
Frank Adamietz, Leiter des Kommunalbetriebs Werne (KBW), hat sich zu den Sparmaßnahmen der Stadt geäußert. © Heckenkamp / Hardenacke
Energiekrise in Werne: So spart die Stadt bislang - und hier ist noch Potential
Strom und Gas
Auch die Stadt Werne ist zum Energiesparen gezwungen. So will es die geltende Verordnung. Aber wo genau wird in Werne eigentlich gespart? Und wo ist noch Luft nach oben?
Bereits seit dem 1. September gilt die erste von zwei neuen Energieeinsparverordnungen. Gas soll dadurch eingespart, der Stromverbrauch gesenkt werden. Auf der Liste der Vorgaben und Verbote steht unter anderem, dass Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikräume nicht mehr geheizt werden dürfen.
Zudem werden öffentliche Gebäude nur noch bis höchstens 19 Grad geheizt. Boiler und Durchlauferhitzer dürfen nicht mehr für die Warmwasserbereitung am Waschbecken genutzt werden. Und auch die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen ist untersagt.
Zahlreiche städtische Gebäude sind betroffen
Klar, dass all dies auch für Werne gilt. Aber hat die Stadt bloß ihr Soll erfüllt oder ist sie sogar darüber hinaus gegangen? Und für welche Gebäude gelten diese Regelungen überhaupt? In der jüngsten Sitzung des Ausschusses für den Kommunalbetrieb Werne (KBW) gaben Björn Rother vom Gebäudemanagement und KBW-Leiter Frank Adamietz eine Übersicht.
Grundsätzlich ist eine ganze Reihe von Gebäuden in Werne von der Verordnung betroffen - nicht bloß das Stadthaus. Zu den Verwaltungsgebäuden zählen ebenso das Alte Amtsgericht, der Verwaltungsteil der Wienbredeschule und die Rettungswache. Auch Feuerwehrgebäude und der Baubetriebshof sowie die Jugendzentren zählen zu den „öffentlichen Nichtwohngebäuden“ und unterliegen folglich den Vorgaben der Verordnung.
Als kulturell genutzte Gebäude fallen neben der Stadtbücherei und dem Museum auch der Kolpingsaal und teilweise das Alte Rathaus in diese Kategorie. Bei den Sporteinrichtungen sind es die Sportzentren sowie die Turn- und Sporthallen.
Mit Blick auf die Außenbeleuchtung hat die Stadt sowohl die Bodenstrahler in der Fußgängerzone als auch die am Alten Rathaus ausgeschaltet. Das Kunstwerk am Kreisverkehr am Becklohhof bleibt ebenfalls im Dunkeln. Und auch der Außenschriftzug an der Marga-Spiegel-Sekundarschule leuchtet nicht mehr. „Den hatten wir zunächst vergessen und wurden dann darauf aufmerksam gemacht. Die Bürger achten darauf. Da ist die Sensibilität schon hoch“, betonte Frank Adamietz.
Gradierwerk und Straßenbeleuchtung bleiben unangetastet
Zu den Mittelfristmaßnahmen, die ab dem 1. Oktober für die Dauer von 24 Monaten gelten, zählen die Heizungsprüfung und Optimierung. Zusätzlich wären in Werne laut Verwaltung weitere Maßnahmen möglich - aber nur eine davon wird auch empfohlen: die Außerbetriebnahme von Brunnen. Die Stadt will hingegen weder das Gradierwerk noch die Lichtsignalanlagen außer Betrieb nehmen. Auch die Straßenbeleuchtung soll nicht reduziert werden.
Demgegenüber stehen allerdings mehrere Optimierungsmaßnahmen, die teils schon erledigt seien, wie Björn Rother betonte. So habe man etwa durch den Austausch der Beleuchtung in der Tiefgarage am Roggenmarkt den dortigen Stromverbrauch halbiert. Eine Umrüstung auf LED-Beleuchtung ist auch auf den Fluren des Alten Amtsgerichts sowie in der Aula der Kardinal-von-Galen-Schule bereits erfolgt. Die Straßenbeleuchtung rüstet die Stadt fortlaufend um.
Im Bereich der Sanierungsmaßnahmen habe man durch den Austausch der Heizungsanlage im Jugendzentrum JuWel eine Gaseinsparung von rund 25 Prozent erreicht. Auch die Sanierung der Turnhalle an der Uhlandschule macht sich bezahlt. Durch den bevorstehenden Austausch der Heizungsanlage in der ehemaligen Barbaraschule und die Sanierung der Turnhalle an der Horster Straße verspricht sich die Verwaltung zudem weitere Einsparungen.
Geboren 1984 in Dortmund, studierte Soziologie und Germanistik in Bochum und ist seit 2018 Redakteur bei Lensing Media.
