Nach Streit um Sonntagsarbeit
Amazon Werne: Mitarbeiter haben am 4. Advent frei
Die Amazon-Mitarbeiter in Werne haben am 4. Advent frei. Erfolgreich hat die Gewerkschaft Verdi gegen die Sonntagsarbeit am 20. Dezember geklagt. Zunächst galt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf in erster Instanz für Rheinberg und Werne, Amazon hatte Beschwerde eingelegt. Doch ohne Erfolg.
So sieht es im Lager von Amazon in Werne aus. Obwohl hier nichts im klassischen Sinne hergestellt wird, nennen die Mitarbeiter die große Halle, in der sie Tausende Pakete verpacken "Produktion". Mittlerweilöe gibt es sogar maßgeschneiderte Kartons für ungewöhnliche Größen und Formen. Diese werden hier gepackt.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am Donnerstag einer Klage von Verdi stattgegeben, wonach die Mitarbeiter von Amazon am Sonntag, 20. Dezember, nicht arbeiten dürfen. Dabei ging es um den Standort Rheinberg. Ein ähnliches Urteil hatte bereits Ende vergangener Woche das Oberverwaltungsgericht von Sachsen für den Standort Leipzig gefällt.
Gegen dieses Urteil ist Amazon am NRW-Oberverwaltungsgericht (OVG) vorgegangen. Doch auch in zweiter Instanz unterlag der Konzern. Das OVG folgte am Freitag einer Klage der Gewerkschaft Verdi gegen die eigentlich geplante Sonntagsarbeit. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
Lieferzusagen "ohne Rücksicht" gemacht
Die zuständigen Bezirksregierungen hatten Amazon bereits eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Dagegen hatte Verdi geklagt und sich bereits erstinstanzlich durchgesetzt. Amazon hatte auf den Wunsch seiner Kunden nach kürzesten Lieferzeiten verwiesen - diese zu befriedigen sei das „Geschäftsmodell“.
Doch ein solches Modell trage dem Schutz der Sonn- und Feiertage nicht die gebotene Rechnung, rügten die Richter am OVG. Die Lieferzusagen innerhalb kürzester Fristen würden „erkennbar ohne Rücksicht auf den Sonn- und Feiertagsschutz“ gegeben. Doch der müsse den so erzeugten Engpässen in der Bewältigung des Auftragsvolumens nicht weichen, betonte das Gericht.
Mit dpa