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Vredenerin nennt kuriosen Grund für zwei Ladendiebstähle
Gerichtsprozess
Immer wieder werden Waren entwendet: Das kennen wohl viele Geschäftsinhaber. Aber nicht immer sind die Beweggründe eines Ladendiebstahls solche wie die einer Frau aus Vreden.
Herkömmliche Geschäfte sind oft Ziel von Ladendieben. Ob es sich dabei um Kleidung, Lebensmittel oder andere Waren handelt, spielt dabei nicht immer eine Rolle. Selbst von Kameraüberwachung oder Security-Mitarbeitern lassen sich Täter nicht abschrecken.
Bei einer 51-jährigen Frau aus Vreden war es Ende Mai und Mitte Juni des vergangenen Jahres scheinbar ähnlich. Denn sie entwendete innerhalb von 14 Tagen in zwei verschiedenen Lebensmittelgeschäften mehrere Produkte des alltäglichen Bedarfs. Ärgerlich für sie nur, dass sie dabei von Mitarbeiterinnen des jeweiligen Einzelhandels erwischt wurde.
Genau deswegen musste sich die Frau am Dienstag (25. Januar) vor dem Amtsgericht in Ahaus wegen zweimaligen Diebstahls von geringem Wert verantworten. Der Gesamtbetrag aus beiden Entwendungen betrug dabei nicht einmal mehr als 32 Euro.
Zu wenig Taschengeld
Dass sie die Tat damals genau so begangen hatte, das bestritt sie vor dem Richter auch keineswegs: „Ich weiß zwar nicht mehr genau, was ich mitgenommen habe, aber das ist meine Schuld, und das tue ich auch nicht wieder. Ich weiß, dass ich das eigentlich nicht machen darf.“ Bereits Anfang 2020 wurde die Frau in Ahaus schon einmal zu einer Geldstrafe verurteilt – ebenfalls wegen Diebstahls.
Die Einsicht der Vredenerin war aber längst nicht der einzige Punkt, den sie vor Gericht loswerden wollte. Sie nannte dem Richter und der Vertreterin der Staatsanwaltschaft auch ihre genauen Beweggründe für das falsche Handeln.
„Ich bekomme schlichtweg zu wenig Taschengeld. Was sind denn schon 10 Euro die Woche. Wer kommt mit 40 Euro im Monat aus?“ Und damit nicht genug. Als der Richter fragte, wofür die Frau denn das Geld ausgebe, sagte sie: „Das geht Sie doch nichts an, das ist mein Geheimnis.“
Angeklagte steht unter Betreuung
Doch der Hintergrund ihrer Aussagen scheint sehr ernst zu sein. Demnach steht die 51-jährige Frau unter Betreuung. Ins Gericht wurde sie deshalb auch von einer Betreuerin begleitet und erschien ohne Verteidiger. Aus der Betreuungsurkunde – die der Richter verlas – ging hervor, dass die Frau aus Vreden unter einer intellektuellen Minderbegabung leidee. Zudem könne sie ihre Interessen nicht eigengerecht regeln.
So fügte die Betreuerin vor dem Richter noch hinzu: „Seit mindestens Mitte Oktober nimmt sie nun schon ihre Medikamente nicht mehr ein. Das hat den Zustand in den vergangenen Monaten deutlich verschlimmert.“
Der Richter bewertete die ganze Situation sichtlich mitfühlend und stellte eines der beiden Verfahren umgehend ein, da dies an der zu erwartenden Gesamtstrafe nicht sonderlich viel ändern würde. Daraus ergab sich im Anschluss eine Geldstrafe in Höhe von 25 Tagessätzen à drei Euro.
Um sicher zu gehen, fragte die verurteilte Frau noch einmal explizit nach: „Muss ich ins Gefängnis?“ Nach der Verneinung des Richters sagte sie: „Nein, echt nicht, da bin ich aber froh. Gott sei Dank!“
Gebürtig aus Unna, wohnhaft in Münster. Seit Juni 2021 bei Lensing Media. Leidenschaftlicher Fußballer und Triathlet. Immer auf der Suche nach erzählenswerten Sportgeschichten.
