
Das Ringen um die Stelle des Ersten Beigeordneten scheint sich erst vor Gericht lösen zu lassen. Nicht die beste Variante. © Stephan Rape
Landet der Fall vor Gericht, ist das die denkbar schlechteste Lösung
Meinung
Ratsentscheid gegen Bürgerbegehren. Die Fronten sind verhärtet. Der ganze Fall steuert auf die denkbar schlechteste Lösung zu. Dabei muss das nicht sein, findet unser Autor.
Die Fronten sind verhärtet. Ein Kompromiss scheint im Ringen um die Position des Ersten Beigeordneten unmöglich. Denn beide Seiten sehen sich im Recht und bleiben bei ihrem Standpunkt.
Auf der einen Seite CDU und Grüne mit ihrem aktuellen Antrag, die Stelle neu auszuschreiben. Der bekam immerhin 24 von 40 Stimmen im Rat. Eine klare, wenn auch nicht große Mehrheit. Und damit eine ganz klare demokratische Entscheidung.
Auf der anderen Seite die Initiatoren des Bürgerbegehrens, die genau diese Ausschreibung verhindern und die kommenden dreieinhalb Jahre mit Hans-Georg Althoff weitermachen wollen. Sie nutzen ein Mittel, das genauso in der Gemeindeordnung festgeschrieben ist, wie der Stadtrat selbst. Tausende Ahauser unterstützen das.
Beide Seiten sehen sich im Recht
Verwaltung und Initiatoren sehen das Bürgerbegehren als rechtmäßig an, die CDU nicht. Sehr wahrscheinlich wird also ein Verwaltungsrichter den Fall klären müssen.
Für Ahaus die denkbar schlechteste Variante. Denn dieser Weg kostet viel Zeit und eine Menge Nerven. Und er treibt die einzelnen Lager immer weiter voneinander weg. Jene Lager, die immer beteuern, gemeinsam das Beste für die Stadt erreichen zu wollen. Die Chance auf einen Kompromiss ist noch nicht endgültig vertan.
Ursprünglich Münsteraner aber seit 2014 Wahl-Ahauser und hier zuhause. Ist gerne auch mal ungewöhnlich unterwegs und liebt den Blick hinter Kulissen oder normalerweise verschlossene Türen. Scheut keinen Konflikt, lässt sich aber mit guten Argumenten auch von einer anderen Meinung überzeugen.
