
Vanessa Lisseck (l.) und Andreas Banger, zwei der Initiatoren des Bürgerbegehrens, haben am Donnerstag über 3000 Unterschriften an Bürgermeisterin Karola Voß überreicht. Über die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens gehen die Ansichten allerdings weit auseinander. © Stephan Rape
Bürgerbegehren: Über 3000 Unterschriften, CDU zweifelt an Rechtmäßigkeit
Erster Beigeordneter
Die Ansichten gehen weit auseinander: Die Initiatoren des Bürgerbegehrens rund um die Stelle des Ersten Beigeordneten sehen sich auf der sicheren Seite. Die CDU hat große Zweifel an dem Verfahren.
Rund 3100 Unterschriften haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens inzwischen gesammelt und an die Bürgermeisterin übergeben. Sie wollen so verhindern, dass die Stelle des Ersten Beigeordneten neu ausgeschrieben wird.
2680 dieser Unterschriften sind von der Verwaltung bereits überprüft und gültig. Damit ist die Mindestgrenze von 2223 nötigen Unterschriften deutlich überschritten. Doch die Sammlung soll noch weitergehen. „Es kommen immer noch Unterschriften nach“, sagt Vanessa Lisseck. Sie ist eine der Vertretungsberechtigten, die hinter dem Bürgerbegehren stehen. Zusammen mit Andreas Banger hat sie den Ordner mit den Unterschriftenlisten am Donnerstag ins Rathaus gebracht.
Verwaltung und Initiatoren sehen keine juristischen Probleme
An der Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens haben die Initiatoren keinerlei Zweifel. „In der Gemeindeordnung gibt es Ausnahmetatbestände. Die sind alle nicht erfüllt“, erklärt Andreas Banger. Auch Bürgermeisterin Karola Voß hält das Bürgerbegehren für zulässig. Das habe eine erste Prüfung ergeben.
Das Bürgerbegehren soll nun am 21. Juni auf die Tagesordnung der Ratssitzung kommen. Dort muss der Rat darüber entscheiden, ob er das Bürgerbegehren für zulässig hält. Falls ja, werden die Antragsteller gehört. Auch dann kann der Rat noch entscheiden, ob er dem Begehren folgen will oder nicht. Für Vanessa Lisseck ist die Sache klar: „Es ist Bürgerwille, dass die Stelle nicht neu ausgeschrieben wird und Hans-Georg Althoff noch dreieinhalb Jahre als Erster Beigeordneter weitermachen kann“, sagt sie. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens seien auch bereit, weiterzugehen: Bis vor das Verwaltungsgericht wollen sie das Verfahren im Zweifel tragen.

Um ihn geht es: Der Erste Beigeordnete Hans-Georg Althoff hatte angeboten, noch dreieinhalb Jahre bis zum Eintritt in den Ruhestand weiterzuarbeiten. Eine Ratsmehrheit möchte den Posten allerdings schon zum Ende seiner Amtszeit Ende Januar 2023 neu besetzen. © Stephan Rape
Die Bürgermeisterin kündigt bereits jetzt an, dass sie weitere Schritte plant. Zum Beispiel falls der Rat entscheidet, dass das Begehren nicht rechtmäßig ist: „Ich würde dann prüfen, ob ich den Ratsbeschluss beanstanden müsste.“
CDU zweifelt an Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens
Das sieht die CDU in Ahaus naturgemäß ganz anders: „Wir kommen zu einer anderen Einschätzung“, sagt der CDU-Stadtverbandsvorsitzende Jörg Blisniewski im Gespräch mit unserer Redaktion. Ein entsprechendes Rechtsgutachten sei in Auftrag gegeben. „Und wir halten an unseren Zweifeln fest“, sagt er.
Mehr noch: „Ich finde es sehr bedenklich, wenn mit so einem sehr zweifelhaften Vorgehen ein demokratisch getroffener Ratsbeschluss gekippt werden soll“, machte Blisniewski deutlich. Das aktuelle Vorgehen, maßgeblich durch Vertreter der UWG voran getrieben, mache auch die Zusammenarbeit im Rat künftig schwieriger und werfe unnötig Gräben zwischen den Fraktionen auf. Abseits juristischer Fragen appelliert er daran, sachlich und ohne Emotionen über das Thema zu diskutieren.
Konstruktive Diskussion der CDU mit ihren Mitgliedern
Dafür habe die CDU ihre Mitglieder auch zu einer eigenen Versammlung in die Stadthalle gerufen. Jörg Blisniewski spricht dabei von einer deutlich positiveren Stimmung als erwartet. „Wir haben unsere Argumente dargelegt“, sagt er. Zwar habe es keine Beifallsstürme gegeben, dennoch geht er von einer breiten Mehrheit der CDU-Mitglieder aus, die hinter den Plänen stehen würden. „Der Großteil unserer Mitglieder“, erklärt er. Allein in der Versammlung habe er „mit deutlich mehr Rabatz“ gerechnet. Gegenüber unserer Redaktion hatten sich allerdings auch mehrere CDU-Mitglieder deutlich kritisch zu den Plänen geäußert. Namentlich nennen lassen wollten sie sich allerdings nicht.
Zu der Versammlung hatte die CDU am Freitagmorgen noch eine eigene Pressemitteilung veröffentlicht. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Dr. Michael Räckers macht darin deutlich, dass bewusst ein Keil zwischen Teile des Rats und der Verwaltung sowie zwischen Rat und Bevölkerung getrieben werden solle.
Fraktionsvorsitzender bemängelt verkürzte Wiedergabe
„Leider wurden das Thema und unsere Beweggründe bisher nur verkürzt oder in Teilen auch irreführend dargestellt. Sicherlich müssen wir hier unsere eigene Kommunikation hinterfragen“, erklärt er darin.

Dr. Michael Räckers (CDU), ist der Meinung, dass mit dem Bürgerbegehren bewusst ein Keil zwischen Teile des Rats und der Verwaltung sowie zwischen Rat und Bevölkerung getrieben werden solle. © CDU Ahaus
In der Versammlung habe er erklärt, dass sich der Plan der CDU seit September 2021 entwickelt habe. Auch habe er deutlich gemacht, welche Überlegungen mit dem ersten Antrag, auf das „Kämmerer-Modell“ zu wechseln, verbunden waren und warum die CDU-Fraktion gemeinsam mit der Fraktion der Grünen nach intensiven Gesprächen hier einen Schritt auf viele Kritiker zugegangen ist, indem dies zunächst zurückgestellt wurde.
Angestrebte Reform soll mit mehr Zeit umgesetzt werden
„Indem wir die Stelle des Beigeordneten unverändert beibehalten, brechen wir die von uns angestrebte Reform der Verwaltungsspitze nicht übers Knie, sondern nehmen uns bewusst Zeit, dies gemeinschaftlich im Rat und mit der Verwaltungsspitze zu besprechen. Auch die Sorge, am Ende ohne juristische Expertise in der Verwaltungsspitze dazustehen, minimieren wir so deutlich“, erklärt Michael Räckers.
Gleichzeitig habe er in der etwa eineinhalbstündigen Versammlung herausgestellt, dass das Kernproblem bleibe: „Wir könnten 2026 sehenden Auges in die Situation kommen, zwei Beigeordnete zeitgleich nachbesetzen zu müssen, unmittelbar rund um beziehungsweise nach der Kommunalwahl 2025.“
Ursprünglich Münsteraner aber seit 2014 Wahl-Ahauser und hier zuhause. Ist gerne auch mal ungewöhnlich unterwegs und liebt den Blick hinter Kulissen oder normalerweise verschlossene Türen. Scheut keinen Konflikt, lässt sich aber mit guten Argumenten auch von einer anderen Meinung überzeugen.
