Selm im Kreis-Dreieck: Wo gelten welche Corona-Regeln?

© Sabine Geschwinder

Selm im Kreis-Dreieck: Wo gelten welche Corona-Regeln?

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Selm als Ort im Kreis Unna liegt mitten im Risikogebiet. Wie sieht es aber mit den beiden Kreisen aus, an die die Stadt unmittelbar grenzt? Welche Regeln gelten für Selmer in RE und COE?

Selm

, 13.10.2020, 20:05 Uhr / Lesedauer: 4 min

Die Lage von Selm ist ein bisschen besonders: Die Stadt liegt zwar im Kreis Unna - sie grenzt gleichzeitig aber auch an zwei andere Kreise - den Kreis Recklinghausen und den Kreis Coesfeld. Dass Feiern, Fußball, Arbeit über Kreisgrenzen hinweg stattfinden, ist mehr als selbstverständlich. Aber: Welche Regeln gelten jetzt, nachdem der Kreis Unna zum Risikogebiet erklärt ist, eigentlich bei solchen „Grenzgängen“? Dürfen Selmer weiter groß in Nordkirchen Hochzeit feiern? Oder in Waltrop Fußball spielen? Die wichtigsten Infos dazu haben wir in Fragen und Antworten zusammengefasst.

? Erst mal vorab: Wie ist denn gerade die Lage in den Nachbarkreisen von Selm? In Recklinghausen zum Beispiel?

Im Kreis Recklinghausen sieht es derzeit gerade tatsächlich sehr ähnlich aus wie im Kreis Unna. Der Inzidenzwert liegt dort laut Angaben des Robert-Koch-Instituts von Dienstag (13. Oktober) bei 59,92. Das ist nicht ganz so hoch wie der Wert für den Kreis Unna mit 61,53 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen, die Konsequenzen sind aber sehr ähnlich. Beide Kreise gelten als Risikogebiet. Wobei die seit Montag (12. Oktober) im Kreis Recklinghausen geltenden Regeln schon etwas strenger sind als die im Kreis Unna. Das betrifft zum Beispiel die Maskenpflicht, die im Nachbarkreis deutlich ausgeweitet wurde: In Fußgängerzonen und auf öffentlichen Plätzen muss man in RE jetzt eine Maske tragen. Wer also zum Beispiel von Bork aus zum Einkaufen nach Waltrop in die Stadt fährt - das sind nur etwa sieben Kilometer - muss von anderen Regeln ausgehen als in der Heimatstadt.

? Wie sieht das im Kreis Coesfeld aus? Der ist doch kein Risikogebiet, oder?

Genau so ist es. Für den Kreis Coesfeld gibt das RKI am Dienstag einen Inzidenzwert von 28,56 an. Das liegt nicht nur deutlich unter dem Wert von 50, ab dem Alarmstufe Rot gilt, im Kreis Coesfeld ist die Ampel noch nicht mal auf gelb umgesprungen: Das würde erst ab einem Wert von 35 passieren. Heißt: Im Kreis Coesfeld gibt es derzeit keine besonderen verschärften Corona-Regeln.

? Was bedeutet das jetzt für einen in Selm wohnenden Menschen: Kann man zum Beispiel als Selmer in Nordkirchen immer noch eine Hochzeit mit mehr als 25 Gästen feiern? Was ist erlaubt - und was nicht?

Diese Frage ist vor allem interessant, wenn man bedenkt, dass mehrere der aktuellen Coronafälle in Selm auf eine Hochzeit zurückzuführen sind, die im Nachbarkreis Coesfeld stattgefunden hat. In dem genannten Beispiel, so erklärt es der Kreis Unna auf Anfrage der Redaktion, würden die Bestimmungen in den Ort ausschlaggebend sein, in dem die Feier stattfinden soll. „Es greifen die Regeln, die das Land beziehungsweise die örtlich zuständige Behörde aufstellt (zum Beispiel die Coronaschutzverordnung des Landes, gegebenenfalls eine Verfügung des Kreises Coesfeld)“, erklärt Kreis-Unna-Sprecherin Constanze Rauert. Das heißt also: Rein rechtlich würde einer Hochzeit mit über 25 Teilnehmern in Nordkirchen nichts im Wege stehen.

? Gab es denn - abgesehen von der Hochzeit in Ascheberg - noch weitere Feiern, die zu den steigenden Zahlen in Selm geführt haben? Weitere Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern zum Beispiel?

Nein, das ist nicht der Fall, wie Constanze Rauert weiter erklärt. Wie viele Fälle aktuell genau in Zusammenhang mit der Hochzeit in Ascheberg stehen, hat eine Kreis-Mitarbeiterin nachgezählt. Demnach kamen 88 Menschen aus verschiedenen Städten auf der Hochzeit - davon 32 aus dem Kreis Unna. „Alle 32 Kontaktpersonen aus dem Kreis UN wurden getestet und in Quarantäne gestellt, 19 von ihnen wurden positiv auf Corona getestet“, erklärt Constanze Rauert. „Unterm Strich gilt: Eine steigende Zahl von privaten Feiern mit einer steigenden Zahl von Gästen führt zu einer steigenden - und sich damit in der Ermittlungsphase durchaus verändernden - Zahl von Kontaktpersonen“, sagt sie weiter.

? Wie ist das eigentlich mit Geburtstagsfeiern, die in einer Wohnung stattfinden? Sind die nach Risikogebiet-Regeln auch verboten?

Verboten sind sie nicht, nein. Aber: „In privaten Räumen wird dringlich empfohlen, keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen“, heißt es aber in der Allgemeinverfügung vom Kreis Unna.

? Wie sieht mit Fußballspielen aus? Dürfte ein Spieler aus Selm für eine Mannschaft aus einem Gebiet, das noch einen Inzidenzwert unter 50 hat, auf den Platz laufen?

Hier gilt im Prinzip das gleiche wie bei Hochzeiten: Es kommt also darauf an, welche Regeln in dem Ort gelten, in dem der Fußballplatz liegt. Im Kreis Coesfeld gibt es da derzeit gar keine Einschränkungen. Der Kreis Recklinghausen ist zwar auch Risikogebiet - Einschränkungen gibt es laut aktueller Allgemeinverfügung für Fuß- und Handball dort allerdings nicht. Einzige verschärfte Regel: Bei Sportveranstaltungen in Hallen müssen die Zuschauer eine Maske tragen.

? Wie sieht es mit der Arbeit aus? Gibt es eigentlich bestimmte Regeln für Arbeitnehmer, die von auswärts in ein Büro im Risikogebiet fahren oder umgekehrt?

„Es gibt seitens des Kreises keine gesonderten Regelungen. Die bloße Angst, sich mit dem Coronavirus anzustecken, rechtfertigt nicht, von der Arbeit fern zu bleiben. Die Arbeitgeber sollten durch Hygienekonzepte oder Maßnahmen, wie der Verzicht auf große Teamsitzungen, Maskenpflicht und dem Vorhalten von Desinfektionsmitteln zur Sicherheit für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beitragen“, erklärt Constanze Rauert dazu.

? Was ist mit Urlaubsreisen? Gibt es da Empfehlungen vom Kreis Unna und vom Land NRW?

Sowohl Ministerpräsident Armin Laschet als auch Landrat Michael Makiolla haben schon mehrmals an die Menschen appelliert, in der derzeitigen Lage nicht unbedingt Urlaubsreisen anzutreten. „Wie ernst die Situation ist, zeigen die steigenden Fallzahlen. Es ist hilfreich, auf unnötige Reisen zu verzichten. Es bleibt notwendig, Abstände und Hygieneempfehlungen einzuhalten. Außerdem wird Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, Kindern und Personen, die an chronischen Erkrankungen leiden und Personen mit viel Publikumsverkehr, die Grippeschutzimpfung empfohlen“, so Constanze Rauert außerdem.

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