
© dpa/ Breulmann, Ulrich
Strikte Regeln für Notfallbetreuung an Schulen – Eltern müssen zwei Formulare vorlegen
Coronavirus
Ab Mittwoch (18. März) dürfen Schülerinnen und Schüler nur noch in Ausnahmefällen zur Schule gehen. Das Land hat strikte Regeln aufgestellt, an die sich Eltern und Lehrer halten müssen.
Sämtliche Schulen in Nordrhein-Westfalen sind bis nach den Osterferien geschlossen. Während zwei Tage lang noch eine Übergangsfrist galt, sind ab Mittwoch (18. März) die Schultüren tatsächlich geschlossen. Es gibt nur ganz eng begrenzte Ausnahmen, in denen die Schulen für Jungen und Mädchen eine Notbetreuung anbieten müssen. Darüber hat das Schulministerium per E-Mail alle Schulen im Land informiert. Wir fassen die wichtigsten Aspekte in Fragen und Antworten zusammen.
? Welche Kinder dürfen zur Notbetreuung in die Schule kommen?
Das sind Kinder, deren Eltern in Feldern beruflich tätig sind, die zur sogenannten kritischen Infrastruktur gehören. Bei Paaren reicht es nicht, wenn ein Elternteil dort tätig ist, es müssen in dem Fall beide in solchen systemrelevanten Bereichen arbeiten.
? Was ist das, systemrelevante, kritische Infrastruktur?
Dazu hat das Land eine Reihe von Berufsfeldern definiert und im Internet aufgelistet. Sie reichen vom medizinischen und pflegerischen Personal bis hin zu Mitarbeitern der Stromversorgung, der Feuerwehr, der Polizei, aber auch noch etlicher anderer Bereiche.
? Gilt die Notbetreuung für Schüler jeden Alters?
Das Land hat hier keine strikte Altersgrenze vorgegeben, sagt aber, dass die Notbetreuung in erster Linie für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 gedacht ist.
? Wie weise ich nach, dass ich systemrelevant bin?
Zum einen muss der Arbeitgeber schriftlich bescheinigen, dass das betroffene Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur arbeitet und unabkömmlich ist. Die Eltern wiederum müssen schriftlich bestätigen, dass es für sie keine Alternative zur Notbetreuung gibt. Das Land hat für beide Bescheinigungen einen Vordruck erstellt, der hier abrufbar ist.
? Dürfen auch Kinder in die Notbetreuung, für die eine Quarantäne angeordnet ist?
Definitiv nicht. Sind sie am Coronavirus erkrankt, gibt es einen Verdacht oder stehen sie unter Quarantäne, kommt eine Notbetreuung nicht infrage.
? Was umfasst die Notbetreuung?
Die Notbetreuung umfasst den Zeitraum, in dem die Schule auch zu normalen Zeiten Unterricht und eine Betreuung anbieten würde – also auch Übermittagsbetreuung und Ganztagsbetrieb.
? Werden alle Kinder einer Schule zusammen betreut?
Nein, das soll nicht sein. Das Schulministerium wünscht sich eine Betreuung im regulären Klassenverbund. Eine Betreuung über Klassengrenzen hinweg in einer Jahrgangsstufen-Gruppe soll nur in Ausnahmefällen erlaubt sein. Gleiches gilt für Gruppen mit mehr als fünf Schülerinnen und Schülern.
? Welche Vorgaben gibt es für Lehrerinnen und Lehrer?
Lehrkräfte, die 60 Jahre oder älter sind, sollen ebenso wenig für die Notbetreuung eingeteilt werden wie Lehrer, die aufgrund einer Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko tragen. Auch schwangere Lehrerinnen und solche im Mutterschutz dürfen nicht eingesetzt werden.
Ulrich Breulmann, Jahrgang 1962, ist Diplom-Theologe. Nach seinem Volontariat arbeitete er zunächst sechseinhalb Jahre in der Stadtredaktion Dortmund der Ruhr Nachrichten, bevor er als Redaktionsleiter in verschiedenen Städten des Münsterlandes und in Dortmund eingesetzt war. Seit Dezember 2019 ist er als Investigativ-Reporter im Einsatz.
