Der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für alle Schüler, die ab dem Schuljahr 2026/27 eingeschult werden, ist nicht neu. Aber spätestens jetzt, rund drei Jahre vor Inkrafttreten der Vorgaben, wird deutlich, dass diese bereits im kommenden Schuljahr zu deutlichen Veränderungen in den Planungen der Selmer Grundschulen führen.
„Das ist eine Herkulesaufgabe, der wir uns stellen müssen, und eine Deadline, die kaum einzuhalten ist“, betonte Torsten Schneidereit, Leiter der Schulverwaltung in Selm, in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Sport. Das bisher geplante Förderbudget von rund einer Million Euro bei einem Aufwand, der für Selm bei rund 30 Millionen liege, sei aus Sicht aller Kommunen deutlich zu niedrig. Dennoch muss die Stadt zeitnah entsprechende Voraussetzungen schaffen.
Vorrang für Klassen 1 und 2
Das bedeutet: Ab dem 1. August 2024 erfolgt eine Vergabe der Plätze in der Übermittagsbetreuung grundsätzlich nach Altersstruktur; eine Betreuung für die Jahrgänge 3 und 4 wird nicht mehr angeboten (bereits aktueller Stand). Damit werden die Plätze vorzugsweise an die Jahrgänge 1 und dann aufsteigend an die Jahrgänge 2 vergeben. Die Anmeldezahlen für das neue Schuljahr, die ebenfalls in der aktuellen Ausschusssitzung vorgestellt wurden, zeigen: 264 neue Erstklässler sollen im kommenden Sommer an den Grundschulstandorten eingeschult werden (Overbergschule 116, Grundschule Auf den Äckern 88, Ludgerischule 60). Diese haben also als erste Anspruch auf einen Platz in der Übermittagsbetreuung.
Die OGS-Betreuungsverträge werden ab dem 1. August 2024 zur Sicherstellung der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung bis zum 31. Juli 2026 befristet. Die befristeten Verträge werden ab Einführung des Rechtsanspruches ab Klasse 2 jeweils um ein Schuljahr verlängert, wenn die räumlichen und personellen Voraussetzungen am jeweiligen Schulstandort erfüllt werden können.
Arbeitskreis tagt bald
„Wir müssen darauf achten, dass wir 2026 den Rechtsanspruch für Erstklässler erfüllen können. Deshalb müssen wir nun die Kröte mit den befristeten Verträgen erst einmal schlucken“, fasste die Beigeordnete Sylvia Engemann zusammen. Dr. Hubert Seier (UWG) betonte: „Es ist sehr schade, dass das Übermittags-Programm nicht wie bislang fortgesetzt wird.“
Im Arbeitskreis Schule werden Vertreter aller politischen Fraktionen und der Schulen am 11. Dezember in einer Sitzung über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Umsetzung des Rechtsanspruchs sprechen. Sie soll in Varianten prüfen, wie alle Bedarfe der drei Grundschulstandorte in Bork und Cappenberg (jeweils Grundschule Auf den Äckern) und der Ludgerischule in Selm über ein Raumkonzept erfüllt werden können. Für die Overbergschule greift diese aufgrund des bereits gestarteten Erweiterungsbaus nicht.
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