Coronavirus in Werne: Restaurants stark eingeschränkt, Kneipen müssen schließen

Maßnahmen der Stadt

Die Stadt Werne ergreift weitere, drastische Maßnahmen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Dazu gehören unter anderem Beschränkungen für Restaurants. Das Ganze gilt ab Mittwoch.

Werne

, 17.03.2020, 16:55 Uhr / Lesedauer: 2 min
Restaurants und Hotels dürfen ab Mittwoch nur noch von 6 bis 15 Uhr geöffnet sein. Unter anderem, um Übernachtungsgästen ein Frühstück bieten zu können.

Restaurants und Hotels dürfen ab Mittwoch nur noch von 6 bis 15 Uhr geöffnet sein. Unter anderem, um Übernachtungsgästen ein Frühstück bieten zu können. © Jörg Heckenkamp (A)

Die Stadt untersagt per sogenannter Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus alle Veranstaltungen, ob öffentliche oder private, im gesamten Gebiet der Stadt Werne. Das Verbot gilt auch für Versammlungen unter freiem Himmel wie etwa Demonstrationen; sie können nach Verhältnismäßigkeitsprüfung zugelassen werden. Ausgenommen sind nur solche Veranstaltungen, die aus Gründen überwiegenden öffentlichen Interessen notwendig sind. Dazu gehören beispielsweise Wochenmärkte.

Restaurants und Gaststätten, die als „Speisewirtschaft“ laufen sowie Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen müssen folgende Vorschriften beachten:

  • eine Registrierung aller Besucher mit Kontaktdaten (Datum, Uhrzeit, Nachname, Vorname, Telefon-Nummer);
  • die Besucherzahl auf höchstens 50% der Besucherplätze zu reduzieren,
  • sicherzustellen, dass die Einrichtung so ausgestaltet ist, dass zwischen den Personen an verschiedenen Tischen ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten wird.
  • eine Sperrzeit von 15 bis 6 Uhr einzuhalten. Bedeutet, Restaurants und Cafés dürfen nur noch von 6 bis 15 Uhr öffnen

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Ordnungsdezernent Frank Gründken sagt auf Anfrage der Redaktion: „Wir werden das Verbot ab Mittwoch, 18. 3., kontrollieren und gegebenenfalls Betriebe schließen.“ Es sei auch denkbar, Zwangsgelder zu verhängen. Ob ein Gastro-Betrieb eine Speise- oder Schankwirtschaft ist, lasse sich ganz leicht erkennen: „Das kann jeder Wirt in seiner Konzession nachlesen.“

Komplett schließen müssen alle Bars, Gaststätten mit der Betriebsart „Schankwirtschaft“, Clubs, Diskotheken, Theater, Kinos und Museen,

b) alle Fitness-Studios, Schwimmbäder und sogenannte „Spaßbäder“, Saunen,

c) alle Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen, in sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen,

d) Zusammenkünfte in Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen

e) Spielhallen,

f) Prostitutionsbetriebe.

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Alle Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben, dürfen ab sofort und für einen Zeitraum von 14 Tagen Einrich-tungen wie Kitas, Krankenhäuser, Reha- oder Pflegeeinrichtungen nicht betreten.

Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe müssen verschiedene Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus ergreifen, etwa Besuchsverbote oder besondere Schutzausrüstung.

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Bürgermeister Lothar Christ in der Verfügung: „Die Entwicklungen der letzten Tage zeigen, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen.“ Es seien weitere Maßnahmen erforderlich, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen und Infektionsketten zu unterbrechen.“

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