Wernerin wird Diebstahl vorgeworfen: Nun hätte sie vor Gericht stehen sollen
Wernerin vor Gericht
Eine 25-jährige Wernerin soll ein Handy gestohlen und ihre Nachbarin beschimpft haben. Vor dem Amtsgericht Lünen hätte sie sich nun verantworten sollen. Doch beim Termin war nur ihr Verteidiger anwesend.

Eine Wernerin soll ein Handy gestohlen und eine Nachbarin beleidigt haben. Nun sollte sie sich vor dem Lüner Amtsgericht verantworten. © Mönnig
Eine günstige Gelegenheit soll eine Wernerin genutzt haben, um ein Handy zu stehlen. Auch wird der 25-Jährigen zur Last gelegt, eine Nachbarin beschimpft zu haben. Nun hätte sie vor Gericht stehen sollen, meldete sich aber krank.
Im Sommer 2020, so der erste Vorwurf, befand sich die junge Frau mit Freunden in einer heimischen Kneipe. Ein fremder Gast, der offenbar Anschluss suchte, gesellte sich dazu. Später behauptete der, sie habe ihm das Smartphone aus der Tasche geklaut. Darüber hinaus soll die 25-Jährige eine Nachbarin bei einer Begegnung im Februar 2021 unter anderem als „Hure“ bezeichnet haben.
Angeklagte muss sich um Attest bemühen
Wegen Diebstahls und Beleidigung hätte sich die Wernerin, die zuvor noch nie in Erscheinung getreten war, nun vor dem Amtsgericht Lünen verantworten sollen. Es war allerdings lediglich ihr Verteidiger anwesend und der erklärte, seine Mandantin sei fiebrig erkrankt, liege im Bett und habe sich die ganze Nacht übergeben müssen. Ein ärztliches Attest werde die junge Frau nachreichen. Unter den Umständen blieb dem Gericht nichts anderes übrig, als das Verfahren auszusetzen und die beiden Zeugen ungehört zu entlassen. Demnächst gibt es einen neuen Termin. In der Zwischenzeit sollte sich die angeklagte Wernerin um das angekündigte ärztliche Attest bemühen.