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Kinderpornografie-Prozess: Vor Gericht offenbaren sich menschliche Abgründe
Vredener verurteilt
Ein Vredener konsumierte und verbreitete Kinderpornos. Jetzt musste er sich dafür vor Gericht verantworten – und offenbarte Probleme, sich seine pädophilen Neigungen einzugestehen.
Die Vorwürfe gegen den 24 Jahre alten Mann waren schwerwiegend: Erwerb, Besitz und Verbreitung von kinderpornografischen Schriften. Hinter dem juristischen Fachvokabular verbergen sich menschliche Abgründe, die bei der Verlesung der Anklageschrift offenbar wurden.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft nannte zutiefst erschütternde Details. Bei einer Hausdurchsuchung im vergangenen Juli hatte die Polizei Hunderte Bilder und einige Videos auf mehreren Smartphones und Laptops gefunden.
Erschütternde Bilder
Diese Bilder zeigten, so die Anklage, mitunter schlimmste sexualisierte Gewalt gegen kleine Kinder. Den überwiegenden Anteil machten sogenannte „Posing-Bilder“ von jungen Mädchen aus. Diese sind juristisch minderschwer zu bewerten, jedoch ebenfalls verboten.
„Ich weiß nicht, wie das zustande gekommen ist und dass das so viel geworden ist“, räumte der Vredener in seiner Einlassung ein. Ihn habe möglicherweise gereizt, dass das verboten ist – nun wolle er aber psychologische Hilfe in Anspruch nehmen. Pädophile Neigungen habe er nicht, so der Mann, der in einem Vredener Produktionsbetrieb arbeitet, weiter.
„Sie empfinden das nicht als abstoßend?“
„Ich tue mich schwer damit, das zu glauben“, entgegnete ihm der Richter. In der Vernehmung bei der Polizei und auch in Chat-Verläufen höre sich das anders an.
„Der erste Schritt ist, dass man sich die Neigungen eingesteht.“
Eine Antwort hatte der Angeklagte darauf nicht. Einzig: „Vielleicht will ich mir das selber noch nicht eingestehen.“ Doch der Richter bohrte nach: „Sie empfinden das nicht als abstoßend?“ „Nein.“ Ein „bisschen Erregung“ habe er empfunden, gestand der Mann ein. Wie das alles angefangen hat, wisse er nicht.
Eindeutige Chatverläufe
Der Richter ließ nicht locker: „Das Problem ist: Erwachsene, die das machen, können sich dazu entscheiden. Kinder können das nicht.“ Er verwies auf ein Foto, dass die Vergewaltigung eines Kindes zeigt. „Glauben Sie, dass ein fünfjähriges Mädchen das freiwillig macht?“
Der Vorsitzende legte ausgewählte Bilder zur Inaugenscheinnahme durch Staatsanwaltschaft und Verteidigung vor. „Diese Bilder werden gemacht, weil Leute wie Sie sich dafür interessieren“, hielt der Richter dem Angeklagten vor.
Kommunikation über RandoChat
Über eine App namens RandoChat, die eine vollkommen anonyme Kommunikation ermöglicht, tauschte der Angeklagte zudem Bilder und Videos mit anderen. In der polizeilichen Akte, aus der am Freitag verlesen wurde, war von 40 Chatverläufen die Rede, in denen Daten getauscht wurden.
Auch die Chats selbst sprachen für sich, an einer Stelle schreibt der Angeklagte etwa, er finde Mädchen ab 13 „süß“. In einem anderen Gesprächsverlauf heißt es, er sei bei der Betrachtung des Bildes einer Zwölfjährigen „geil geworden“. Und: „Je jünger desto besser.“
„Pädophile Neigungen vorhanden“
„Auch das ist so ein Fall, wo ich glaube, dass pädophile Neigungen vorhanden sind“, so der Vorsitzende. „Der Angeklagte hat sich das noch nicht ganz eingestanden, befindet sich aber auf dem richtigen Weg“, erklärte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft in ihrem anschließenden Plädoyer.
Am Ende verurteilte das Schöffengericht den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die zunächst zur Bewährung ausgesetzt werden. Hinzu kommt neben einer Geldstrafe die Auflage einer Therapie. Der Richter abschließend: „Wir denken, dass ein Problem da ist und dass Sie das angehen müssen.“