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Viele Osterfeuer in Südlohn: Folgen nun starke Beschränkungen?
Nabu-Antrag
Die Zahl der Osterfeuer ist viel zu hoch, sie muss reduziert werden. Der Nabu fordert die Kommunen entsprechend zum Handeln auf. Auch in Südlohn hat man sich nun mit dem Thema befasst.
Osterfeuer schaden der Umwelt, sind eine Gefahr für Flora und Fauna. Die Forderungen des Nabu-Kreisverbandes Borken an die Kommunen sind bekannt, die Ergebnisse unterschiedlich. Auch in Südlohn hat man sich damit nun beschäftigt.
Geht es nach dem Nabu, sollen die Kommunen durch ordnungsbehördliche Verordnungen steuern, dass es weniger Osterfeuer gibt. Diskutiert wurde diese Anregung im Rat am Mittwoch, die Verwaltung hatte alles vorbereitet: Ein Beschluss wurde letztlich nicht gefasst.
Zum Hintergrund: Die Anzahl der angemeldeten Osterfeuer in Südlohn sei hoch, teilt die Verwaltung in der Beschlussvorlage mit. So wurden beim Ordnungsamt im Jahr 2018 51 Osterfeuer und im Jahr 2019 44 Osterfeuer vorwiegend von Privatpersonen angemeldet. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden im Jahr 2020 und 2021 keine Osterfeuer angemeldet.
Die Feuer wurden durchweg unter Nutzung des entsprechenden Vordrucks angemeldet. Darüber hinaus habe es sicherlich auch eine Dunkelziffer an nicht angemeldeten Feuern gegeben.
Verwaltung: Zahl der Osterfeuer muss reduziert werden
Grundsätzlich sollte an der Tradition der Osterfeuer festgehalten werden. Durch die rechtlichen Rahmenbedingungen, auf die der Nabu-Kreisverband ausdrücklich hinweist, müsse sich aber die Anzahl der Osterfeuer reduzieren. Nur so könne dem Umweltgedanken Rechnung getragen werden.
Und somit sei eine „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Durchführung von Brauchtumsfeuern (Osterfeuern) auf dem Gebiet der Gemeinde Südlohn“ zum 1. Januar 2022 zu beschließen. Ebenso werde empfohlen, die Allgemeinverfügung zur Verbrennung von Schlagabraum zu ändern und hierdurch den Zeitraum auf den 15. März eines Jahres zu verkürzen.
Vorab: Mit deutlicher Mehrheit folgten die Ratsmitglieder dieser Empfehlung nicht. In der Diskussion wurden vor allem zwei Reibungspunkte angesprochen: Zum einen müsse konkretisiert werden, wer alles Osterfeuer organisieren darf. Zum anderen müsse der Öffentlichkeitsgrundsatz noch einmal offen kommuniziert werden.
Im Entwurf zur Verordnung heißt es dazu: „Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) dürfen nur von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen und Vereinen im Rahmen einer für jedermann zugänglichen öffentlichen Veranstaltung durchgeführt werden.“
Osterfeuer sind grundsätzlich öffentlich
Sabrina Späker (SPD) betonte, dass man Nachbarschaften und Höke nicht ausschließen dürfe. Auch dort werde intensiv Brauchtumspflege betrieben. Ordnungsamtsleiter Matthias Lüke merkte dazu an, dass der Begriff Organisation weit gefasst sei. Da Nachbarschaften und Höke nicht explizit aufgeführt seien, mache man sich rechtlich gegebenenfalls angreifbar. Josef Eiting (FDP) erklärte dazu, dass man in seinem Hook einen eigenen Vorstand habe, somit organisiert, wenn natürlich auch kein „e.V.“ sei.
Bürgermeister Werner Stödtke fragte, ob man auch bei Nachbarschaften auf den Öffentlichkeitsgrundsatz verweisen könne. Ludger Rotz (UWG) hielt dem entgegen, dass er noch keine Nachbarschaft kennengelernt habe, die „gesagt“ hätte, „du darfst nicht kommen“. Maik van de Sand (WSO) regte an, dass die Gemeinde offen kommunizieren solle, dass Osterfeuer öffentlich sind. Man könne ja eine Übersicht über alle angemeldeten Feuer öffentlich einsehbar machen, so Leo Schrote (WSO). Das Antragsformular könne entsprechend angepasst werden.
Thomas Rathmer (CDU) war der Meinung, dass man an Veranstalter appellieren solle, Osterfeuer zusammenzulegen. Auch dann würde Feinstaub reduziert. Würde man der Empfehlung stringent folgen, blieben am Ende „zwei, drei Osterfeuer übrig“, sagte Stefan Knuth (CDU). Jörg Schlechter (FDP) könne den Ausführungen Rathmers grundsätzlich folgen, viele wollten diese Beschränkungen nicht haben wollen.
Sabrina Späker könne für die SPD dem Beschlussvorschlag folgen, sofern es rechtlich okay sei, Nachbarschaften und Höke als Organisationsform zu berücksichtigen.
CDU: „Man muss nicht alles durchregulieren"
Der Bürgermeister stellte letztlich in den Raum, alles erst einmal so zu belassen. „Angemeldet werden muss das Abbrennen von Schlagabraum und Osterfeuer eh“, sagte dazu Thomas Rathmer. Steffen Schültingkemper (CDU) sah auch keinen Grund, am Status quo etwas zu ändern: „Man muss nicht alles durchregulieren, man darf Brauchtum nicht stets weiter beschneiden.“
Wichtig sei es, die Menschen zu sensibilisieren, mit Verantwortung an das Thema heranzugehen und die Hinweise des Nabu ernst zu nehmen und umzusetzen. Zum Beispiel in Hinblick auf die Ausmaße oder das Umschichten. Dieser Meinung waren alle.
„Geben wir uns noch ein Jahr Zeit?“ Auf die Frage des Bürgermeisters hatte der Rat mit großer Mehrheit eine eindeutige Antwort: Ja! Und so wurde ein Beschluss zurückgestellt. Zumindest vorerst. Mit einem nächsten Antrag werde im kommenden Jahr gerechnet.