Bald kein Betreuungsgeld mehr im Kreis Unna?

Bearbeitung von Anträgen gestoppt

Eltern, die ihre Kinder zuhause betreut haben, konnten bis zu 150 Euro pro Monat zusätzlich beziehen. Das geht jetzt nicht mehr. Denn nachdem das Verfassungsgericht das Betreuungsgeld am Dienstag gekippt hat, werden im Kreis Unna keine Anträge mehr bewilligt. Wir haben uns angeschaut, wie viele Anträge insgesamt aus den einzelnen Kommunen eingegangen sind.

von Jessica Hauck, Michael Nickel, Jörg Heckenkamp, Fenja Stein

KREIS UNNA

, 21.07.2015, 15:28 Uhr / Lesedauer: 1 min
Bald kein Betreuungsgeld mehr im Kreis Unna?

Ab sofort werden im Kreis Unna keine Anträge auf Betreuungsgeld mehr bewilligt. Das hat die Bezirksregierung Münster als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts beschlossen. Die Karlsruher Richter haben das Betreuungsgeld am Dienstagmorgen als verfassungswidrig beurteilt und zur Ländersache gemacht.

Ob das Geld nach dem Urteil weiter gezahlt wird, konnte der Kreis Unna am Dienstag nicht sagen. "Die zuständigen Stellen müssen nun entscheiden, wie es weitergeht", sagt Kreissprecherin Birgit Kalle. Dass es in Nordrhein-Westfalen auch in Zukunft monatlich 150 Euro für Eltern gibt, die ihre 15 bis 36 Monate alten Kinder zuhause betreuen, anstatt sie in eine Kita zu geben, ist jedoch fraglich. 

NRW-Familienministerin Ute Schäfer hat sich laut Deutscher Presse-Agentur gegen eine Fortführung ausgesprochen.

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"Wir haben bislang noch keine weiteren Weisungen", so Sigrun Rittrich, Pressesprecherin der Bezirksregierung Münster. Zunächst müsse der Bund das weitere Vorgehen regeln.

3687 Anträge im Kreis Unna

Bundesweit eingeführt wurde das Betreuungsgeld zum 1. August 2013. Seitdem sind im gesamten Kreis Unna bis zum 16. Juli eine Anzahl von 3687 Anträgen eingegangen. Wie viele von ihnen abgelehnt abgelehnt wurden, könne der Kreis nicht genau sagen. Etwa 90 Prozent der Anträge werde aber bewilligt, so Kalle. Ob Väter oder Mütter die Anträge gestellt haben, hat der Kreis Unna nicht ausgewertet. 

Bis Ende 2014 zahlte der Kreis knapp 1,7 Millionen Euro an Betreuungsgeld aus. Wie lange die häufig auch als "Herdprämie" bezeichnete Unterstützung trotz der gerichtlichen Entscheidung weitergezahlt wird, muss erst noch entschieden werden.