Zwei Kilo Marihuana fanden die Zollbeamten im Kofferraum des 22-Jährigen (Symbolbild). Sie hätten ihn aber früher auf seine Rechte hinweisen müssen. Vor Gericht bekam der Ahauser eine Bewährungsstrafe.

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22-Jähriger flieht mit zwei Kilo Marihuana im Kofferraum vor dem Zoll

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Mit zwei Kilo Marihuana im Kofferraum ist ein 22-jähriger Ahauser über die Grenze gefahren und vor einer Zollkontrolle geflohen. Die Tat gab er zu, doch auch die Zollbeamten haben Fehler gemacht.

Ahaus

, 27.02.2022, 07:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Gut zwei Kilo Marihuana hat ein 22-jähriger Ahauser im Kofferraum als er im vergangenen Mai bei Alstätte über die Grenze fährt. Als eine Zollstreife ihn bemerkt und die Verfolgung aufnimmt, gibt der Mann Gas. Die Beamten verlieren ihn kurz aus den Augen. Im Alstätter Ortskern finden sie ihn wieder. Da ist er zu Fuß unterwegs. Den Wagen hat er in der Nähe geparkt.

Die Beamten sprechen ihn an, durchsuchen das Auto. Der Fall landet schließlich am Freitag Schöffengericht Ahaus. Den Vorwurf ließ der Mann vor Gericht durch seinen Verteidiger schnell einräumen.

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Der erklärte außerdem, dass sein Mandant seit fast acht Jahren cannabis-abhängig sei. Das sei ärztlich diagnostiziert.

Zwar habe er immer wieder abstinente Phasen, doch just vor der Tat einen Rückfall erlebt. Inzwischen befinde er sich in psychologischer Betreuung und suche auch regelmäßig eine Suchtberatung auf.

„Von mir hat er erst einmal eine Standpauke bekommen“, erklärte der Verteidiger. Sein Mandant habe mit seinem bisherigen Leben abgeschlossen und befinde sich auf einem guten Weg. Demnächst wolle er eine Ausbildung anfangen. Außerdem seien die Drogen dafür bestimmt gewesen, die eigene Sucht zu finanzieren.

9400 Euro für Drogen wurden nie bezahlt

Die Drogen hatte er in den Niederlanden auf Kommission gekauft. Die fälligen 9400 Euro dafür bezahlte er jedoch nie. Er sei sich sicher, dass die Verkäufer nach ihm suchen würden. „Ich bin mir aber sicher, dass sie mich nicht finden“, erklärte er. Dennoch sei da immer eine große Ungewissheit.

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Rund einen Monat sollte diese Menge damals ausreichen. Einen Teil habe er selbst konsumieren wollen. „Ich war da bei rund zwei bis drei Gramm pro Tag“, sagte er. Den Rest habe er an Bekannte verkaufen wollen. Wieviel Gewinn er machen wollte, konnte er nicht sagen. „Ich habe das nicht vorher berechnet“, erklärte er Richter und Schöffen. Es wäre wohl auf ungefähr einen Euro Gewinn pro Gramm hinausgelaufen.

22-Jähriger in Behandlung: Drogenkonsum löste Psychose aus

Wie der 22-Jährige außerdem erklärte, sei er auch deswegen in Beratung und Behandlung, weil er vor etwa zwei Jahren durch die Drogen eine Psychose entwickelt habe. Dafür legte der Verteidiger entsprechende Gutachten vor.

Auf die Aussage eines Gutachters verzichteten aber sowohl Staatsanwalt als auch Richter und Schöffen. Auch so gestanden sie dem Angeklagten zu, dass er wohl nicht voll schuldfähig gewesen ist. Spätestens wegen des Suchtdrucks. „Das hätte wohl auch ein Gutachten ergeben“, sagt der Richter.

Das Urteil von Richter und den beiden Schöffen: ein Jahr und zehn Monate zur Bewährung. Außerdem muss der junge Mann 150 Sozialstunden ableisten.

Weitere Auflagen sind die weitere Teilnahme an der Drogenberatung und psychologischen Betreuung sowie die Aufnahme der Ausbildung. Die soll er auch nur mit klarer Zustimmung der Drogenberatung abbrechen dürfen. Es gehe darum, seine Abstinenz zu verfestigen und einen Rückfall zu verhindern.

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„Nehmen Sie das als Warnschuss vor den Bug. Noch einmal kommen Sie nicht mit einer Bewährungsstrafe davon“, schärfte ihm der Richter noch ein.

Richter verpasst Zollbeamtem einen Denkzettel

Aber auch der 34-jährige Zollbeamte, der kurz vor Gericht aussagte, bekam einen Denkzettel mit auf den Weg: Der Richter bemängelte, dass die Belehrung des Angeklagten zu spät erfolgt sei.

Die Beamten hätten ihn auf die mögliche Straftat angesprochen und erst nachdem der Mann schon erste Aussagen gemacht hatte, darauf hingewiesen, dass er als Beschuldigter gar nichts sagen müsste. „Die Belehrung muss erst erfolgen. Nur dann können wir solche Aussagen vernünftig verwerten“, tadelte der Richter. Der Beamte nahm das murrend hin.