Auch im Baugebiet an der Pirolstraße sollen Mehrfamilienhäuser entstehen. Mit der möglichen Anwendung einer Pflichtquote für den öffentlich geförderten Wohnungsbau sollen sich der kommende Bauausschuss und der Rat befassen.

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Für „Stadtfrieden“: CDU setzt einheitliche Quote für Sozialwohnungsbau durch

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Der geförderte Wohnungsbau in Mehrfamilienhäusern ist der CDU ein Anliegen. Ihr Vorschlag zur Schaffung einer einheitlichen Pflichtquote fand Gehör. Die Verwaltung hatte anders vorgerechnet.

Vreden

, 03.10.2021, 04:00 Uhr / Lesedauer: 3 min

Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist ein hochaktuelles Thema, das bewies auch die jüngste Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Generationen und Ehrenamt. Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde über die Konzeptentwicklung für öffentlich geförderten Wohnungsbau in Mehrfamilienhäusern diskutiert – und dies sehr intensiv. Letztlich nahmen die Ausschussmitglieder die Anregungen der CDU-Fraktion an.

Die CDU-Fraktion hatte mit Schreiben vom 13. März 2021 beantragt, zu prüfen, wie im Mehrfamilienhausbau bei neuen Baulandentwicklungen sowie bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen eine angemessene Pflichtquote – mindestens 20 Prozent – von öffentlich geförderten Wohnungen sichergestellt werden kann. Ein Modell hatte daraufhin die Verwaltung vorbereitend ausgearbeitet.

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„Eine sehr komplexe Materie“, wie der Erste Beigeordnete Bernd Kemper einleitend zugab. Man müsse eben grundsätzlich zwei Fallkonstellationen berücksichtigen: Zum einen die neue Baulandentwicklung und damit die Schaffung von Neubaugebieten, bei denen die Stadt mindestens 50 Prozent der Grundstücke selbst vermarktet. In diesem Fall gibt es noch kein Baurecht. Zum anderen die vorhabenbezogenen Bebauungspläne, das komplette Grundstückseigentum verbleibt beim Vorhabenträger: „Der Investor hat dann schon Baurecht.“

Differenzierung zwischen zwei unterschiedliche Fallkonstellationen

Joachim Hartmann, Leiter des Fachbereichs Stadtentwicklung, erläuterte diesen „spannenden Baustein“ im Gesamtkontext des bezahlbaren Wohnraums. Zwischen beiden Fallkonstellationen müsse eine Differenzierung vorgenommen werden. Dies würde einer einheitlichen Regelung, wie von der CDU angestrebt, widersprechen. So könne man bei städtischen Grundstücken „durchaus ambitioniertere Ziele verfolgen“.

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Am Beispiel des Baugebietes Pirolstraße könne man beispielsweise mit Quoten von 33 respektive 50 Prozent für einzelne Bebauungsabschnitte für Mehrfamilienhäuser „reingehen“. Da Baugebiete oft sehr verschieden sind, sei eine Quotierung vorab grundsätzlich schwierig. Ein Appell für die Einzelfallbetrachtung. Dem gegenüber könne man zum Beispiel bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen für Mehrfamilienhäuser wie an der Winterswyker Straße für jede achte Wohnung eine Sozialwohnung anstreben.

Bernd Kemper erläuterte noch einmal, warum eine Differenzierung sinnvoll sei: „Je höher die Quote, desto größer ist die Gefahr, dass gar nicht gebaut wird.“ Also gelte es, einen „goldenen Mittelweg“ zu finden.

CDU: 20 Prozent sind „angemessen und machbar“

Hermann-Josef Sönnekes übernahm für den Antragsteller das Wort: Es sei an der Zeit, Investoren und Bauherren ein Stück weit zu verpflichten. Der geförderte Wohnraum solle sich dabei über das gesamte Stadtgebiet verteilen, das bewährte Konzept von sozial gemischten Wohnquartieren müsse weiterentwickelt werden. Eine Quote von 20 Prozent halte die CDU-Fraktion für „angemessen und machbar“.

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Ein Zahlenbeispiel: Ab der fünften Wohnung könne man eine, ab der achten dann zwei, ab der 13. dann drei geförderte Wohnungen zur Pflicht machen. Diese Quote müsse dann aber auch zum Beispiel für die Pirolstraße gelten, sonst sei dies „schwer vermittelbar“: „Wir müssen eine klare Linie im Wohnungsbau schaffen.“ Elisabeth Ahler (Bündnis 90/Die Grünen) zeigte sich tendenziell mit den Vorstellungen der CDU einverstanden.

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Bernd Kemper gab noch einmal zu bedenken, dass der CDU-Vorschlag mit einer einheitlichen Quote in Summe „weniger geförderten Wohnraum“ schaffe. Mit dieser Quote würde sich die Zahl der Sozialwohnungen an der Pirolstraße zum Beispiel halbieren, drückte Joachim Hartmann die neue Rechnung in Zahlen aus. „Gleiche Sachverhalte müssen gleich behandelt werden, wir haben aber zwei unterschiedliche. Überlegen Sie es sich noch mal“, betonte Kemper.

Anwendung auf Baugebiet Pirolstraße in Bauausschuss verschoben

Bernhard Tenhumberg (CDU) hielt eine Quote von im Schnitt 40 Prozent an der Pirolstraße, sprich 16 WBS-Wohnungen, für „zu hoch und unrealistisch“. Zwei Jahre solle man die 20-Prozent-Quote als Richtschnur testen. Denis Gescher (CDU) erkannte den Hintergrund der Differenzierung an, mit einer zunächst einheitlichen 20-Prozent-Quote sorge man erst einmal „für Stadtfrieden“. Bürgermeister Tom Tenostendarp fasste das „sehr komplexe Thema“ noch einmal zusammen: „Ganz vereinfacht dargestellt sollten wir in Summe auf mindestens 20 Prozent kommen.“

Aufgrund neuer Erkenntnisse solle man den Punkt 2, der die konkrete Anwendung auf das Baugebiet Pirolstraße darstellt, erst einmal herausnehmen aus dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, so Hermann-Josef Sönnekes. Ansonsten solle die einheitliche 20-Prozent-Mindestquote aufgenommen werden.

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Diese Empfehlung an den Rat wurde einstimmig bei zwei Enthaltungen beschlossen. Nach zwei Jahren soll geprüft werden, inwieweit sich die genannten Vorgaben in der Praxis bewährt haben. Am 3. November soll sich nun der Bauausschuss mit diesem Thema und speziell der Anwendung auf das Baugebiet Pirolstraße befassen, einen Beschluss könnte der Rat am 25. November fassen.