Räumdienst am Hoogen Gordon wirft Fragen auf
Leserhinweis
Mit einer großen Maschine geht es schneller: Doch warum die Stadt Stadtlohn die Straße Hoogen Gordon selbst vom Schnee befreit, den gegenüberliegenden Owwering aber nicht, dass erschloss sich nicht auf den ersten Blick.

Im Bauhof Stadtlohn liegt das Streusalzlager, aus dem die Winterdienstfahrzeuge sich eindecken.
Petra Naumann machte es sogar richtig sauer. Sie wandte sich deshalb als Leserin an die Münsterland Zeitung: Sie beobachte seit Jahren im Winter den Räum- und Streudienst der Stadt. "Wir als Anwohner des Owwerings, welcher von vielen Verkehrsteilnehmern als Durchgangsstraße und von vielen Schülern genutzt wird, müssen bei Schnee und Glatteis mit ansehen, wie der Räumdienst durch unsere Straße fährt."
Aber er räume und streue nicht. Vielmehr fahre er hinter dem alten Friedhof in den kleinen Hoogen Gordon, wo nur rund sechs bis sieben Familien wohnten und überhaupt kein Durchgangsverkehr herrsche - es handle sich um eine reine Anwohnerstraße. Sie habe sich gefragt, warum das jeden Winter aufs Neue geschehe, so Petra Naumann. Sie meint, den Grund gefunden zu haben: "Dort wohnt ein ehemaliges Ratsmitglied."
Maschineller Räumdienst
Die Stadt Stadtlohn weist jedoch diesen Vorwurf einer bevorzugten Behandlung weit von sich. Günter Wewers nahm als Sprecher der Stadt dazu Stellung. Er bestätigte, dass der städtische Räumdienst den Hoogen Gordon maschinell von Schnee und Eis befreie - aber das habe einen bestimmten Grund: Die Stadt komme lediglich ihren Pflichten als Anwohner nach.
Hintergrund: Bei der Grünanlage zwischen Hoogen Gordon und Owwering handelt es sich um eine städtische Fläche, den ehemaligen Friedhof. "Als Eigentümer eines Grundstücks müssen wir uns wie jeder andere um das Schneeräumen kümmern", sagt Wewers.
Keine Bürgersteige
Weil es in der Straße Hoogen Gordon keinen Bürgersteig gebe - dieser muss frei gemacht werden -, fahre die Maschine dort die Seite des ehemaligen Friedhofes ab. Am Owwering sei dies jedoch nicht möglich: "Dort streuen wir den Bürgersteig in Handarbeit - allerdings nur auf der Seite, die zu unserem Grundstück gehört." Die Stadt komme damit ihren Pflichten nach. Darüber hinaus sei der Einsatz des Winterdienstes genau geregelt. Was der einzelne Grundstückseigentümer zu beachten hat, das regelt übrigens die Straßenreinigungssatzung.
Dort heißt es, dass die Gehwege in einer "für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite " vom Schnee zu befreien sind. Auf Gehwegen sei bei Eis- und Schneeglätte zu streuen - Salz oder sonstige auftauende Stoffe seien jedoch nicht erlaubt. Ausnahme: bei gefährlichen Wettelagen wie Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen.
Griff zum Schneeschieber
Die Satzung regelt übrigens nicht nur die Frage des Wie, sondern auch wann zum Schneeschieber zu greifen ist. Fällt tagsüber zwischen 7 und 20 Uhr Schnee, so ist er nach Beendigung des Schneefalls oder nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen - und zwar "unverzüglich".
Setzen Schnee und Glätte nach 20 Uhr ein, so muss werktags bis 7 Uhr etwas dagegen passieren - sonn- und feiertags bis 9 Uhr. Wer weitere Details wissen möchte, kann sie nachlesen: auf der Internetseite der Stadt Stadtlohn im Suchfenster das Stichwort "Straßenreinigung" eingeben.