„Lunacy“ oder „Arshi“: Wenn die Behörde bei Babynamen nicht mitspielt

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„Lunacy“ oder „Arshi“: Wenn die Behörde bei Babynamen nicht mitspielt

rnKindernamen in Werne

Bei dem, was sich Eltern und Standesämter unter dem perfekten Vornamen für ihr Kind vorstellen, können manchmal Welten liegen. Wir haben in den Geburtsstädten der Werner Kinder nachgehört.

von Eva-Maria Spiller, Claudia Lohmann

Werne

, 22.10.2021, 15:25 Uhr / Lesedauer: 3 min

Seit die Geburtenabteilung im St.-Christophorus-Krankenhaus in Werne geschlossen wurde, kommen nur noch wenige Babies in der Lippestadt auf die Welt. 700 bis 800 Babies waren das mal pro Jahr, erklärt die Standesbeamtin Karin Oestermann aus dem städtischen Standesamt. Heute sind es nur noch rund 30 Kinder pro Jahr, die im Geburtshaus oder durch eher seltene Hausgeburten in Werne auf die Welt kommen.

Viel öfter erblicken Werner Babies heute das Licht der Welt auf Entbindungsstationen in Hamm, Ahlen und Datteln, so Oestermann. Und in diesen Städten erhalten die Werner Kinder auch ihre Namen. In den Städten mit Geburtenabteilungen im Krankenhaus.

Aus welchen Städten die Kinder kommen, halten die Standesämter allerdings nicht fest. Doch werden auch immer die Wunschnamen der Eltern beurkundet? Aus dem Standesamt in Hamm heißt es: „Es kommt immer mal wieder vor, dass die Kolleginnen und Kollegen mit Eltern über den Namen beraten – wenn z.B. die angedachte vorgesehene Schreibweise nicht der ‚Norm‘ entspricht“, erklärt Lukas Huster von der Stadt Hamm. Das gelte etwa dann, wenn Eltern ihr Kind „Mischel“ anstelle von „Michelle“ nennen wollen.

„In der Regel finden Standesbeamtin und Eltern eine Lösung“

Auch arabische Namen wie Arshi, die in Deutschland eine Belastung für das Kind darstellen könnten, diskutierten die Standesbeamten gemeinsam mit den Eltern. „In der Regel finden Standesbeamtin und Eltern dann eine gemeinsame Lösung – oft sind Eltern für die Einschätzung bzw. Einordnung durch den Standesbeamten auch dankbar.“

In Datteln, das wegen seiner Kinderklinik ein beliebtes Geburtenziel ist, müsse man ein bis zwei Mal im Jahr mit Engelszungen auf Eltern einreden, sagt Standesbeamter Guido Niewind. Anfang 2021 habe er einen Namen ablehnen müssen und die Situation sei so weit gegangen, dass man kurz vor einem Gerichtsverfahren gestanden habe: Die Eltern eines Kindes wollten es mit erstem Namen Lunacy, zu Deutsch Wahnsinn, nennen. „Das geht nicht, habe ich da gesagt“, erinnert sich Niewind.

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Nach vielen Diskussionen und Telefonaten habe man die Eltern am Ende davon überzeugen können, den akzeptierten Zweitnamen zum ersten Vornamen zu machen, so Niewind. Auch Namensketten wie „Sohn des“ seien schwierig. Ebenso wie Nachnamensanpassungen je nach Geschlecht des Kindes, wie es etwa in Russland üblich ist. Eine durchgeführte Ablehnung von Vornamen habe es aber noch nicht gegeben, da man sich vorher immer habe einigen können, so Niewind. In einem anderen Fall habe man die Anzahl der Vornamen beschränken müssen.

In Zweifelsfällen wird die Schreibweise zum Diskussionspunkt

In Ahlen habe man auch noch keine Ablehnung durch einen Bescheid ausstellen müssen. „In ganz seltenen Fällen musste die Vornamensgebung mit den Eltern bezüglich der Schreibweisen geklärt werden“, so Jörg Schubert vom Standesamt. Das gelte vor allem bei Namen außerhalb des deutschen Namensrechtes wie beispielsweise D‘Ahlia oder M‘Barak. „Die Eltern hatten in jedem Fall Verständnis hierfür und eine Lösung für den Vornamen wurde gefunden“, so Schubert. Das sei in den letzten 3 Jahren insgesamt 3 Mal passiert - bei insgesamt 3200 Geburtsurkunden.

In Werne selber sei es zu keiner Ablehnung eines Vornamens gekommen, so Oestermann. „Dies liegt zum einen natürlich auch an der geringen Anzahl der zu beurkundenden Fälle, zum anderen haben wir in Werne sehr vernünftige Eltern, die sich schon im Vorfeld viele Gedanken über einen schönen Vornamen für ihr Baby machen.“ Der Trend gehe eher dahin, sich wieder altdeutschen, klassischen Vornamen zuzuwenden, wie Karl oder Henry. „Vielleicht wird ja auch so nochmal den lieben Großeltern eine Ehre erwiesen“, so die Standesbeamtin.

Generell aber seien die Sorgeberechtigten bei der Vornamenswahl frei. „Sie sind lediglich in der Hinsicht eingeschränkt, dass die Vornamen dem Kindeswohl nicht widersprechen dürfen“, sagt Oestermann. „Mittlerweile ist fast nichts unmöglich und der Wunsch der Eltern nach einem individuellen und besonderen Vornamen verständlich. Hier stehen wir den Eltern beratend zur Seite, auch um zu verhindern, dass dem Kind ein Name gegeben wird, mit dem ihm kein Gefallen getan wird.“

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Trend zu auffälligen Vornamen verstärke sich, so Oestermann

Aber auch bei einer Ablehnung müsse es nicht gleich zu Gerichtsurteilen kommen. Wenn Zweifel über einen Vornamen bestehen, könne Rat eingeholt werden bei der Gesellschaft für deutsche Sprache in Wiesbaden oder beim Namenskundlichen Zentrum der Universität Leipzig, so Oestermann.

Habe das Standesamt Bauchschmerzen beim Wunschnamen des Kindes, können die Eltern sich eine Bescheinigung bei der Gesellschaft für deutsche Sprache aushändigen lassen, dass der Name im deutschen Sprachgebrauch vorhanden ist, so Huster aus Hamm. Das komme in Hamm ein bis zwei Handvoll pro Jahr vor.

„Erst als letzten Schritt kommt es zu Gerichtsurteilen, an denen wir als Standesbeamte uns auch für zukünftige Fälle orientieren können“, so die Werner Standesbeamtin. So sei zum Beispiel die Anzahl der Vornamen vom Bundesgerichtshof auf 7 beschränkt, damit das Kind sich auch die Schreibweise und Reihenfolge der Namen merken und eine Selbstidentifikation stattfinden könne. „Im Laufe der Zeit stellen auch viele Namen, die früher abgelehnt wurden, heute kein Problem mehr bei der Beurkundung dar“, so Oestermann.

Ebenso seit es nicht mehr vorgeschrieben, dem Kind einen geschlechtsbezogenen Vornamen zu erteilen. „Trotz allem lässt sich bundesweit erkennen, dass sich der Trend zum auffallenden Vornamen verstärkt. Wir dürfen also gespannt bleiben, welche Namensideen uns zukünftig vorgebracht werden.“

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