Komplett reinen Tisch machte ein 29-jähriger Mann aus Vreden am Dienstag vor dem Schöffengericht in Ahaus: Er gestand, dass er in 63 Fällen in Vreden mit Drogen gehandelt hat. Seine Strafe: ein Jahr und zehn Monate Haft auf Bewährung.

Komplett reinen Tisch machte ein 29-jähriger Mann aus Vreden am Dienstag vor dem Schöffengericht in Ahaus: Er gestand, dass er in 63 Fällen in Vreden mit Drogen gehandelt hat. Seine Strafe: ein Jahr und zehn Monate Haft auf Bewährung. © Stephan Rape

Prozess schneller zu Ende als gedacht: Vredener (29) gesteht Drogenhandel

rnSchöffengericht

Mindestens 63 Mal hat ein heute 29-jähriger Mann aus Vreden mit Drogen gehandelt. Das Schöffengericht hatte sich am Dienstag auf eine langwierige Verhandlung eingestellt. Doch es kam anders.

Vreden

, 16.08.2022, 17:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Nur kurz dauerte die Karriere eines Vredener Drogendealers: Zwischen Dezember 2020 und Januar 2021 hatte er 63 Mal mit Marihuana gehandelt. Umsatz: rund 2500 Euro binnen etwas mehr als zwei Wochen.

So schnell der Handel in Gang gekommen war, setzte eine Polizeikontrolle und eine Wohnungsdurchsuchung seinem Treiben ein vorläufiges Ende.

In seinen Taschen hatte die Polizei damals kleinere Mengen Drogen und die typischen Klemmtütchen gefunden. Bei der Wohnungsdurchsuchung entdeckten Beamte eine Feinwaage, wieder die verräterischen Klemmtüten, 25 Gramm Haschisch und gut 151 Gramm Marihuana.

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Whatsapp-Protokolle belegten den Handel mit mindestens zwölf Personen. Dabei wurden Mengen zwischen einem und elf Gramm verkauft, einmal standen 25 Gramm im Raum, dieser Fall lag jedoch schon lange zurück.

Umfassendes Geständnis ganz zu Beginn der Verhandlung

Die Abrechnung erwartete den Mann am Dienstag vor dem Schöffengericht in Ahaus. Direkt zu Beginn legte der Mann über seinen Verteidiger ein umfassendes Geständnis ab. „So wie es angeklagt ist, ist das richtig“, erklärte der. Mit seinem Mandanten sei er die Taten einzeln durchgegangen.

„Kurz und schmerzlos, aber auch nicht sehr erfolgreich“, sagte der Verteidiger zu der Dealerkarriere. Sein Mandant habe mit 16 ersten Kontakt zu Marihuana gehabt. Ab Anfang 2020 habe er dann mehr konsumiert. Zuletzt seien es etwa ein Gramm am Tag gewesen.

„Die finanziellen Verhältnisse meines Mandanten waren sehr beengt“, formulierte es der Anwalt. Daher habe er eine größere Menge Drogen im sogenannten Ameisenverkauf – also in kleinen Mengen an einzelne Abnehmer – verkauft.

In elf Jahren seit der Schule nur ein Jahr gearbeitet

Der heute 29-Jährige hat seit seinem Hauptschulabschluss 2011 bisher zusammen nur ein Jahr gearbeitet. Mit Minijobs und Arbeitslosengeld hielt er sich über Wasser. Bis Juni 2022 war er sechs Monate angestellt, verlor den Job aber nach einem Unfall. Bis zu den aktuell verhandelten Fällen war er noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

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Nach der Polizeikontrolle habe er seinen Konsum komplett eingestellt. Inzwischen habe er eine Freundin, mache den Führerschein und lebe auch nicht mehr unter so schlechten Bedingungen wie zur Tatzeit. Mehr noch: Ein Neueinstieg als Drogendealer scheint unwahrscheinlich: „In der Szene ist er verbrannt, weil alle glauben, er sei ein Zinker“, betonte der Anwalt.

Nach knapp 20 Minuten war so ein Großteil des Verfahrens erledigt. Sieben Zeugen waren geladen, mussten aber nicht mehr aussagen. „Dabei hatte ich mir für dieses Verfahren den ganzen Tag Zeit genommen“, sagte der Richter.

Richter und Schöffen übertreffen Forderung der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwältin forderte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren zur Bewährung sowie 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Der Verteidiger betonte, dass ein so offenes Geständnis selten sei. Auch habe sein Mandant keinen großen Gewinn durch den Verkauf erzielt. Er beantragte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten ohne weitere Auflagen.

Nach noch einmal knapp 20 Minuten Beratung kamen Richter und Schöffen zurück. Ihr Urteil: ein Jahr und zehn Monate zur Bewährung, 150 Stunden soziale Arbeit, der Einzug von 2490 Euro Wertersatz. Außerdem muss der Mann innerhalb der ersten sechs Monate der Bewährungszeit zweimal nachweisen, dass er keine Drogen mehr nimmt.

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„Die Verhandlung ist relativ locker und spaßig verlaufen“, sagte der Richter. Dennoch schärfte er dem Mann ein, dass er die gestandenen Taten längst nicht auf die leichte Schulter nehmen wolle. Trotz der Menge strafmildernder Punkte und auch wenn nichts für eine negative Sozialprognose spreche, sah er keine Möglichkeit für eine niedrigere Strafe.

Der Verteidiger und sein Mandant nickten und erklärten danach, dass sie das Urteil so akzeptieren würden und auf Rechtsmittel verzichten wollen. „Billiger wird‘s nicht“, fasste der Verteidiger zusammen.