
Wer eigenmächtig Bäume oder Hecken des Kreises zurückschneidet, riskiert Ärger und muss mitunter tief ins Portemonnaie greifen. © picture alliance / dpa
Eigenmächtige Rückschnitte an Kreis-Bäumen können teuer werden
Gehölzpflege
Wer sich verbotenerweise an Bäumen und Hecken des Kreises zu schaffen macht, riskiert eine Menge Ärger und eine dicke Rechnung. Dafür gibt es traurige Beispiele. Dabei ist die Lösung so einfach.
Mal eben eigenmächtig an einem Acker oder entlang einer Straße Bäume und Hecken zurückschneiden, weil der Pflanzenwuchs stört? Keine gute Idee. Zumindest nicht, wenn es sich dabei um Eigentum des Kreises Borken handelt. Denn das kann richtig teuer werden.
Wie teuer, zeigt ein Fall aus Schöppingen. Dort soll ein Landwirt im August 2021 15 Eichen des Kreises an seinem Acker „stümperhaft“ und zur falschen Jahreszeit zurückgeschnitten haben.
Schöppinger Fall eine Ausnahme
Das Amtsgericht verurteilte den Mann kürzlich wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 4200 Euro. Der Kreis wird jetzt noch eine Rechnung über knapp 6900 Euro schicken für das erstellte Gutachten sowie die notwendigen fachmännischen Nacharbeiten.
Kommt so etwas öfter vor im Kreis? „Nein, in dieser Form ist das zum Glück ein absoluter Einzelfall“, stellt Kreis-Sprecher Karlheinz Gördes auf Anfrage klar. Erst recht, weil das Ganze eben besagtes juristisches Nachspiel hatte.

„Mach dich nicht einfach an öffentliche Bäume ran. Wenn die Natur zurückschlägt wird’s teuer!“ meint unser Karikaturist zum Thema. © Schwarze-Blanke
Dass es aber immer mal wieder zu verbotenen Rückschnitten an Kreis-Eigentum kommt, so wie es die Redaktion erfahren hat, bestätigt Gördes. Im Schöppinger Ausmaß allerdings nicht. Aber: Vor einigen Jahren gab es einen ähnlich gelagerten Fall an der K18 zwischen Vreden und Alstätte.
Auch in diesem Fall hat der Verursacher Eichen verbotenerweise und zugleich etwas zu radikal zurückgeschnitten. Wie im Schöppinger Fall ließ der Kreis ein Gutachten erstellen, um das Ausmaß der Schäden zu dokumentieren.
Unsachgemäßer Rückschnitt schädigt Bäume
„Der Verursacher hat in diesem Fall aber anstandslos bezahlt“, berichtet der Kreis-Sprecher, ohne dabei Zahlen zu nennen. Dass ein Gutachten nicht preisgünstig ist, zeigt der Fall aus Schöppingen. Jeder einzelne Baum wurde dabei analysiert und dokumentiert, berichtet der Gutachter der Redaktion.
Ganz zu schweigen davon, dass ein nicht fachmännischer Rückschnitt auch die Hecken und Bäume (dauerhaft) schädigen kann. Etwaige Nacharbeiten kommen dann als Kostenfaktor für den Verursacher noch obendrauf.

Die Mitarbeiter vom Interkommunalen Bauhof haben jede Menge Fachgerät und das nötige Knowhow, um die Bäume und Hecken fachgerecht und zur richtigen Zeit zurückschneiden zu können. © Kreis Borken
Um diesem Ärger aus dem Weg zu gehen und die Natur nicht zu schädigen, gibt es ein einfaches Mittel: Den Telefonhörer in die Hand nehmen oder eine E-Mail schreiben und sich mit dem Interkommunalen Bauhof in Verbindung setzen.
„Auf diesem Wege werden dann fachgerechte Lösungen gefunden“, unterstreicht der Kreis-Sprecher. Die Kollegen vom Bauhof würden sich die gemeldeten Stellen anschauen und dann mit den Anliegern eine einvernehmliche Lösung suchen und auch finden.
40.000 Straßenbäume im Kreis Borken
Wichtig: Nicht alle Arbeiten können zu jeder Jahreszeit ausgeführt werden. Für Rückschnitte und Co. gibt es klare Vorgaben. Aber auch das sind alles Dinge, die im direkten Gespräch mit dem Bauhof geklärt werden können.
Übrigens gehören nach Angaben des Kreises 40.000 Straßenbäume zum Aufgabenfeld des Interkommunalen Bauhofes. Dass die Mitarbeiter da nicht immer jeden einzelnen Baum zu jeder Zeit im Blick haben, liegt auf der Hand.
- Kontaktaufnahme zum Bauhof des Kreises ist über Leiter Ralf Jürgens möglich: Telefon: (02542) 9185-300, E-Mail: r.juergens@kreis-borken.de
Liebt als gebürtiger Münsterländer die Menschen und Geschichten vor Ort. Gerne auch mit einem Blick hinter die Kulissen. Arbeitsmotto: Für eine spannende Story ist kein Weg zu weit.
