Kosten für Straßenausbau An diesen Stellen in Werne müssen Anlieger mit Beiträgen rechnen

Stadt legt Liste mit geplanten Straßenbaumaßnahmen vor
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Abgesperrte Straßen, Umleitungen, Lärm und Dreck: Baumaßnahmen kosten oftmals nicht nur viel Geld, sondern auch Nerven - selbst, wenn am Ende alles schöner und besser ist als zuvor. In manchen Fällen werden im Zuge der Arbeiten zudem Anlieger zur Kasse gebeten. Das könnte auch in Werne an einigen Stellen künftig wieder so sein, wie aus dem aktualisierten Straßen- und Wegekonzept der Verwaltung hervorgeht.

Darin hat die Verwaltung aufgelistet, an welchen Stellen im Stadtgebiet in den nächsten Jahren gearbeitet werden soll. Die Liste ist unterteilt in a) Geplante, voraussichtlich beitragsfreie Unterhaltungsmaßnahmen der Straßen und Wege sowie b) Beabsichtigte beitragspflichtige Maßnahmen der Straßen und Wege. Berücksichtigt sind dabei die Jahre 2023 bis 2027 – unter Angabe des betroffenen Abschnitts und der jeweiligen Art der Arbeiten (z.B. Sanierung der Fahrbahndecke).

Wichtig zu wissen: Dass eine Maßnahme dort aufgeführt ist, bedeutet nicht, dass sie bereits beschlossene Sache ist. Kommunen müssen eine solche Liste unter anderem erstellen, um Fördermittel beantragen zu können. Sie soll zudem dazu dienen, dass Bürger sich frühzeitig auf mögliche Baustellen einstellen können. In Fällen, in denen Anlieger beitragspflichtig sind, müssen Kommunen zudem Anwohnerversammlungen durchführen.

Mehr als 20 beitragspflichtige Maßnahmen

Die Liste mit den beitragspflichtigen Baumaßnahmen umfasst insgesamt 21 Punkte. In den meisten Fällen werden hier sowohl die Straßen als auch die Kanäle erneuert.* Dazu gehören die Straße Amtshof, Homannshof, Hugenpoth und die Bodelschwinghstraße, wo die Umsetzung der Maßnahmen für das Jahr 2023 geplant ist.

Gleiches gilt für die Straßen Mühlenknapp, Windmühlenberg, Am Friedstein, Wienbrede, Brachtstraße und Alte Münsterstraße (geplant für 2025). Auch an der Marienstraße, Körnerstraße, Lessingstraße (alle 2026) und der Gleisstraße (2027) sind sowohl Straßen- als auch Kanalarbeiten geplant.

Schulzenstraße und Osterkamp betroffen

Anders sieht die Sache hingegen in der Schulzenstraße und am Osterkamp aus. Hier will die Stadt nach jetzigem Stand „nur“ die gesamte Straße erneuern. Die Baumaßnahmen sind für das Jahr 2024 geplant. Lediglich eine Straßenerneuerung ist auch für die Penningrode und Ovelgönne vorgesehen. Hier ist neben der Stadt allerdings auch der Kreis Unna mit im Boot. Die Landes- soll zur Kreisstraße umgewidmet werden.

Mit Blick auf die Penningrode und Ovelgönne schreibt Wernes Stadtverwaltung in einer Vorlage für die kommende Sitzung des Planungsausschusses: „Da die Stadt Werne hier Eigentumsanteile an den Gehwegen, Parkstreifen und dem Straßenbegleitgrün hat, löst die Erneuerung dieser Bereiche eine Beitragspflicht für diese städtischen Flächen nach Kommunalabgabengesetz NRW aus.“ Die verpflichtende Anwohnermitgestaltung und Information werde nach Vorlage der ersten Planung durch den Kreis Unna „umgehend durchgeführt“.

Abgesehen von den beitragspflichtigen Maßnahmen plant die Stadt für die nächsten Jahre auch voraussichtlich beitragsfreie Unterhaltungsmaßnahmen der Straßen und Wege - und zwar insgesamt 16 bis einschließlich 2027. Betroffen sind davon folgende Straßen: Münsterstraße (im Zuge des Regionaleprojekts), Goerdelerstraße, Beckwinkelweg, Burenkamp, Elsa-Brandström-Straße, Kasemannweg und die Wesseler Straße. In den meisten Fällen werden dabei die Fahrbahndecke beziehungsweise Gehwege saniert.

*Anmerkung der Redaktion: In der ursprünglichen Formulierung an dieser Stelle konnte der Eindruck entstehen, betroffene Anlieger müssten nichts zahlen, sobald sowohl die Straße als auch der Kanal erneuert werden. Das ist allerdings nicht der Fall. Es gehe vielmehr darum, dass „eine Straßenbaumaßnahme bei gleichzeitiger Erneuerung des Kanals aufgrund des Bauablaufes und Baugemeinkosten im Verhältnis kostengünstiger wird, als wenn nur die Straße erneuert wird“, teilte die Verwaltung nun auf Anfrage unserer Redaktion mit.

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