Obwohl mehrere Personen das Wohl eines Mädchens im Haushalt des Vaters stark gefährdet sahen, reagierte das Jugendamt in Werne spät. Bis die Situation eskaliert. Die Mutter erhebt schwere Vorwürfe gegen das Jugendamt.

© Andrea Wellerdiek

Mutter, Ärzte und Lehrer zeigen Kindeswohlgefährdung an: Jugendamt reagiert erst Monate später

rnKindeswohlgefährdung in Werne

Julia (13) lebt bei ihrem Vater - in Dunkelheit und ohne Schulbesuch. Ihre Mutter ist machtlos. Trotz zahlreicher Hinweise greifen die Behörden in Werne erst ein, als die Situation eskaliert.

Werne

, 08.10.2021, 16:45 Uhr / Lesedauer: 10 min

Es ist dunkel. Die Fensterläden sind vermutlich seit mehreren Tagen geschlossen. Es gibt keinen Kontakt zur Außenwelt. Der Vater isoliert sich und seine damals 13-jährige Tochter. Die Tochter Julia (Name von der Redaktion geändert) lebt in der abgedunkelten Wohnung, sieht wohl wochenlang kein Tageslicht und geht wochenlang nicht zur Schule. Sie macht wie ihr Vater einen ungepflegten Eindruck. So beschreibt das Jugendamt Werne den Zustand, in dem sich Julia bei ihrer Inobhutnahme befindet.

Es ist nicht das erste Mal, dass die Mutter Angst um ihre Tochter hat und eine Meldung über eine Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt in Werne richtet. Lisa (Name von der Redaktion geändert) ist nicht die einzige Person, die sich um das Mädchen im Haushalt des Mannes in Werne sorgt. Um die Familie zu schützen, anonymisieren wir die Mutter.

Ärztin warnt das Jugendamt in Werne ebenfalls

Wie aus einem Schriftverkehr, der der Redaktion vorliegt, hervorgeht, warnte eine Ärztin das Jugendamt ebenfalls, weil sie das Kindeswohl von Julia stark gefährdet sah, weil der Vater psychische Probleme hat. Auch daraufhin reagiert das Jugendamt nicht. Ein Mitarbeiter informiert Lisa Ende 2019 zwar über eine vorherige, weitere Gefährdungsmeldung eines Familienmitglieds, „weil er unter einer psychischen Erkrankung leide“. Man glaube aber nicht, dass da etwas dran sei, hieß es seitens des Jugendamtes seinerzeit, erzählt die Mutter. Lisa bestätigte den Verdacht einer solchen Erkrankung ebenfalls.

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Von der Meldung der Ärztin sagt der Mitarbeiter des Jugendamtes nichts. Erst ein halbes Jahr später erfährt die Mutter überhaupt, dass auch eine Expertin ihre eigene Befürchtung, dass das Wohl ihres Kindes beim Vater stark gefährdet ist, teilt. Und es hätte das laufende Verfahren am Oberlandesgericht Hamm zwischen den geschiedenen Eltern im Kampf um das Sorgerecht für Julia und ein laufendes Beschwerdeverfahren entscheidend beeinflussen können, kritisiert die Mutter.

Doch das Jugendamt habe die Meldung seinerzeit als wenig besorgniserregend eingestuft, erzählt die Mutter. Die Verantwortlichen, die sich auch nach mehrfachen Anfragen der Redaktion aus verfahrens- und datenschutzrechtlichen Gründen nicht zu dem Fall äußern möchten, weisen die Vorwürfe von sich. Das geht aus einem Schreiben aus dem September 2020 hervor, das der Redaktion vorliegt.

„Zum damaligen Zeitpunkt ergaben sich keine konkreten Hinweise einer akuten Kindeswohlgefährdung.“
bürgermeister lothar christ

Darin weist Bürgermeister Lothar Christ eine von der Mutter im August 2020 gestellte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes zurück. Der Mitarbeiter hätte zu keinem Zeitpunkt dienst- oder pflichtwidrig gehandelt. Alle Mitteilungen und die Mitteilung der Ärztin seien bei der abschließenden Bewertung einer Kindeswohlgefährdung berücksichtigt worden.

„Zum damaligen Zeitpunkt ergaben sich keine konkreten Hinweise einer akuten Kindeswohlgefährdung. Für die Weitergabe der Mitteilung gab es demnach keine rechtliche Grundlage.“ Insgesamt wurden keine Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Sachbearbeitung festgestellt, heißt es weiter.

„Das finde ich schon sehr besorgniserregend, wenn ein Jugendamt solche Hinweise ignoriert. Das erinnert mich an die Fälle Lügde und Münster. Das Jugendamt hatte ganz viele Hinweise“, sagt Lisa.

Lisa (Name der Redaktion geändert) wird weiter um ihre Tochter kämpfen, die bei ihrem Vater lebte.

Lisa (Name der Redaktion geändert) wird weiter um ihre Tochter kämpfen, die bei ihrem Vater lebte. © Andrea Wellerdiek

Es reagiert erst im Juli 2020, also drei Monate nachdem das Verfahren am Oberlandesgericht Hamm bereits abgeschlossen ist. Dann stellt das Jugendamt in Werne hingegen selbst ein einstweiliges Anordnungsverfahren beim Amtsgericht Lünen. Es richtet sich gegen den Vater - wegen des Verdachts der Kindeswohlgefährdung, „weil man das geistige und seelische Wohl des Kindes massiv gefährdet sah“, erzählt Lisa. Das Jugendamt könne nicht einschätzen, „ob das seelische und psychische Wohl des Kindes langfristig im Haushalt des Kindesvaters sichergestellt ist“, heißt es seitens des Jugendamtes.

Daraufhin kommt das Gericht im August 2020 zu dem Ergebnis, dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Der Vater soll eine Unterstützung bei der Erziehung und im Umgang mit seiner Tochter bekommen. Auch das Jugendamt in Werne wird als ausführendes Organ darüber in Kenntnis gesetzt. Dennoch weist Bürgermeister Christ einen Monat später die Dienstaufsichtsbeschwerde gegenüber des Jugendamtes ab, mit der Begründung, der Mitarbeiter habe richtig gehandelt.

„Was die Mutter sich wünscht und wie die Mutter Sorge um ihr Kind hat, das wurde völlig außer Acht gelassen.“
Mutter lisa

Dass es daraufhin eine Hilfe zur Erziehung für den Vater geben soll, erleichtert die Mutter. „Das war der erste Schritt in die richtige Richtung. Ich habe mich zwar für die sofortige Inobhutnahme ausgesprochen. Aber ich bin in den Augen der Behörden ja nur die Mutter, die sich um ihr Kind sorgt. Was die Mutter sich wünscht und wie die Mutter Sorge um ihr Kind hat, das wurde völlig außer Acht gelassen“, kritisiert Lisa.

Die Tochter selbst möchte nach eigener Aussage zu diesem Zeitpunkt weiter bei ihrem Vater leben. Dass sie in dem Haushalt und bei ihrem Vater akut gefährdet ist, erkennt die Jugendliche selbst offenbar nicht. Die auferlegte Hilfe zur Erziehung lehnt der Vater konsequent ab. Auch ein geplanter teilstationärer Aufenthalt der Tochter in einer psychiatrischen Einrichtung kam nie zustande, weil der Vater den vereinbarten Termin platzen ließ, beschreibt die Mutter die Situation. In dieser Zeit sei Julia wochenlang nicht zur Schule gegangen, berichtet sie.

Lage spitzt sich weiter zu

„Leider gab es keine Konsequenzen. Aber man hat die Augen verschlossen. Es ist ein Systemversagen in allen Behörden. Es gibt keinen, der nicht versagt hat“, sagt Lisa Monate später. Nach einer weiteren Verhandlung vor Gericht, einer weiteren Chance für den Vater, sein Verhalten zu ändern und zusätzlichen Meldungen über den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung, die laut der Kindesmutter unter anderem Nachbarn und die Schule in Werne absetzten, spitzt sich die Situation weiter zu.

Nachdem die Mutter erneut die Gefährdung ihrer Tochter Julia meldet, will sich ein Mitarbeiter des Jugendamtes Anfang des Jahres selbst ein Bild von der Lage machen. Doch das war unmöglich, weil der Vater die Tür nicht öffnete. Wochenlang seien da schon die Jalousien geschlossen und mit Vorhängeschlössern verschlossen gewesen, berichtet die Mutter. „Das Jugendamt war immer noch im Winterschlaf. Es hat keinen interessiert“, sagt Lisa wütend. „Der Mitarbeiter konnte sich nicht vom Kindeswohl überzeugen.“

„Schusswaffengebrauch nicht auszuschließen“

Nachdem das Amtsgericht Lünen endlich beschließt, dass das Mädchen in Obhut genommen werden muss, öffnet die Polizei am 6. Januar 2021 die Tür der Wohnung. Das Jugendamt hatte zuvor bei der Polizei um Amtshilfe gebeten, „weil man aufgrund der vorhandenen Schusswaffen, der unklaren psychischen Verfassung des Kindesvaters sowie der fehlenden Bereitschaft des Kindesvaters zu kooperieren, zuletzt überhaupt die Wohnungstür zu öffnen, ein Schusswaffengebrauch durch den Kindesvater nicht ausgeschlossen werden konnte“, heißt es in einem Schreiben des Jugendamtes, das der Redaktion vorliegt.

Mitarbeiter des Jugendamtes und des Rettungsdienstes holen dann schließlich „ein beängstigtes und geschwächtes Mädchen“ (O-Ton der Mutter) aus der Wohnung des Kindesvaters. Die Mutter beobachtet den großen Polizeieinsatz aus der Entfernung. Gerne hätte sie ihre Tochter in den Arm genommen. Doch sie hält sich bewusst zurück, um den Einsatz nicht zu stören und um Julia nicht zu verunsichern.

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„Ich hätte meine Tochter gerne unterstützt. Ich wäre am liebsten sofort hingerannt. Aber ich wusste ja vorab, dass sie alle Familienmitglieder ablehnt und psychisch instabil ist. Für mich war es nur wichtig, vor Ort zu sein. Wenn sie nach mir gefragt hätte, wäre ich da gewesen. Auch wenn ich sie nicht gesprochen habe, dann habe ich sie wenigstens wiedergesehen“, sagt Lisa und kann die Tränen nicht mehr zurückhalten.

Es ist der Moment, als Lisa ihre damals 13-jährige Tochter das erste Mal nach Monaten wieder sieht. Es ist der Moment, als sie neue Hoffnung schürt, nachdem sie jahrelang um ihr Kind kämpfen muss. Dass der Kampf längst noch nicht zu Ende ist, weiß Lisa an diesem Januar-Tag noch nicht.

Sechs Monate später erhebt die Mutter schwere Vorwürfe gegenüber den Behörden. Sie hat mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeiter des Jugendamtes in Werne gestellt. Sie möchte nicht nur wissen, wieso man die vielen Gefährdungsmeldungen über ihr Kind so lange ignoriert hat und damit Leid ihrer Tochter nicht verhindert hat. Und sie möchte wissen, in welcher Art von Therapieeinrichtung ihre Tochter nun untergebracht ist. Sie möchte aber vor allem eins: nicht hinnehmen, dass man ihr unterstellt, sie würde sich nicht um das Wohl ihres Kindes kümmern. Deshalb hat sie Klage gegenüber der Stadt Werne am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erhoben.

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„Es wird mit aller Macht probiert, mich aus dem Leben des Kindes zu verbannen.“ So wirft das Jugendamt der Mutter vor, bei der Inobhutnahme vor Ort gewesen zu sein. Damit hätte sie das Kind „erneut unter Druck gesetzt“, heißt es. „Das habe ich nie gemacht. Ich habe immer im Sinne des Kindeswohls gehandelt. Aufgrund der psychischen Verfassung befürworte ich die Unterbringung meiner Tochter in einer Wohngruppe. Ich setze sie keineswegs unter Druck. Wenn sie irgendwann wieder Kontakt zu mir sucht oder bei mir wohnen will, stehe ich sofort bereit“, sagt Lisa.

Sie ist immer mehr davon überzeugt, dass das Jugendamt systematisch gegen sie vorgeht, um etwas zu vertuschen. „Es wird immer suspekter. Das Jugendamt verweigert mir, durch ständig wechselnde Begründungen Auskünfte über meine Tochter zu geben. Das sind boshafte Unterstellungen, dass ich das Mädchen unter Druck setze“, sagt Lisa mit lauter Stimme.

Keine Informationen zum Aufenthaltsort der eigenen Tochter

Aus diesem Grund erfährt sie auch nicht, wo ihre eigene Tochter nach der Inobhutnahme untergebracht ist. „Ich könnte sie dann dort aufsuchen, sagt das Jugendamt. Aber das mache ich nicht. Das habe ich ja auch schon nicht in Werne gemacht.“ Stattdessen befürchtet das Jugendamt, dass sich die Tochter nicht ernst genommen fühlen würde, wenn die Mutter Informationen erhalten würde.

Zudem würden etwaige Therapieerfolge in Frage gestellt. Das Kind würde sich durch die nicht erwünschte Mutter unter Druck gesetzt fühlen, „weil es unzweifelhaft zur Kontaktaufnahme der Klägerin zu dem Kind käme, um nur eine der Benachteiligungen zu nennen“, heißt es in der Begründung des Jugendamtes, das der Redaktion vorliegt.

Lisa stellt daraufhin eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Mitarbeiter wegen einer Täuschungshandlung im laufenden Verwaltungsverfahren gegen die Stadt Werne. Zudem äußert sie gegenüber dem Jugendamt ihren Eindruck, dass sie zunehmend aus der Opfer- in die Täterrolle gehoben wird. Die Beschwerde weist die Stadt Werne ab.

Während ihr Informationen über den Aufenthaltsort laut der Stadt Werne unter anderem auch aus Datenschutzgründen vorenthalten werden, gibt es eine Aufforderung des Jugendamtes über eine Beteiligung der Kosten an der Unterbringung von Julia in einer Therapieeinrichtung. Lisa ärgert sich darüber: „Es hätte ja nie so weit kommen müssen. Ich darf bezahlen, aber nichts wissen. Ich habe als Mutter keine Rechte und keine Information.“

Auch als sie dem Jugendamt nach der Inobhutnahme anbietet, dass sie für ihre Tochter selbst Kleidung oder in Form eines Gutscheins zur Verfügung stellen kann, lehnt das Jugendamt dies ab. Stattdessen werde man selbst für die Ausstattung des Kindes in der Wohngruppe sorgen, heißt es. Doch nachdem Julia Anfang Januar in die Wohngruppe zieht, hat sie sechs Wochen später immer noch keine Kleidung bekommen und muss sich Schuhe und Kleidung von anderen Jugendlichen in der Einrichtung leihen.

„Die Unterbringung meiner Tochter kostet den Steuerzahler über 8000 Euro im Monat.“
Mutter lisa

Das bestätigt das Jugendamt Werne auch nach einem Hilfeplangespräch zur Unterbringung des Kindes in einer Wohngruppe. In dem Schreiben von Mitte Februar, das der Redaktion vorliegt, heißt es: „Sie braucht dringend eine Grundausstattung, die aus dem laufenden Bekleidungsgeld gerade nicht gedeckt werden kann.“ Eine Erstausstattung bis zu einmalig 400 Euro sei nötig.

Das sind in Lisas Augen zusätzliche, unnötige Kosten - neben dem Tagessatz, der allein rund 250 Euro beträgt. „Die Unterbringung meiner Tochter kostet den Steuerzahler über 8000 Euro im Monat“, schimpft Lisa. Und es hätte nie so weit kommen müssen, hätten die Behörden richtig reagiert auf die vielen Meldungen über die Gefährdung des Kindes, moniert die Mutter.

Mädchen ist in einer therapeutischen Wohngruppe

Nun ist Julia bis auf Weiteres in einer therapeutischen Wohngruppe untergebracht. Die Begründung des Jugendamtes Werne, die der Redaktion vorliegt, verärgert Lisa abermals. Dort ist zu lesen, dass beide Eltern „keine Mitwirkung in der Gefährdungsabwendung“ leisten, sie keine räumliche Ressource darstellen. Die Mutter aber habe immer angeboten, dass Julia jederzeit in ihrem Haushalt leben darf. Das teilt sie dem Jugendamt auch mit.

„Ihre Bitte bzgl. Abänderung/Korrektur der Fachgesprächsvorlage wird als nicht erforderlich erachtet, da sich der Punkt ‚Eltern‘ unter der Fragestellung ‚Warum reichen die persönlichen Ressourcen nicht aus?‘ auf die Abwendung der Gefährdung im Haushalt des Kindesvaters bezieht“, heißt es in dem Schreiben ohne auf den Fehler im Dokument weiter einzugehen.

In den laufenden Gerichtsverfahren macht es einen essenziellen Unterschied aus, ob nicht nur ein Elternteil - in diesem Fall der Vater - oder beide Eltern nichts dagegen tun, eine Gefahr des Kindes abzuwenden. Was deutlich wird, ist die Haltung des Kindes Julia selbst. Sie hält ganz klar zu ihrem Vater und wünscht sich aktuell auch Kontakt zu ihm. Ein begleitetes Umgangsrecht wurde dem Vater nun eingeräumt.

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Julia lebt seit 2017 bei ihrem Vater in Werne. Er hat seit April 2020 das alleinige Sorgerecht, nachdem ein Gutachter sich für den Verbleib des Kindes im Haushalt des Kindesvaters ausspricht und der Mutter das Sorgerecht entzieht. Die Mutter zweifelt das entscheidende Gutachten des Experten stark an und kann auch Mängel nachweisen. Die Tochter hat sich immer gegen die Mutter entschieden, seitdem sie bei dem Vater lebt. Die Mutter bezweifelt, dass die Jugendliche, die zudem auch den Kontakt zu den Großeltern kategorisch ablehnt, tatsächlich ihren eigenen Willen äußert.

Auch unterschiedliche Gutachten, die der Redaktion vorliegen, kommen zu dem Ergebnis, dass Tochter und Vater kein gutes und gesundes Verhältnis zueinander haben. Daraus geht hervor, dass Julia von dem Vater manipuliert wird.

Als sie im Sommer 2017 nach einem längeren Besuch beim Vater Verhaltensauffälligkeiten bei der Tochter erkennt, fordert die Mutter eine psychologische Unterstützung an.

Doch der Vater sträubt sich dagegen. „Er hat alles dafür getan, dass sie keine psychologische Anbindung bekommt. Kinder in Trennungssituationen haben einen Mehrwert davon. Aber er hat alles boykottiert. Meiner Meinung war es Angst, dass da etwas auffliegt“, glaubt die Mutter heute.

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Die Tochter lebt fortan dauerhaft bei ihrem Vater in Werne. Nach erneut mehreren Verhandlungen vor Gericht wird der Mutter am 1. April 2020 das Sorgerecht wegen Hochstrittigkeit komplett entzogen und auf den Vater übertragen. „Dem Kind geht es beim Vater sehr gut, es hat sich prächtig entwickelt. Sie ist ein tolles Mädchen. Im Haushalt des Vaters hat es die besseren Entwicklungsmöglichkeiten“, heißt es damals in der Begründung, wie die Mutter erzählt. „Die Richter haben das festgestellt, ohne das Kind überhaupt anzuhören“, bemängelt sie.

„Man hat mir mein Kind genommen. Man hat dem Kind die Mutter genommen.“
mutter lisa

Aufgrund der vielen Verfahren könnte keine Beziehung mehr unter den geschiedenen Eltern aufgebaut werden. So erhält ein Elternteil das alleinige Sorgerecht. Meistens ist das der Elternteil, bei dem das Kind lebt. So ist es auch bei Julia der Fall. „Man hat mir mein Kind genommen. Man hat dem Kind die Mutter genommen“, sagt Lisa. Auch ein Gutachten wird für die Entscheidung zu Rate gezogen. Lisa kritisiert diese Expertenmeinung.

Während man nicht auf die diagnostizierten psychischen Probleme des Vaters eingeht, habe man versucht, bei ihr etwas Negatives zu finden, um eine Empfehlung für den Verbleib des Kindes beim Vater aussprechen zu können, kritisiert Lisa. Derselbe Gutachter kommt auch zu dem Ergebnis, dass das Kind im Haushalt des Vaters nicht gefährdet ist. Der Kindesvater selbst wiederum hatte in der Vergangenheit das Kindeswohl im Hause der Mutter gefährdet gesehen.

Er hatte 2017 selbst zwei Kindeswohlgefährdungsmeldungen an das seinerzeit zuständige Jugendamt in Lüdinghausen gestellt, als die Tochter noch bei der Mutter lebte. „Wir nehmen solche Meldungen sehr ernst. Die Meldungen wurden mit mindestens zwei Mitarbeitern überprüft und aufwendig analysiert. Es gab allerdings keinerlei Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung“, erklärt Christoph Hüsing, Pressesprecher des Kreises Coesfeld.

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Immer wieder gerieten Gutachten von Sachverständigen in Sorgerechtsstreitigkeiten in die Kritik. Forscher der Fernuniversität Hagen haben 2014 in der Studie „Qualitätsmerkmale in der familienpsychologischen Begutachtung“ untersucht und zwar in 116 Gutachten, die im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm entstanden sind. Eben jenes Gericht, vor dem auch die Entscheidung 2020 fällt, dass die Mutter das Sorgerecht entzogen bekommt. Die Studie attestiert bei vielen Gutachten vor allem „gravierende handwerkliche Fehler“.

Längst hat sich Lisa mit anderen Betroffenen ausgetauscht. Auch sie bemängeln die Gutachten, die in Sorgerechtsfragen zu Rate gezogen wurden. Es fällt auf, dass die Einschätzung eher zugunsten des Vaters ausfällt, beobachten die Betroffenen. Wie es in diesem Fall ausgeht, ist noch ungewiss. Derzeit läuft ein Gerichtsverfahren um das Sorgerecht und der weiteren Unterbringung des Kindes.

Lisa wird weiter kämpfen - um Gerechtigkeit und um Aufmerksamkeit.

Bewusst Weg in die Öffentlichkeit gewählt

„Der Staat macht mein Kind krank! Ich möchte, dass die, die den Schaden herbeigeführt haben, dafür die Konsequenzen tragen müssen. Das fehlt mir. Man kommt nicht dagegen an. Man kann eine Änderung nur herbeiführen, wenn man eine Öffentlichkeit schafft. Wir sind mittlerweile so viele Frauen. Wir haben alle unsere Kinder nach Gutachten verloren. Da steckt System dahinter. Das ist für mich als Mutter nicht zu ertragen. Ich habe einen gewissen Anspruch an einen Rechtsstaat. Und es kann keiner im Nachhinein sagen: Es gab keine Hinweise. Wir hatten ganz, ganz viele Anzeichen. Aber es wurde wirklich alles ignoriert.“

Lisa wird weiter kämpfen - um ihre Tochter Julia. „Natürlich wünsche ich mir, dass sie wieder zu mir zieht. Das Allerwichtigste ist aber, dass sie in ein normales Leben zurückkommt. Wenn sie irgendwann wieder bereit ist, mich wieder anzunehmen, bin ich da. Ich werde sie auf keinen Fall bedrängen, weil sie viel zu verarbeiten hat. Ich hoffe, dass man eine gute therapeutische Anbindung für sie findet und den Kontakt zu dem Vater unterbindet.“

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