
© Markus Gehring
Rat gibt 300.000 Euro für Luftreinigungsgeräte in städtischen Schulen frei
Ratssitzung
Einstimmig hat der Stadtlohner Rat beschlossen, 300.000 Euro für mobile Luftreinigungsgeräte für städtische Schulen bereitzustellen. Verbunden wurde damit ein Prüfauftrag an die Verwaltung.
Dass diesem Antrag eine besondere Dringlichkeit eingeräumt wurde, das macht bereits der Umstand deutlich, dass er auf die Tagesordnung der konstituierenden Ratssitzung der Stadt Stadtlohn genommen wurde. Mit der „Bereitstellung von Finanzmitteln zur Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für die städtischen Schulen“ war der Antrag überschrieben, der gemeinsam von UWG, FDP, den Grünen und SPD eingebracht worden war.
Nach lebhafter Diskussion votierte der Rat abschließend einstimmig für die Bereitstellung von 300.000 Euro, notfalls außerplanmäßig, verbunden mit einem Prüfauftrag an die Verwaltung.
Unterricht dürfe kein Superspreader-Event werden
„Insbesondere durch die stark gestiegenen Corona-Ansteckungszahlen – auch bei uns im westlichen Münsterland – sehen wir uns in der Verantwortung, den Unterricht an den Stadtlohner Schulen so sicher wie möglich durchzuführen.“ Unterricht dürfe gerade in der kalten Jahreszeit nicht zum Superspreader-Event werden. So begründete die Vierergruppe ihren Antrag. Bürgermeister Berthold Dittmann wies darauf hin, dass sich die Bürgermeisterkonferenz im Kreis Borken dieses Themas bereits angenommen habe, die Ergebnisse seien in Kürze zu erwarten.
Die Gelder seien unverzüglich bereitzustellen, so dagegen die Antragsteller. Ein Programm des Landes NRW zur Förderung von mobilen Luftreinigungsgeräten für Schulen sei bekannt. Die Antragsteller rieten dennoch zu einer raschen Ausstattung der Schulen, um nicht durch ein Antragsverfahren „wertvolle Zeit zu verlieren“.
Auch CDU stimmt bei Prüfauftrag zu
Auch die CDU stimmte dem Antrag geschlossen zu, auch weil er mit einem Prüfauftrag an die Verwaltung verbunden worden war. Darin soll es unter anderem darum gehen, inwieweit die Geräte in der Schulpraxis geeignet und nachhaltig sind. „Wir haben die Verwaltung gebeten, mit der Gemeinde Neukirchen-Vluyn Kontakt aufzunehmen, um deren Erfahrungen nutzen zu können“, erklärte Reinhold Dapper für die SPD, die diesen Vorstoß initiiert hatte. Dort würden mobile Luftreiniger für sämtliche städtischen Kitas und Schulen beschafft.
Parallel trafen sich Vertreter aller 17 Kommunen im Kreis sowie die Kreisverwaltung, um sich als Schulträger zum Thema fachlich auszutauschen. Die übereinstimmende Einschätzung aller fachlichen Empfehlungen gehe dahin, dass durch regelmäßiges gezieltes Fensteröffnen das infektionsschutzgerechte Lüften der Klassenräume sichergestellt wird.
Kommunen und Kreis tauschen sich aus
Nur wenn auf diese Weise eine ausreichende Belüftung nicht möglich ist, könne das Land die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten durch den Schulträger oder eine bauliche Änderung an Fensteranlagen fördern, teilt der Kreis dazu mit. Übereinstimmend habe es dazu aus dem Teilnehmerkreis geheißen, dass sich die überwiegende Zahl der Räume in den hiesigen Schulen über Fenster ausreichend lüften lassen.
Allein in besonderen Ausnahmesituationen, insbesondere bei fensterlosen innenliegenden Klassenräumen, könne sich die Notwendigkeit ergeben, mobile Luftreinigungsgeräte einzusetzen. Diese Räume sollten allerdings nicht zum Unterricht genutzt werden, darin seien sich die Schulträger einig gewesen.
Die Antragsteller hatten dazu in ihrem Antrag auf zwei Studien verwiesen: „Die beteiligten Wissenschaftler halten das von den Kultusministern vorgelegte Lüftungskonzept für mangelhaft und in der kalten Jahreszeit nicht umsetzbar. Sie empfehlen daher, zusätzlich zum Stoßlüften hocheffiziente Raumluftreiniger einzusetzen.“
Der Beschluss im Stadtlohner Rat steht unabhängig von einer möglichen Förderung durch das Land NRW, der Antrag solle selbstverständlich gestellt werden, die Umsetzung aber nicht unnötig verzögern. Nach erfolgter Genehmigung durch die Politik liegt der Ball, sprich der Prüfantrag, nun bei der Verwaltung. „Das werden wir auch kurzfristig angehen“, erklärte der Erste Beigeordnete Günter Wewers auf Nachfrage.
Hinweise zum Lüften an Schulen
- Seitens der Kreises Borken wurden den Vertretern der 17 Kommunen Hinweise zum optimalen Lüften in Schulen gegeben.
- Gesundheitsingenieur Frank Münstermann erläuterte fachlicherseits die Empfehlungen des Landes NRW und des Umweltbundesamtes zur Lüftung in Schulen.
- Danach soll während des Unterrichts alle 20 Minuten mit weit geöffneten Fenstern gelüftet werden (Stoßlüften). Je größer die Temperaturdifferenz zwischen innen und außen ist, desto effektiver ist das Lüften.
- Daher ist bei kalten Außentemperaturen im Winter ein Lüften von circa drei bis fünf Minuten ausreichend. Zudem soll nach jeder Unterrichtsstunde über die gesamte Pausendauer gelüftet werden.
- Noch besser als Stoßlüften ist Querlüften. Das bedeutet, dass gegenüberliegende Fenster gleichzeitig weit geöffnet werden. In Schulen kann das Querlüften auch durch weit geöffnete Fenster auf der einen Seite und der Fenster im Flur auf der gegenüberliegenden Seite realisiert werden.
- Sowohl beim Stoßlüften wie beim Querlüften sinkt die Temperatur im Raum nur um wenige Grad ab. Nach dem Schließen der Fenster steigt sie rasch wieder an.