In der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Sport verkündete Torsten Schneidereit, Leiter der Selmer Schulverwaltung, unter anderem zwei auch für Selm wichtige Punkte. Erstens: Die Bundesregierung plane nicht, das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zeitlich zu verschieben. Das vom Bundestag und Bundesrat im September 2021 beschlossene Ganztagsförderungsgesetz, das ein stufenweises Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Kinder der Klassenstufen eins bis vier ab dem 1. August 2026 regelt, gelte unverändert fort. Die Unionsbundestagsfraktion hatte vor dem Hintergrund deutlicher Verzögerungen beim Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung und des stetig steigenden Bedarfs an Betreuungsplätzen gefragt, ob die Bundesregierung das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zeitlich nach hinten verschiebt.
Der zweite wichtige Punkt: Maßnahmen, um dem Ganztagsrechtsanspruch gerecht zu werden, die ab Inkrafttreten des Ganztagsförderungsgesetzes (12. Oktober 2021) begonnen wurden und bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen werden, seien förderfähig.
Das Problem: Die Förderrichtlinien sind noch nicht in Kraft getreten. „Und dann muss man sehen, wie sie dotiert werden“, sagt Kämmerin Sylvia Engemann. „Das wissen wir ja noch nicht.“ Das betreffe auch Maßnahmen, die aus der Machbarkeitsstudie für die Grundschulstandorte entwickelt werden. „Wir müssen dann sehen, was finanzierbar ist.“ Status Quo: Die Stadt muss planen, ohne zu wissen, was gefördert wird und was nicht.
Machbarkeitsstudie im April
Zum Sachstand der Umsetzung der Machbarkeitsstudie für die Grundschulstandorte berichtete Torsten Schneidereit, dass für die Standorte der Grundschule Auf den Äckern und Ludgerischule Workshops stattgefunden hätten. Dabei seien die Schulleitungen sowie Vertreter des Vereins „Ganz Selm“ als Träger der Ganztagsbetreuung und der Stadt Selm als Schulträger gewesen. Das beauftragte Architekturbüro habe eine Bestandsaufnahme gemacht. Es gebe erste Hinweise auf den künftigen Flächenbedarf für den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an den Schulstandorten, sagte Schneidereit. Es habe Vorschläge gegeben, die der Gutachter nun weiter ausarbeite.
Die Machbarkeitsstudie soll im April dieses Jahres fertig sein. Sie soll in Varianten prüfen, wie alle Bedarfe der drei Grundschulstandorte (Grundschule „Auf den Äckern“ in Bork, Grundschule „Auf den Äckern“ in Cappenberg und Grundschule „Ludgerischule“ in Selm) über ein jeweiliges Raumprogramm erfüllt werden können. Die Varianten sollen darstellen, wie die geplanten Raumprogramme, zum Beispiel über Umbaumaßnahmen im jeweiligen Bestandsgebäude und/oder als Erweiterungsbauten auf dem Schulgrundstück im Hinblick auf die prognostizierte Entwicklung der Schülerzahlen in den nächsten Jahren realisiert werden können.

Für die Overbergschule greift die Machbarkeitsstudie nicht, weil der Erweiterungsbau dort schon konkreter wird. Die Finanzierung dieses Erweiterungsbaus der Grundschule ist aber nicht gesichert. Auch das hat mit den noch nicht in Kraft getretenen Förderrichtlinien zu tun, wie Kämmerin Sylvia Engemann betont: „Bisher gibt es nur Absichtserklärungen.“ Tatsächlich seien erst 200.000 Euro nach Selm geflossen. Im Haushaltsplanentwurf 2023 sind laut Bürgermeister Thomas Orlowski für die Erweiterung der Overbergschule 959.000 Euro eingeplant. Insgesamt kostet der Erweiterungsbau nach zusätzlichen Kostensteigerungen rund 5 Millionen Euro. Beim Erweiterungsbau für die Overbergschule, der zum Teil für die Ganztagsbetreuung genutzt werden soll, haben die Arbeiten bereits begonnen. Förderschädlich sei der Baubeginn aber nicht, betont die Kämmerin.
Auf Anfrage der Redaktion erklärt Stadtsprecher Malte Woesmann zum Stand der Arbeiten: „Bis Ende April laufen die Erd-, Entwässerungs- und Fundamentarbeiten. Die Rohbauarbeiten sollen in den Sommerferien abgeschlossen sein. Danach erfolgen die Dachabdichtung und der Innenausbau. Die Lehrer und Schüler arrangieren sich mit dem nicht vermeidbaren Baustellenlärm. Die Arbeiten werden mit der Schulleitung, die auch an allen Baustellenterminen teilnimmt, abgestimmt. Wenn möglich werden Arbeiten, die Lärm verursachen, in den Nachmittag geschoben. Verdichtungsarbeiten des Untergrunds, die im Moment durchgeführt werden müssen, laufen fast den ganzen Tag.“
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