Wegen Verjährung sind die staatsanwaltlichen Ermittlungen in einem Missbrauchsvorwurf gegen einen Priester aus dem Kreis Borken eingestellt worden. Kirchenrechtlich wird der Fall weiter untersucht.

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Missbrauchsvorwürfe gegen Priester aus dem Kreis Borken sind verjährt

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Die Missbrauchsvorwürfe gegen einen Priester aus dem Kreis Borken sind verjährt. Das Bistum untersucht den Fall aber kirchenrechtlich weiter. Der Anzeigenerstatter sieht erste Erfolge.

Kreis Borken

, 25.02.2022, 16:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen einen Geistlichen aus dem Kreis Borken, der vor rund 40 Jahren versucht haben soll, einen damals minderjährigen Jungen zu missbrauchen, wegen Verjährung eingestellt. Das erklärte gestern Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt auf Anfrage unserer Redaktion.

„Die mutmaßlichen Taten sind auf den Zeitraum Anfang der 1980er-Jahre datiert worden und damit Anfang der 1990er-Jahre verjährt“, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft Münster am Freitag.

Bischof beauftragt pensionierten Kriminalbeamten mit Nachforschungen

Unterdessen hat Bischof Felix Genn ein kirchenrechtliches Verfahren gegen den Priester eingeleitet. Das erklärte Peter Frings, der Interventionsbeauftragter des Bistums Münster im Gespräch mit unserer Redaktion. Dem beschuldigte Priester wird weiterhin jede seelsorgerische Arbeit untersagt.

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Peter Frings: „Die Untersuchungen werden jetzt von einem 1. Kriminalhauptkommissar a.D. geführt, der bereits in der vergangenen Woche von Bischof Dr. Felix Genn dazu per Dekret ernannt wurde.“ Der Beschuldigte wird weiterhin nicht identifiziert. Es gibt auch keine Gemeindeversammlung in der Gemeinde, wo der Priester zuletzt tätig war.

Interventionsbeauftragter: „Noch steht nichts fest“

„Der Schrei nach Transparenz ist angesichts der Vorwürfe verständlich. Aber wir sind auch für den Persönlichkeitsschutz und die Rechtsstaatlichkeit verantwortlich. Noch steht nichts fest. Darum können wir auch nicht viel mehr sagen“, so der Interventionsbeauftrage des Bistums.

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Dafür zeigt auch der Erstatter der Anzeige Verständnis. „Auch mit einer Einstellung des staatlichen Verfahrens war zu rechnen, da zum Zeitpunkt der Tat die Verjährungsfristen und das Ruhen der Verjährung für sexuellen Kindesmissbrauch noch sehr kurz waren,“ erklärte er gegenüber unserer Redaktion.

„Anzeige hat sich bereits gelohnt“

Auch wenn die Tat strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden könnten, habe sich die Anzeige bereits gelohnt. „Als Betroffener habe ich mit der Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft gerechnet. Mein wichtigstes Anliegen war es weitere Opfer von sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche zu ermutigen sich zu melden, ihnen zu zeigen, dass sich eine Anzeige auch nach Jahrzehnten noch lohnt und etwas bewegt, sowie weitere Opfer zu verhindern“, so der Anzeigenerstatter.

„Die ersten Schritte dahin sind geglückt. In verschiedenen Gemeinden im Kreis Borken wurde in den Messen am vergangenen Wochenende ein Statement zum sexuellen Kindesmissbrauch in der katholischen Kirche verlesen“, so der Anzeigenerstatter weiter.

Er verweist zum Beispiel auf Videos von Stellungnahmen in den Gottesdiensten in Gronau und Stadtlohn sowie auf einen Aufruf auf der Internetseite der Gemeinde St. Mariä Himmelfahrt Alstätte & Ottenstein.

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