Verlängerung der Zeltstadt-Duldung Bezirksregierung erfüllt wohl nicht alle Bedingungen Selms

Verlängerung der Zeltstadt-Duldung: Bezirksregierung erfüllt nicht alle Bedingungen
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Die Bezirksregierung Arnsberg hatte Mitte September darum gebeten, dass die Stadt Selm die Laufzeit der erteilten Duldung der Landesnotunterkunft auf dem Gelände des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP) in Bork bis mindestens zum 30. Juni 2024 zu verlängern. Die ursprüngliche Duldung würde am 31. Dezember dieses Jahres enden.

Die Bezirksregierung habe ihre Bitte mit den „sehr hohen Zugangszahlen von geflüchteten Menschen“ und der „Notwendigkeit, weiter Landesunterkünfte bereitzustellen“ begründet, heißt es in einer Vorlage durch die Stadtverwaltung zur Ratssitzung am Donnerstag, 16. November.

Der Rat der Stadt Selm hatte seine Zustimmung zur Verlängerung der Duldung bis zum 30. Juni 2024 an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Anzahl der Bewohner von derzeit 750 Personen ist auf 400 bis 500 Personen zu begrenzen.
  • Es ist darauf zu achten, dass möglichst gleiche Ethnien untergebracht werden.
  • Die Notunterkunft ist im Hinblick auf Angebote für Geflüchtete einer Zentralen Unterbringung gleichzustellen. Regelmäßige Integrationsleistungen für Bewohner wie unter anderem Sprach- und Orientierungskurse sowie Sozialberatung sind anzubieten. Die Personalgestellung erfolgt durch die Bezirksregierung bzw. Beauftragte. Die Stadt Selm unterstützt ggf. bei der Personalakquise. Die Nutzung von städtischen Räumlichkeiten wird nach Möglichkeit gewährt. Der Betreuungsdienst stellt bei Inanspruchnahme von städtischen Räumlichkeiten nach Absprache eine Begleitung und Betreuung. Bei Gelegenheit zu gemeinnütziger Arbeit (Arbeitsgelegenheiten) für die Bewohnerschaft unterstützt der Betreuungsdienst bei der Organisation.
  • Ein Fest der Begegnung mit der Bevölkerung wird ein Mal jährlich von dem beauftragten Betreuungsverband organisiert und durchgeführt. Die Stadt Selm stellt das Gelände der Förderschule zur Verfügung und begleitet den Organisator im Rahmen der Möglichkeiten. Ehrenamtliches Engagement der Bevölkerung ist einzubinden. Die Stadt Selm leistet hierbei Unterstützung und stellt gegebenenfalls Kontakte her.
  • Sowohl der Sicherheits-, als auch der Betreuungsdienst sollen personell in bisheriger Stärke vorgehalten werden.
  • Die Zahl der Zelte ist nicht zu reduzieren, sondern die Anzahl der Bewohner pro Zelt. Ebenso sind freie Zelte für Integrationsangebote zu nutzen. In jedem Zelt sind Spinde für den Einschluss von Wertsachen der Bewohner vorzuhalten.
  • Die Zahl der sanitären Anlagen ist beizubehalten. Die Hygienestandards sind stets einzuhalten und zu kontrollieren. Die Bewohnerschaft ist mit den geltenden Regelungen vertraut zu machen.
  • Ein/e Umfeldmanager/in des Betreuungsdienstes ist Ansprechpartner/in für alle Angelegenheiten der Bevölkerung. Bürgersprechstunden sind regelmäßig anzubieten, Sprechzeiten und Kontaktdaten sind öffentlich bekanntzugeben. Der/die Umfeldmanager/in nimmt wie die Einrichtungsleitung regelmäßig an dem „Runden Tisch Asyl“ teil.
  • Sollte es die Situation erfordern, dass zusätzlich zu der Notunterkunft Selm Asylsuchende durch die Stadt Selm aufzunehmen und zu versorgen sind, werden nur Geflüchtete mit abgeschlossenem positivem Verfahren zugewiesen.
  • Seitens der Bezirksregierung und der Stadtverwaltung Selm werden zentrale Ansprechpartner/innen benannt. Sämtliche organisatorische Maßnahmen sind der Stadtverwaltung unverzüglich mitzuteilen, erhebliche Änderungen sind vor Umsetzung mit der Stadtverwaltung zu besprechen. Die Presse und die Bevölkerung sind im Anschluss zeitnah geeignet zu informieren. Bei Bedarf und in Absprache sind in Organisation der Bezirksregierung Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung durchzuführen.

Ein Begegnungsfest in Bork soll einmal im Jahr stattfinden.
Ein Begegnungsfest in Bork soll einmal im Jahr stattfinden. © Torsten Storks (Archiv)

Die Selmer Stadtverwaltung hat im Vorfeld der Ratssitzung die Antworten der Bezirksregierung Arnsberg auf die Bedingungen des Selmer Stadtrats kommuniziert. So ist die Reaktion der Bezirksregierung vom 3. November darauf:

  • Der Verringerung der Bewohnerzahl sowie einer Begrenzung auf 500 Personen könne zugestimmt werden. Ein gleichbleibender Personalschlüssel beim Sicherheits- und Betreuungsdienst werde begründet.
  • Die Anzahl von Zelten bleibe bestehen, womit eine Verringerung der Belegung pro Parzelle einhergehe. Die Anzahl der sanitären Anlagen bleibe bestehen.
  • Der Aufbau von Spinden in den Leichtbauhallen werde mit dem Betreuungsdienstleister abgestimmt.
  • Eine Zuweisung lediglich von Geflüchteten, deren Asylverfahren abgeschlossen ist, könne nicht zugesichert werden, da der Zeitpunkt der Zuweisung vom Zugangsgeschehen insgesamt abhänge.
  • Eine Garantie, dass möglichst gleiche Ethnien untergebracht werden, könne nicht gegeben werden. Die Zuweisung in die Notunterkunft Selm hänge wie bei allen Einrichtungen vom Zugang ab. Derzeit sei die Struktur der Bewohnerschaft homogen.
  • Die weiteren angesprochenen Punkte werden laut der Bezirksregierung bereits erfüllt: Es bestehe ein Angebot an Sprach- und Erstorientierungskursen und eine Verfahrensberatung sowie ein wachsendes ehrenamtliches Engagement unter Koordination eines Umfeldmanagers.

Die Selmer Stadtverwaltung empfiehlt dem Rat, „die Zustimmung zur Verlängerung der Duldung der Notunterkunft des Landes NRW in Selm bis zum 30. Juni 2024 zu erteilen. Die Ratssitzung beginnt am Donnerstag, 16. November, um 17 Uhr im Bürgerhaus Selm, Willy-Brandt-Platz.

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