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Fahrradfahren in der Corona-Krise: Was erlaubt ist und was nicht
Coronavirus
Auch in der Corona-Krise bleibt Fahrradfahren erlaubt, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Was Verstöße kosten und worauf Radler jetzt achten sollten.
Das öffentliche Leben findet in größten Teilen nicht mehr statt, seit die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen im März in Kraft getreten ist. Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit mit mehr als zwei Personen sind - mit wenigen Ausnahmen bis auf Weiteres untersagt.
Gerade im Münsterland fragen sich allerdings viele Menschen, ob Fahrradfahren noch erlaubt ist, und worauf Radfahrer jetzt achten müssen. Dazu Fragen und Antworten.
? Ist Fahrradfahren verboten?
Fahrradfahren ist noch erlaubt. Als Fortbewegungsmittel und zum Sport. Allerdings nur als Individualsport. Gruppen von Radsportlern fallen also genauso unter das Verbot von Zusammenkünften oder Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen.
? Gibt es Ausnahmen?
Wie bei anderen Versammlungen gilt, dass Familienmitglieder auch gemeinsam mit dem Fahrrad fahren dürfen. Laut Verordnung gelten folgende Ausnahmen für das Versammlungsverbot von mehr als zwei Personen: Verwandte in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen.
? Ist Fahrradfahren denn überhaupt sinnvoll?
Gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa) hat Gerd Antes, langjähriger Direktor des Deutschen Cochrane-Zentrums (ein internationales Netzwerk von Wissenschaftlern und Ärzten) am Universitätsklinikum Freiburg, ausdrücklich dazu geraten, das Fahrrad zu nutzen. „Es ist körperlich in jeder Hinsicht gut“, wird Antes zitiert.
? Gab es in Stadtlohn und Umgebung Verstöße von Fahrradfahrern gegen das Kontaktverbot?
Von der Kreispolizei Borken gibt es dazu keine konkrete Aussage. „Ich kann nicht mit Bestimmtheit sagen, ob Fahrradfahrer gegen das Kontaktverbot verstoßen haben, da wir die Einzelmeldungen nicht kategorisieren“, erklärt Polizeipressesprecher Frank Rentmeister auf Anfrage.
Er betont: „Ich kann es nicht ausschließen, denn der Kreis Borken ist eine Region mit sehr vielen Radfahrern.“ Auch allgemein werden die Zahl der Corona-Verstöße nicht in einer Statistik festgehalten. „Es handelt sich nicht um die klassischen Delikte, deshalb werten wir sie nur für die jeweilige Woche aus.“
? Und wie sieht es beim Ordnungsamt aus?
Thomas Gausling, Leiter des Stadtlohner Ordnungsamtes erklärt: „Insgesamt 27 Verfahren wurden wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnungen eingeleitet.“ Fahrradfahrer befanden sich allerdings nicht darunter. „Meistens waren es junge Menschen, die mit ihrer vielen Freizeit nichts anzufangen wussten. Sie halten sich dort auf, wo sie sonst nie sein wollen: an der Schule“, so Gausling.
? Wie teuer wäre denn ein Verstoß?
Ähnlich wie bei dem Fall von 28 Motorradfahrern, die sich am 28. März illegal am Bikertreff Nordkirchen versammelt hatten, müssten auch Fahrradfahrer-Gruppen mit einem Bußgeld von 200 Euro pro Person rechnen, wenn sie erwischt werden.
1991 in Ahaus geboren, in Münster studiert, seit April 2016 bei Lensing Media. Mag es, Menschen in den Fokus zu rücken, die sonst im Verborgenen agieren.
