im Gewerbegebiet Ost hat die Stadt Ahaus zwischen 2018 und 2021 diversen Unternehmen Baugenehmigungen erteilt. Zum Unmut eines örtlichen Landwirtes, dessen Hof mittlerweile unmittelbar an das Gewerbegebiet angrenzt. Er hat die Stadt mehrfach verklagt.
Jetzt sind die Urteile in erster Instanz gefallen. Das ergibt eine Nachfrage beim Verwaltungsgericht Münster. Am Montag (7. Februar) seien die entsprechenden Urteile elektronisch versendet worden, sagt der Vorsitzende Richter und Pressesprecher Michael Labrenz.
Gericht hat zwei Wochen Zeit
Über ein spezielles System, mit dem Behörden und Anwälte arbeiten. Nur wenn Privatpersonen ohne Anwalt klagen würden, werde noch auf die schriftliche Zustellung mit der Post gesetzt, wie Labrenz erläutert.
Endlos Zeit lassen konnte sich das Verwaltungsgericht auch nicht. Nach der Verhandlung Ende Januar lief eine Zwei-Wochen-Frist, die Angelegenheit zu prüfen und die juristischen Entscheidungen zu fällen. Und das Ergebnis?
„Die Urteile sind alle gleichlautend“, so Michael Labrenz. Will heißen, dass die Klagen von Landwirt Christian Voß gegen die erteilten Baugenehmigungen durch die Stadt abgewiesen worden sind. Ausnahmslos.
„Das Gericht ist zu der Überzeugung gekommen, dass der Landwirt nicht in seinen eigenen Rechten verletzt ist“, erklärt der Vorsitzende Richter auf dezidierte Nachfrage.
Zukunft des Betriebes sichern
Christian Voß wirkt am Dienstag im Gespräch mit der Redaktion gefasst. Unmut über die gefällten Urteile ist nicht zu hören. „Uns geht es nur darum, unseren Generationenbetrieb zu sichern, sodass er weiter eine Zukunft hat.“ Der gewählte Schritt sei da einen Versuch wert gewesen.
Und warum sieht Christian Voß seinen Betrieb nicht als gesichert an? Weil er befürchtet, dass die Gerüche seines Tierbetriebes unzumutbar für die Betriebe im Gewerbegebiet innerhalb des relevanten 600-Meter-Radius sein könnten.

Luftbild aus 2019/2020: Gegen die erteilten Baugenehmigungen der Stadt Ahaus im Gewerbegebiet Ost hat ein Landwirt geklagt – und in erster Instanz verloren. © Geodatenatlas Kreis Borken
Betriebseinschränkungen wegen der Geruchsbelästigung könnten theoretisch die Folge sein. Zumindest, wenn ein Betrieb im Gewerbegebiet es darauf anlegen und sich beschweren würde. Geruchsgutachten hin oder her.
Zwar stellte der Prozessbevollmächtigte der Stadt Ahaus während der Verhandlung im Januar klar, dass der Betrieb des Landwirtes geschützt sei, doch aus Sicht von Christian Voß hätte nur eine Aufhebung der erteilten Baugenehmigungen seinen Betrieb langfristig gesichert.
Das letzte Wort gesprochen?
Doch ist jetzt das letzte Wort gesprochen? Nein. Nicht zwangsläufig. „Der Landwirt könnte noch einen Antrag auf Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster stellen“, sagt Michael Labrenz.
So dieses den Antrag zulässt, könnte das Urteil theoretisch noch in zweiter Instanz gekippt werden. Oder aber auch nicht. Ein möglicher Ausgang ist spekulativ. Vor allem, da noch nicht klar ist, ob Landwirt Voß diese Option in Erwägung zieht.
Schließlich kostet das Prozessieren auch eine Stange Geld. Da gilt es also abzuwägen, wie die Chancen-Kostenrelation am Ende ist. Fürs Erste herrscht nun aber erst mal Klarheit in Sachen erteilter Baugenehmigungen im Gewerbegebiet.
Liebt als gebürtiger Münsterländer die Menschen und Geschichten vor Ort. Gerne auch mit einem Blick hinter die Kulissen. Arbeitsmotto: Für eine spannende Story ist kein Weg zu weit.
