Wege angeblich starken Schimmelbefalls (hier ein Symbolbild) hielt eine Frau mehrere Monate die Miete für eine Wohnung in Werne zurück. Das Gericht glaubte ihr nicht. © picture alliance/dpa/dpa-tmn

Miete nicht gezahlt

Angeblicher Schimmelbefall: Wernerin (34) prellt monatelang die Miete

Eine 34-Jährige prellte mehrere Monate die Miete. Ihre Begründung: starker Schimmelbefall. Doch das Gericht schenkte ihr keinen Glauben. Jetzt kommt noch ein weiteres Verfahren auf sie zu.

Werne

, 02.11.2021 / Lesedauer: 3 min

Mehrere Monate lebte eine 34-Jährige in einer Wohnung in Werne – und zahlte nicht einen einzigen Cent Miete. Vor Gericht begründete sie das nun mit Schimmelbefall. Überzeugen konnte sie nicht. Ihr Handeln wurde als Betrug gewertet.

Rückblende: Im Mai 2019 unterzeichnete die Frau den Mietvertrag. Sie zog am 1. Juli ein und räumte die Wohnung im November 2019. Bis dahin hätte sie monatlich 675 Euro zahlen sollen, tat das jedoch nicht. Lediglich 1000 Euro Kaution erhielt der Vermieter. Er klagte und in einem Zivilprozess wurde die 34-Jährige in Abwesenheit dazu verurteilt, 2700 Euro an ihn zu zahlen.

Vermieter erstattet Betrugs-Anzeige

Auch erstattete er Strafanzeige wegen Betrugs. Bereits im Juli sollte die Sache vor dem Amtsgericht Lünen verhandelt werden. Allerdings erschienen weder die Angeklagte noch ihre Zeugen zum Termin. Folge: Es erging ein Strafbefehl mit 2250 Geldstrafe. Dagegen legte sie Einspruch ein.

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Nun gab es einen neuen Termin und diesmal war die 34-Jährige, die mittlerweile in einer anderen Stadt lebt, anwesend und präsentierte ihre Version. Demnach habe sie kurz nach dem Einzug bei Renovierungsmaßnahmen den Schimmel entdeckt. Daraufhin habe der Vermieter gesagt, dass sie erst zahlen müsse, wenn das Problem beseitigt sei – von Fachleuten. Aber offenbar habe er sich von ihr Gunstbezeugungen erhofft.

Vermieter hätte sie schlecht gemacht

Als der Vermieter ihren Lebensgefährten gesehen habe, habe sich das Blatt gewendet und er habe ihr nur noch eine Flasche Schimmel-Ex hingestellt. Auch habe er überall schlecht über sie geredet und Werne sei klein. „Das war einfach nur die Hölle, da zu wohnen.“ Das Geld für die Miete, das sie vom Jobcenter erhalten habe, habe sie erst beiseite gelegt, später dann für den Umzug und neue Möbel verwandt. Ein Betrug zu Lasten des Jobcenters, wie die Richterin bemerkte. Antwort: „Okay, das war ein Fehler von mir.“

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Die Aussage des Vermieters fiel anders aus. „Jetzt das auf den Schimmel zu schieben, dass sie überhaupt keine Miete zahlt, ist eine Unverschämtheit“, ärgerte sich der 72-Jährige und bestritt, schlecht über die Frau geredet zu haben. Nach ihm wurden die Zeugen der Angeklagten gehört. Sie bestätigten den massiven Schimmelbefall, machten jedoch, was beispielsweise den Zeitpunkt der Entdeckung betraf, andere Angaben als die 34-Jährige.

Gericht verurteilt Frau zu Geldstrafe

Diese Widersprüche und der Umstand, dass die Frau das Urteil im Zivilprozess so hinnahm, ließen bei der Richterin letztlich keine Zweifel aufkommen: „Sie hatten von Anfang an vor, die Miete nicht zu zahlen.“ Gemessen am Einkommen der Angeklagten fiel die Geldstrafe mit 1000 Euro dennoch gering aus. Allerdings kann sich die 34-Jährige vermutlich auf ein weiteres Verfahren einstellen – Betrug zu Lasten des Jobcenters.

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