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Nach „Schnapsidee“: Vredener müssen jetzt die Konsequenzen tragen
Schwerer Raub
Aus einer „Schnapsidee“ heraus überfielen zwei Täter einen Vredener in seiner eigenen Wohnung. Sie wollten Gras klauen, raubten ihm dann aber 40 Euro. Die Quittung gab es jetzt dafür.
Der Schock saß tief, nachdem die Angeklagten im Oktober 2020 vor dem Amtsgericht in Ahaus zu Haftstrafen verurteilt wurden. Das anschließende Berufungsverfahren vor dem Landgericht in Münster wurde mit Spannung erwartet. Und die Richterin ließ bei ihrem Urteil noch einmal Gnade walten.
Kurzer Rückblick: Am 26. April 2020 sollen die beiden Angeklagten alkoholisiert in die Wohnung eines mittlerweile 47-jährigen Vredeners eingedrungen sein, während dieser zu Hause war. Sie wollten Gras klauen, sollen ihn bedrängt, mit einem Schlagstock bedroht und 40 Euro entwendet haben. Der Tatvorwurf lautete schwerer Raub.
Damals war der Richter am Amtsgericht in Ahaus überzeugt, dass das Ereignis exakt so stattgefunden hatte. Da die beiden Angeklagten mehrfach vorbestraft sind, wurden aus der Sicht des Richters die folgerichtigen Gefängnisstrafen verhängt – der eine sollte für drei Jahre und sechs Monate, der andere für drei Jahre und vier Monate hinter Gitter.
Gegen das Urteil legte die Verteidigung im Anschluss an das Urteil allerdings Berufung ein. So kam es bereits am 10. Januar zur Berufungsverhandlung vor dem Landgericht in Münster.
Plädoyers mit klarem Ziel
Innerhalb der Verhandlung legten die beiden Angeklagten – zum Tatzeitpunkt waren beide 22 Jahre alt – im Beisein ihrer Verteidiger ein umfassendes Geständnis ab. Sie zeigten zudem Einsicht und waren reumütig. Bei dem Geschädigten, der in der vergangenen Woche erneut als Zeuge vor der Richterin aussagen musste, entschuldigten sich beide Täter zudem und gaben ihm die damals entwendeten 40 Euro zurück.
Am Dienstag (18. Januar) kam es nun zum zweiten Tag der Berufungsverhandlung. Da keine weiteren Zeugen geladen waren, konnte die Richterin die Beweisaufnahme schließen. Im Anschluss daran hielten die Verteidigung sowie die Vertreterin der Staatsanwaltschaft ihre Plädoyers ab.
Vor allem die Verteidigerin, die als Erste an der Reihe war, legte sich mächtig ins Zeug. Ihr Mandant sei seit mittlerweile fast zwei Jahren komplett straffrei. Außerdem habe er zuletzt Verantwortung übernommen und war geständig. Durch die Rückgabe des Geldes sei darüber hinaus der Täter-Opfer-Ausgleich geschehen. Die Tat an sich solle zwar nicht verharmlost werden, könne aber als minder schwerer Fall angesehen werden. Deswegen halte sie eine Strafe auf Bewährung für angemessen.
Der Verteidiger des anderen Mandanten konnte ihr da nur beipflichten. Beide Angeklagten hätten die Tat eingeräumt. Es sei eine dilettantische „Dummheit“ im jungen Erwachsenenalter gewesen, „eben ein typisches Jugendverhalten, ohne über die Konsequenzen nachzudenken“. Außerdem hätte der Einfluss von Alkohol zusätzlich enthemmend gewirkt. Deshalb hoffe auch er auf eine Freiheitsstrafe, die letztendlich zur Bewährung ausgesetzt werde.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft macht es kurz: „Wenn ich über einen minder schweren Fall nachdenke, dann kann ich das bejahen. Eine Bewährungsstrafe ist demnach angemessen. Sollte allerdings eine noch so kleine weitere Straftat hinzukommen, würde sie die Bewährung umgehend widerrufen.
Neues Urteil für die Angeklagten
Nach einer etwas längeren Beratungspause kam die Richterin zu ihrem endgültigen Urteil. Sie habe den vorherigen Urteilsspruch des Amtsgerichts Ahaus geändert. Somit bekam der eine Angeklagte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Der andere Angeklagte erhielt ebenfalls eine Freiheitsstrafe, allerdings ein Jahr und neun Monate, diese ebenfalls auf Bewährung.
Des Weiteren wird sich ein Bewährungshelfer der beiden Täter annehmen. Hinzu kommen je 100 Sozialstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung, die innerhalb von einem Jahr abzuleisten sind.
Ihr Urteil begründete die Richterin wie folgt: „Sie bekommen noch einmal eine Chance, die Sie nutzen müssen. Es war nicht leicht, die Tat als minder schweren Fall anzusehen. Mir war es aber wichtig, dass das Strafmaß eine Resozialisierung ermöglicht. Hätten Sie ins Gefängnis gemusst, wäre dem nicht so gewesen.“
Gebürtig aus Unna, wohnhaft in Münster. Seit Juni 2021 bei Lensing Media. Leidenschaftlicher Fußballer und Triathlet. Immer auf der Suche nach erzählenswerten Sportgeschichten.
