Stadt Selm bleibt weiter bei Maskenpflicht und 3G-Regel
Coronaschutz
Während die Maskenpflicht am Wochenende weitestgehend fällt, muss in städtischen Gebäuden weiter ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Auch die 3G-Regel wird es in manchen Situationen weiter geben.

Für den Besuch in städtischen Einrichtung benötigen die Selmerinnen und Selmer auch weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz. © dpa
Wenn am Samstag (2. April) die zweiwöchige Übergangsfrist der Coronaschutzverordnung ausläuft, gelten nur noch Grundschutzmaßnahmen wie zum Beispiel eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr. Für Gebäude ist diese dann bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr angeordnet. Die Stadt Selm sieht deshalb Grund zum Handeln.
„Die Stadtverwaltung Selm wird jedoch weiterhin über das Hausrecht eine Maskenpflicht für die städtischen Gebäude anordnen“, teilt die Stadt mit. „Dies gilt unter anderem für das Amtshaus, Bürgerhaus, BIB, Haus Nienkamp 28, Begegnungsstätte Körnerstraße und das Jugendzentrum Sunshine.“
Schutz von Besuchern und Mitarbeitern
Auch die 3G-Regel für Besuche im Amtshaus oder bei Veranstaltungen im Bürgerhaus werde beibehalten. „Maskenpflicht und die 3G-Regeln sind kleine aber wirkungsvolle Maßnahmen, um das weiter hohe Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu halten. Daher haben wir uns zum Schutz aller Besucherinnen und Besucher und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu entschieden, weiter an diesen Maßnahmen festzuhalten“, erklärt Bürgermeister Thomas Orlowski.
Der Besuch in den städtischen Gebäuden ist also ab Montag, 4. April, weiter nur mit dem Nachweis geimpft, genesen oder getestet und dem Tragen einer Maske möglich. Dies könne eine medizinische oder FFP2-Maske sein, so die Stadtverwaltung.