Karlsruhe kippt umstrittenes Betreuungsgeld
Aus für "Herdprämie"
Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Betreuungsgeld gekippt. Nicht der Bund, sondern die Länder seien für die Leistung zuständig, entschied das Gericht am Dienstag in Karlsruhe. Mehrere Länder kündigten direkt an, die Prämie nicht weiterzahlen zu wollen.

Die so genannte Herdprämie wurde gekippt.
Anders als Bayern wollen mehrere rot-grüne Landesregierungen das umstrittene Betreuungsgeld nicht fortführen. Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen etwa lehnen dies ab. „Die Anti-Bildungsprämie Betreuungsgeld ist vom Tisch“, sagte NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) am Dienstag.
Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor das Betreuungsgeld aus formalen Gründen gekippt. Nicht der Bund, sondern die Ländern sind demnach für eine solche Leistung zuständig. Bisher konnten Eltern, die ihr Kleinkind nicht in einer Kita oder von einer Tagesmutter betreuen ließen, monatlich 150 Euro bekommen.
"Nicht notwendig"
Das Betreuungsgeld sei nicht zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse notwendig, begründete das Gericht am Dienstag sein Urteil. „Wegen der fehlenden Zuständigkeit des Bundes hat sich der Senat nicht mehr mit der materiellen Frage befasst, ob ein Betreuungsgeld mit den Grundrechten vereinbar wäre“, sagte Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof in Karlsruhe. Hamburg hatte die Prämie auch inhaltlich in Frage gestellt.
Das Gericht setzte keine Übergangsfrist für die Fortgeltung der Regelungen fest. Das sei nicht notwendig. Die Richter überließen es damit dem Bund und der Verwaltung, über eine weitere Geltung bereits bewilligter Leistungen zu entscheiden.
Bayern will weiterzahlen
Bayern will die Leistung in Eigenregie weiterzahlen, fordert das benötigte Geld aber vom Bund. Das Betreuungsgeld werde es für bayerische Familien in jedem Fall auch in Zukunft geben, kündigte Ministerpräsident und CSU-Parteichef Horst Seehofer an. Die CSU hatte die Leistung nach langem Streit im Bund durchgesetzt.
Hamburg klagte dagegen - mit Erfolg. Der Hamburger Sozialsenator Detlef Scheele (SPD) forderte den Bund auf, „das nun freiwerdende Geld für die Verbesserung der Qualität in den Kitas zur Verfügung zu stellen“. Ähnliche Forderungen kamen aus Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Berlin, Thüringen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern.
Geld soll Familien zu Gute kommen
Sachsen und das Saarland würden das Geld ebenfalls gerne für sich beanspruchen. Dies sei wichtig, „damit dort passgenaue Hilfen für Familien geleistet werden können“, sagte Saar-Familienministerin Monika Bachmann (CDU). Details, was mit dem Budget passieren soll, waren zunächst aber nicht bekannt. Sachsen zahlt zum Beispiel bereits aus eigener Kasse ein Landeserziehungsgeld.
Hessen würde das Geld gerne eins zu eins an die Familien weitergeben, wie ein Sprecher des Sozialministeriums in Wiesbaden sagte. Das Betreuungsgeld sei eine Leistung, die Familien zu Gute komme und die Wahlfreiheit unterstütze. Auch Erziehung zu Hause habe ihren Wert.
von dpa