Am Master Esch setzte sich im Februar ein 18-Jähriger volltrunken ans Steuer, fuhr gegen eine Hauswand und dann weiter nach Hause. Weniger als 100 Meter – die Trunkenheitsfahrt hatte jetzt ein Nachspiel vor Gericht.

© Markus Gehring

Teure Trunkenheitsfahrt: Job und Führerschein weg, Geldstrafe auferlegt

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Führerschein weg, Job weg, Geldstrafe: Eine kurze Autofahrt nach dem Nachbarschaftsfest ist einem jungen Vredener teuer zu stehen gekommen. Volltrunken war er an einer Hauswand gelandet.

Vreden

, 27.04.2021, 18:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Es waren weniger als 100 Meter. Die Strecke wäre er besser gelaufen und hätte sich ins Bett gelegt, statt ins Auto zu steigen, meinte der Richter am Montag zu dem 19-jährigen Vredener. Der stand vor dem Ahauser Amtsgericht, weil er volltrunken mit dem Auto gefahren war – und dabei gegen eine Hauswand am Master Esch. Zeugen hatten die Polizei informiert.

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An diesem Sonntag im Februar 2020 wurde bei der ärztlichen Untersuchung ein Wert von 2,1 Promille bei dem Autofahrer ermittelt. Deswegen konnte das Gericht auch keine große Milde walten lassen, auch wenn der Angeklagte sehr reumütig und einsichtig war. „Das war brandgefährlich“, mahnte der Staatsanwalt.

Anklage: Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs

Aber von vorn: Der Staatsanwalt klagte den Vredener wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und unerlaubten Entfernens vom Unfallort an. Seine Fahruntüchtigkeit habe der Angeklagte erkennen müssen, er habe sich „ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs gezeigt“, so die Anklage.

„So wird das passiert sein“, sagte der Vredener. „Aber wie es dazu kommen konnte, weiß ich nicht.“ Er könne sich an nichts mehr erinnern, auch nicht an die Gespräche mit der Polizei. An jenem Sonntag habe er das Nachbarschaftsfest mitgefeiert. Gerade 18 Jahre alt, zum ersten Mal sei er auch von Haus zu Haus mitgegangen und habe nirgends den dort angebotenen Korn abgelehnt.

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„Ich habe mich hinreißen lassen“, blickte der heute 19-Jährige zurück. Eine Dreiviertel Flasche Korn und Bier habe er getrunken, so seine Schätzung damals. Der Richter zitierte aus dem Untersuchungsprotokoll und bilanzierte: „Sie hatten ordentlich was intus“. Zum Angeklagten gewandt, meinte er : „Da sind wir uns wohl einig, dass Sie nicht fahrtüchtig waren.“

Ins Familienauto eingestiegen

Der Vredener nickte. Er gehe davon aus, dass das Auto vielleicht falsch geparkt war und er es nach Hause bringen wollte. Dass er, so wie es im Polizeiprotokoll stand, mal ausprobieren wollte, wie schnell das Auto war, könne er sich nicht vorstellen. Es handelte sich um das Familienauto.

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Die Unfallflucht auf dem Weg nach Hause spielte bei der Verhandlung am Montag nur kurz eine Rolle. Fotos belegten, dass an der Hauswand kein nennenswerter Schaden entstanden war, auch der Hauseigentümer, bei dem der Angeklagte auch selbst vorstellig geworden war, hatte dies so angegeben.

Das Verfahren wegen Unfallflucht wurde einvernehmlich eingestellt. Aber die Vorwürfe, die blieben, wogen schwer genug. „Die war ja eher mit Blut im Alkohol, die Fahrt“, kommentierte der Richter. Es ging um die Höhe der Geldstrafe und die Dauer der Führerscheinsperre.

Job und Führerschein weg, Geldstrafe auferlegt

„Sie haben gemerkt, was das für unglaubliche Folgen haben kann“, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer zum Angeklagten. Der Vredener hatte nämlich seine Handwerkslehre beendet und konnte wegen des entzogenen Führerscheins nicht, wie eigentlich geplant, in seinem Ausbildungsbetrieb „auf Montage“ weiterarbeiten. Aktuell sei er über eine Leiharbeitsfirma beschäftigt.

Das Gericht verurteilte den 19-Jährigen nach Jugendrecht zu einer Geldstrafe von 1200 Euro, die an den DRK-Ortsverein Stadtlohn gehen soll. Auch muss der 19-Jährige weitere drei Monate auf den Führerschein verzichten und kann erst dann einen neuen beantragen. Dem Alkohol habe er schon seit acht, neun Monaten abgeschworen, so der Angeklagte.