Zwei Männer treten in der Viehsammelstelle Werne auf ein Rind ein. Die Strafen für solche Taten fallen viel zu lasch aus, meint Experte Prof. Bülte. © Soko Tierschutz e.V.
Tierquälerei-Skandal Werne
Professor für Strafrecht: Tierquäler kommen mit laschen Strafen davon
Die Empörung über die Misshandlungen von Schlachttieren in der Werner Viehsammelstelle ist groß. Viele möchten Täter und Hintermänner eingesperrt sehen. Dazu wird es kaum kommen, meint ein Experte.
Wer in diesen Tagen in Werne mit den Menschen ins Gespräch kommt, hört nur ein Thema: der Mecke-Tierquälerei-Skandal. Die Empörung fängt mit der Aussage an: „Da gehe ich nie wieder einkaufen.“ Viele, die die Schläge und Tritte auf Fotos und im Video gesehen haben, würden die Täter und gerne auch die Hintermänner für lange Zeit weggeschlossen sehen.
Das Gesetz sieht für Tierquälerei bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor. Prof. Bülte verweist darauf, dass es sich bei den drei Jahren korrekterweise nicht um die gesetzliche Höchststrafe handelt, „sondern um die höchste Strafe pro Einzelfall“. Sind mehrere Taten beweisbar, sind die Strafen zusammenzurechnen und die drei Jahre könnten überschritten werden. So könnte in einem komplizierten Berechnungsverfahren aus mehreren Geld- eine Freiheitsstrafe werden.
Die Realität freilich sieht anders aus. Freiheitsstrafen sind sehr selten und werden allenfalls bei besonderen, erschwerenden Umständen, wie etwa einschlägigen Vorstrafen, verhängt. Hier werde im Vergleich mit anderen Straftaten wie Diebstahl oder Betrug mit zweierlei Maß gemessen.Prof. Dr. Jens Bülte von der Uni Mannheim nimmt Stellung zu Tierschutz-Strafverfahren. Er sagt: Hier wird im Vergleich mit anderen Straftaten wie Diebstahl oder Betrug mit zweierlei Maß gemessen. © Jens Bülte
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