Ein Mann im Fitnessstudio.

Frank Langer, Inhaber des Fitenssstudio Feel Fit, möchte seine Kunden wieder in ihre alte Form bringen – ohne sie dabei zu überfordern. © Andrea Wellerdiek

Fitnessstudios müssen Beiträge zurückzahlen: „Begründung ist nicht nachvollziehbar"

rnNach BGH-Urteil

Hatte ein Fitnessstudio coronabedingt geschlossen, muss es seinen Mitgliedern die Beiträge für diese Zeit zurückzahlen. Was bedeutet das Urteil für die Betreiber aus Werne?

Werne (WE)

, 13.05.2022, 12:00 Uhr / Lesedauer: 3 min

Laut des Arbeitgeberverbands für Fitness- und Gesundheitsanlagen trainierten vor Corona mehr als elf Millionen Menschen in einem deutschen Fitnessstudio. Während der Pandemie mussten nahezu alle Studios für mehrere Monate schließen. Trotzdem wurden die Mitgliedsbeiträge großteils weiter eingezogen. Das löste viele Klagen vor Gerichten aus. Nun entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe: Kunden steht eine Rückerstattung ihrer Beiträge zu.

Für einige Fitnessstudios mag das Urteil vom BGH ein existenzielles Problem sein, nicht so für zwei Betreiber aus Werne. Grund dafür ist, dass sie vorzeitig reagiert haben.

Der enge Kontakt zu Mitgliedern war das A und O

Marion Nägeler, Inhaberin von Lady + Fitness Werne, habe ihren Mitgliedern die coronabedingte Schließung schon längst anderweitig vergütet, sagt sie auf Anfrage unserer Redaktion. Um die gezahlten Beiträge zu begleichen, habe sie unterschiedliche Gutschriften erstellt. Mit diesen hätten ihre Kundinnen beispielsweise kostenlos ihre beste Freundin mitbringen, sich massieren lassen oder ihren Vertrag pausieren können. „Da haben wir für jeden ein passendes Paket zusammengeschnürt", sagt Nägeler.

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Keines ihrer Mitglieder sei nach dem BGH-Urteil auf Nägeler zugekommen, um Geld zurückzuverlangen – das liege nicht zuletzt an der guten Kommunikation zwischen ihnen: „Da wir einen sehr persönlichen Kontakt zu unseren Kundinnen haben und das auch während der Corona-Zeit, stehen alle hinter dem Studio." Wer noch kein Gespräch mit Nägeler geführt hat, könne das gerne nachholen, sodass eine angemessene Lösung für beide Parteien gefunden wird.

Dass das BGH-Urteil für einige Fitnessstudios ein Schock war, kann Nägeler gut nachvollziehen. „Hätten meine Kundinnen ihr Geld zurückbekommen wollen, wären das definitiv finanzielle Einbüßen für mich gewesen", sagt sie. Schließlich seien die Kosten für Geräte, Miete und Löhne geblieben, auch wenn das Studio geschlossen war. Fair für Unternehmen findet die Inhaberin das Urteil nicht. „Bei Reisen gibt es ja auch eine Gutscheinlösung und nicht das Geld zurück".

Begründung des BGH-Urteil ist nicht nachvollziehbar

„Der Zweck eines Fitnessstudiovertrags liegt in der regelmäßigen sportlichen Betätigung", erklärten die obersten Zivilrichter ihr Urteil. Da Fitnessstudios über Monate geschlossen waren, sei es nicht möglich gewesen, diese Leistung zu erbringen. Für Frank Langer, Inhaber des Fitnessstudio Feel Fit in Werne, ist diese Begründung nicht nachvollziehbar. „Denn der extrem günstige Preis, den man monatlich fürs Fitnessstudio bezahlt, kommt nur aus dem Grund zustande, weil die Kunden eben nicht permanent da sind."

Außerdem sei der Fall, in dem der BGH entschied, nicht repräsentativ. „Man hat ein Beispiel von einem Fitnessstudio genommen, was den Kunden nur das Geld abgezogen hat, aber keinerlei Alternativen gegeben hat." Dabei hätten die allermeisten Fitnessstudios ihren Mitgliedern schon längst Entschädigungen angeboten.

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Werner haben sich für die Nutzung elektronischer Geräte entschieden

Für Langer habe das Urteil keinerlei Probleme dargestellt. Bereits wenige Monate nach dem Lockdown habe er seinen Mitgliedern 10 unterschiedliche Gutscheine angeboten, von denen sie sich einen passenden aussuchen durften. „Manche haben die trainingsfreie Zeit ausgewählt, manche haben die doppelte Trainingszeit genommen und viele haben ihre Mutter, Vater oder Freund für mehrere Monate kostenlos mitgebracht."

Doch der Großteil seiner Kunden habe sich für einen ganz bestimmten Gutschein entschieden. Im Lockdown habe sich das Fitnessstudio Feel Fit neue elektronische Geräte angeschafft. Diese würden in anderen Studios in Form einer teuren Mitgliedschaft angeboten werden. „Wir haben den Kunden gesagt, dass sie die künftig umsonst nutzen können und dann sind wir quitt", sagt Langer. „In Werne haben das Angebot über 1000 Leute genommen."

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Inzwischen habe das Feel Fit bereits über 90 Prozent seiner Mitglieder mit den Gutscheinen versorgt. War ein Kunde mit keinem der Gutschriften zufrieden, sei eine andere Lösung gefunden worden. „Der ein oder andere hat dann gesagt, dass er selbst knapp bei Kasse ist und der hat dann direkt sein Geld wiederbekommen", so Langer.

Für den Geschäftsführer sei es wichtig gewesen, alle seine Mitglieder zufrieden zu stellen. „Wir wollen ja auch, dass die Leute langfristig bleiben. Es macht ja keinen Sinn mit einem Kunden in eine Stresssituation zu kommen." Schließlich wolle er jetzt – nach den Corona-Lockdowns – vernünftig mit jedem seiner Mitglieder arbeiten können.

Eine Frau im Fitnessstudio.

Marion Nägeler von Lady + Fitness Werne setzt auf den guten Kontakt mit ihren Kundinnen. © Jörg Heckenkamp

Langer hat ein Ziel: „Die Leute wieder fit zu kriegen"

Anstatt sich Gedanken über Rückzahlungen zu machen, beschäftigt Langer etwas ganz anderes: „Die Leute wieder fit kriegen." Die sportliche Verfassung vieler habe unter der Pandemie gelitten. Einige haben zugenommen, andere sind durch eine Corona-Erkrankung kurzatmig. „Die allermeisten sind noch lange nicht auf dem Level, auf dem sie vor zwei Jahren waren."

Deshalb hat der Geschäftsführer es sich zur Aufgabe gemacht, seine Kunden „dort abzuholen, wo sie gerade sind." Künftig richte er die Kurse an den Leistungen seiner Mitglieder aus. Zusätzlich habe er einen neuen Physiotherapeuten eingestellt.