Noch gebe es ausreichend Kapazitäten in allen Krankenhäusern des Klinikums Westmünsterland. Um unentdeckte Infektionsketten auszuschließen, gilt ab 2. November aber wieder ein generelles Besuchsverbot.

© Klinikum Westmünsterland

Klinikum Westmünsterland verhängt wegen Corona generelles Besuchsverbot

rnHoher Inzidenzwert

Wegen der steigenden Zahl von Corona-Neuinfektionen im Kreis hat das Klinikum Westmünsterland am Freitag seine Besucherregelung verschärft: Ab Montag gilt ein generelles Besuchsverbot.

Ahaus, Stadtlohn, Vreden

, 30.10.2020, 12:27 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die Verschärfung der Besucherregeln veröffentlichte das Klinikum Westmünsterland am Freitagmittag: Wegen der weiter steigenden Infektionszahlen gelte ab Montag, 2. November, in allen Krankenhäusern des Klinikverbunds wieder ein generelles Besuchsverbot. Im Verbreitungsgebiet unserer Redaktion sind davon die Standorte Ahaus, Stadtlohn und Vreden betroffen.

Das Klinikum Westmünsterland komme damit den Forderungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW nach, heißt es in der Erklärung. Das habe gefordert, weitreichende notwendige Maßnahmen zum Schutz der kritischen Infrastruktur der Krankenhäuser zu treffen.

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Auf Anfrage erklärt Klinikum-Pressesprecher Tobias Rodig: „Die Infektionszahlen im Kreis Borken sind dramatisch gestiegen. Der Sieben-Tag-Indizwert liegt mittlerweile deutlich über 100. Wir müssen alles tun, um die Infrastruktur im Krankenhaus zu schützen.“ Hintergrund ist die weiter steigende Gefahr, dass unentdeckte Corona-Infektionen durch Besucher in die Krankenhäuser eingetragen werden und so Patienten und Mitarbeitende infiziert werden.

Besuche in besonderen Einzelfällen können zugelassen werden

Es gibt allerdings auch eine Einschränkung des generellen Verbots: Soweit medizinische, soziale oder palliativmedizinische Gründe eine Ausnahme notwendig machen, können nach vorheriger Absprache im Einzelfall Ausnahmen vom Besuchsverbot zugelassen werden. „Sollte zum Beispiel ein Patient im Sterben liegen, werden wir natürlich eine Lösung finden“, so Rodig. In anderen Situationen müsse man je nach Einzelfall entscheiden.

Für die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am St. Agnes-Hospital Bocholt gelte,

dass die minderjährigen Patienten ausschließlich von Eltern oder Sorgeberechtigten besucht werden dürfen. Des Weiteren dürfen werdende Mütter im Rahmen der Geburt vom Lebenspartner begleitet werden.

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Das Besuchsverbot soll mindestens so lange gelten, wie der sogenannte Inzidenzwert im Kreis Borken über 100 liegt. Wenn der Wert für mindestens sieben Tage unter dieser Marke liegt, sehen die aktuellen Planungen vor, das bisherige eingeschränkte Besuchsrecht wieder einzuführen.

Klinikum hofft auf Verständnis

Von Tobias Rodig, Pressesprecher des Klinikums Westmünsterland, heißt es dazu: „Uns ist bewusst, dass das Besuchsverbot für unsere Patienten und die Angehörigen mit erheblichen Einschränkungen und Sorgen verbunden ist. Gleichzeitig ergibt sich durch die aktuell besorgniserregend hohen Infektionszahlen eine besondere Fürsorgepflicht. Der Schutz der Patienten, unserer Mitarbeitenden aber auch der Besucher steht an erster Stelle. Wir hoffen daher auf das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger.“

Trotz des Besuchsverbots gebe es aktuell keine Behandlungseinschränkungen in den Krankenhäuser im Klinikum Westmünsterland. Sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich stünden zurzeit alle planbaren (elektiven) Behandlungsmöglichkeiten und die Notfallversorgung uneingeschränkt zur Verfügung.

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Sogenannte Antigentests, wie sie für Besucher von Seniorenheimen eingesetzt werden sollen, sind für das Klinikum im Übrigen aktuell keine ernsthafte Option. „Sowohl organisatorisch als auch von den notwendigen Ressourcen ist das völlig unvorstellbar. Die Tests dürfen nur durch ausgebildetes medizinisches Personal durchgeführt werden – hier würden wir sehr viel Fachpersonal nur mit den Tests der Besucher binden“, so Rodig. Es komme noch hinzu, dass die vorhandenen Testkapazitäten im Patientenbereich „viel dringender benötigt werden“.