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Corona-Regeln: Unterschiede in den Erlassen von Land und Kreis Unna
Coronavirus
Erst der Kreis Unna, dann das Land NRW: Die Erlasse schreiben mitunter unterschiedliche Corona-Regeln für Risikogebiet vor. Wir haben uns die Unterschiede angesehen.
Der Kreis Unna ist seit Sonntag hoch offiziell Risikogebiet, nachdem der sogenannte Inzidenzwert auf Basis der Daten des Robert-Koch-Instituts die kritische Marke überschritten hat; also mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen.
Schon seit Sonntag gelten deshalb verschärfte Corona-Regeln. Auch das Land NRW hat strengere Regeln angekündigt: Ministerpräsident Armin Laschet hat sie nach einer Sondersitzung des Kabinetts am Sonntag auf einer Pressekonferenz bekanntgegeben.
Risikogebiete mit deutlichen Unterschieden
Demnach sollen in Risikogebieten mit einem Inzidenzwert von über 50 künftig einheitlichere Regeln gelten, sagte er. Ein Vergleich von Kreis Unna, anderen Risikogebieten und NRW zeigt aber: Noch gibt es deutliche Unterschiede – zum Beispiel, was Sportveranstaltungen, Kneipen-Öffnungszeiten und Kontakte im öffentlichen Raum angeht. Ein Überblick in Fragen und Antworten.
? Ein Bereich, in dem der Kreis Unna noch deutlich strenger zu sein scheint als das Land NRW sind die Sportveranstaltungen, oder?
So sieht es aus. Zu diesem Bereich hat Ministerpräsident Armin Laschet in der Pressekonferenz nichts gesagt. Weil im Kreis Unna in den vergangenen Wochen aber rimmer wieder Corona-Fälle in Fußballmannschaften gemeldet wurden, ist die aktuelle Allgemeinverfügung des Kreises da sehr strikt: „In Kotaktsportarten sind sämtliche Veranstaltungen sowie der komplette Spiel- und Trainingsbetrieb untersagt“, heißt es.
? Es gibt aber auch Regeln, die das Land festschreibt, die es im Risikogebiet Kreis Unna aktuell noch gar nicht gibt. Welche sind das?
Zum einen hat Laschet gesagt, dass es in Städten oder Kreisen mit einem Inzidenzwert über 50 Konsequenzen für die Gastronomie geben soll. „Öffnungszeiten von Kneipen und Restaurants werden dann eingeschränkt“, sagte er in der Pressekonferenz. Im Kreis Unna gibt es eine solche Regel in der aktuellen Verordnung nicht: Kneipen und Restaurants durften bislang trotz Risikogebiet-Ausweisung weiter ganz normal öffnen. Anders ist das zum Beispiel in Berlin: Dort gibt es seit Samstag eine Sperrstunde.
Strenger als die Regeln im Kreis Unna ist auch eine Beschränkung, die das Land NRW angekündigt hat: In Hotspots soll die Zahl der Personen aus verschiedenen Haushalten, die im öffentlichen Raum Kontakt haben dürfen, wird von zehn auf auf maximal fünf reduziert werden. Auch zu diesem Punkt findet sich nichts in der aktuellen Verordnung vom Kreis Unna.
? Aber: Was gilt denn jetzt – die Regeln vom Kreis Unna oder die von Land NRW?
Die Allgemeinverfügung vom Kreis Unna gilt seit Sonntagnacht. Sie ist schon den Weg durch die Verwaltungen gegangen. Anders war das zunächst bei den Regeln vom Land NRW, die am Sonntag erst mal nur eine Ankündigung des Ministerpräsidenten waren. Es dauere eine Weile, bis das der Fall sei, hatte Laschet eigentlich angekündigt und gesagt: „Spätestens ab dem 1. November kann man sich darauf einstellen.“ Noch am Montagabend (12. Oktober) ging dann aber der Erlass der Landesregierung für die Kommunen an die Bezirksregerungen. Die Regeln sollen ab sofort gelten.
? Warum hat das Land jetzt selbst einen Erlass erstellt? Bislang war es doch so, dass die Städte und Kreise, die den Inzidenzwert überschritten haben, selbstständig in Abstimmung mit dem Land Regeln erlassen hat.
Genau das ist der Grund: Das Land wünscht sich einheitliche Regeln für Hotspots – nicht nur auf Landes-, sondern auch auf Bundesebene. „Es bleibt dabei: Die Pandemie soll lokal und zielgerichtet bekämpft werden“, so Laschet. Man brauche aber Kriterien, an denen sich die Risikoregionen – und die Menschen, die dort wohnen, – orientieren können. „Wir brauchen mehr bundeseinheitliche Regeln, die die Menschen verstehen“, so Armin Laschet. Am Mittwoch soll es eine Konferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel geben, bei der Laschet sein Anliegen vorbringen will.
? Was steht darüber hinaus in dem NRW-Erlass, von dem in der Allgemeinverfügung des Kreises Unna noch keine Rede war?
Das betrifft vor allem den Veranstaltungsbereich: Ab einem Inzidenzwert von 50, den es im Kreis Unna ja gibt, sind bei Großveranstaltungen draußen nur noch 500 Personen erlaubt, bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen 250 Menschen – mit einem entsprechenden Hygiene- und Schutzkonzept. Dass die Zahl von Teilnehmern bei privaten Feiern im öffentlichen oder angemieteten Raum durch die Überschreitung der 50er-Marke sinkt, steht sowohl im Regelwerk des Kreises als auch im Erlass der Landesregierung.
Bei der Maskenpflicht gibt es auch neue Regeln vom Land: So sollen Besucher von Konzerten oder Fußballspielen auch auf ihrem festen Platz die Masken weiter tragen sollen.
Ich mag Geschichten. Lieber als die historischen und fiktionalen sind mir dabei noch die aktuellen und echten. Deshalb bin ich seit 2009 im Lokaljournalismus zu Hause.
